4405/AB XXIV. GP
Eingelangt am
01.04.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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(5-fach) |
RUDOLF HUNDSTORFER Bundesminister
Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 - 0 Fax: +43 1 711 00 - 2156 rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at www.bmask.gv.at DVR: 001 7001 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament 1010 Wien |
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GZ: BMASK-57221/0010-V/3/2010 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4530 /J der Abgeordneten Tanja Windbüchler – Souschill und weiterer
Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 - 3 und 11 - 12:
Die Frage nach der Anzahl an Einrichtungen ist kein Gegenstand der Vollziehung. Es besteht keine Meldepflicht von Opferschutzeinrichtungen. Diese werden daher vom Ressort nicht erfasst.
Frage 4 und 5:
Folgende Förderungen für Projekte der Männerberatung in 1100 Wien wurden vom BMASK gewährt:
- 2005: € 2.101,--
- 2007: € 4.400,-
- 2009: € 7.000,--
- 2009: € 16.000,--
Eine Auflistung weiter zurückliegender Förderanträge und Förderbeträge können auf Grund des unvertretbaren Verwaltungsaufwandes nicht genannt werden.
Frage 6:
Die Entscheidungen der jährlichen Subventionshöhe verlaufen nach dem allgemeinen Förderverfahren. Förderanträge werden im BMASK von der fachlich zuständigen Abteilung geprüft.
Frage 7 - 8:
Es gibt derzeit keine Förderungsansuchen für Gewaltpräventionsprojekte der Männerberatung in 1100 Wien an das BMASK.
Frage 9:
Anträge auf Förderungen werden gemäß den bestehenden Richtlinien geprüft.
Frage 10, 13 und 15:
Das BMASK hat keine Kenntnis, mit wem diese Einrichtungen kooperieren.
Fragen 14 und 16:
Die Gewährung einer Förderung setzt einen entsprechenden Antrag voraus. Dieser wird gemäß den bestehenden Richtlinien geprüft.
Fragen 17 und 18:
Hierzu liegt keine Zuständigkeit des BMASK vor.
Mit freundlichen Grüßen