4405/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara PRAMMER

 

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-57221/0010-V/3/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4530 /J der Abgeordneten Tanja Windbüchler – Souschill und weiterer

Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 - 3 und 11 -  12:

Die Frage nach der Anzahl an Einrichtungen ist kein Gegenstand der Vollziehung. Es besteht keine Meldepflicht von Opferschutzeinrichtungen. Diese werden daher vom Ressort nicht erfasst.

 

Frage 4 und 5:

Folgende Förderungen für Projekte der Männerberatung in 1100 Wien wurden vom BMASK gewährt:

- 2005: € 2.101,--

- 2007: € 4.400,-

- 2009: € 7.000,--

- 2009:  € 16.000,--

Eine Auflistung weiter zurückliegender Förderanträge und Förderbeträge können auf Grund des unvertretbaren Verwaltungsaufwandes nicht genannt werden.

 

Frage 6:

Die Entscheidungen der jährlichen Subventionshöhe verlaufen nach dem allgemeinen Förderverfahren. Förderanträge werden im BMASK von der fachlich zuständigen Abteilung geprüft.

 

Frage 7 - 8:

Es gibt derzeit keine Förderungsansuchen für Gewaltpräventionsprojekte der Männerberatung in 1100 Wien an das BMASK.

 

 

 

Frage 9:

Anträge auf Förderungen werden gemäß den bestehenden Richtlinien geprüft.

 

Frage 10, 13 und 15:

Das BMASK hat keine Kenntnis, mit wem diese Einrichtungen kooperieren.

 

Fragen 14 und 16:

Die Gewährung einer Förderung setzt einen entsprechenden Antrag voraus. Dieser wird gemäß den bestehenden Richtlinien geprüft.

 

Fragen 17 und 18:

Hierzu liegt keine Zuständigkeit des BMASK vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen