4406/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-40001/0014-IV/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4645/J der Abgeordneten Carmen Gartelgruber u.a. vom 25. Februar 2010  betreffend die Kosten der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) wie folgt:

 

 

Bevor ich näher auf die Fragestellungen eingehe, möchte ich noch klarstellend     anführen, dass es sich bei dem in Rede stehenden Regelwerk nicht um ein     Grundsatzgesetz iSd Art. 12 Abs. 1 B-VG („Armenwesen“) handelt, sondern um eine Vereinbarung des Bundes und der Länder gemäß Art. 15a B-VG über eine          bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung.

 


Zu den Fragen 1-10:

 

Die Grundlage für die finanzielle Kostentragung zur Umsetzung der                       Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) wurde bereits im Paktum zum           Finanzausgleich 2008-2013 vom 10. Oktober 2007 geschaffen.

 

Darin haben sich die Vertreter des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Städte darauf geeinigt, dass die jeweilige Gebietskörperschaft - entsprechend § 2 Finanzverfassungsgesetz 1948 (F-VG) - die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden Finanzierungsanteile selbst trägt.

 

In der Beilage zum Paktum wurde im Hinblick auf die BMS ergänzend festgehalten, dass die Länder und die Gemeinden die Aufwendungen für BMS tragen, soweit sie bislang für die Finanzierung der Sozialhilfe zuständig sind.

 

Des Weiteren wurden die jährlichen Nettozusatzkosten für Länder und Gemeinden mit jährlich € 50 Millionen bzw. mit jährlich € 30 Millionen für ein einzelnes           Bundesland gedeckelt.

 

Für den Fall, dass die Evaluierung der Kosten im Evaluierungszeitraum ein        Überschreiten dieses Deckels zeigen sollte, sind zwischen Bund, Ländern und    Gemeinden neuerlich Verhandlungen über die zukünftige Kostentragung              aufzunehmen.

 

Zu den bundesseitigen finanziellen Auswirkungen der BMS und der                      Kostenentwicklung ab dem Jahr 2011 möchte ich Folgendes festhalten:

 

Der Bund trägt laut Paktum jene Kosten, die durch seinen Beitrag im Rahmen der BMS in den Begleitgesetzen des Bundes entstehen (AlVG und ASVG).

 

Nach einer Kostenschätzung meines Ressorts, die unter anderem auch auf einer umfassenden Datenanalyse zur Entwicklung der Arbeitslosenzahlen basiert, wäre der mit den Begleitgesetzen verbundene Aufwand des Bundes im Jahr 2011 mit rund € 150 Mio. zu beziffern. Der überwiegende Anteil davon entfällt auf den Ausbau der mindestsichernden Elemente im AlVG. Der finanzielle Aufwand für die Jahre 2012 und 2013 sollte sich nach den derzeitigen Arbeitsmarktprognosen gegenüber jenem des Jahres 2011 rückläufig entwickeln.

 


Die Gesetzesänderungen im AlVG und ASVG führen zu keiner finanziellen Belastung der Länder. Vielmehr gehe ich davon aus, dass die Leistungsverbesserungen des Bundes etwa im Bereich des AlVG zu einem Entlastungseffekt für die Budgets der Länder und Gemeinden führen werden. Dasselbe gilt für die Einbeziehung von nicht einem Krankenversicherungsschutz unterliegenden BMS-Empfänger/innen in die gesetzliche Krankenversicherung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen