4407/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/9-PMVD/2010                                                                                                 1. April 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 2. Februar 2010 unter der Nr. 4435/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Generalstabschef und Videoclip" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Beim Neujahrsempfang der 3. Panzergrenadierbrigade wurde neben einer Vielzahl an Programmpunkten auch der den Gegenstand dieser Anfrage bildende Videoclip, als einer von mehreren, vorge­spielt. Dieser Clip war zudem nicht Teil der Informationsreihe für Jugendliche „Heer4U“.

Zu 2 bis 5:

Im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen erübrigt sich ein Beantwortung dieser Fragen.


Zu 6 und 7:

Ich war bei dem angesprochenen Neujahrsempfang der 3. Panzergrenadierbrigade nicht anwesend. Mit Kenntniserlangung am 28. Jänner 2010, habe ich die sofortige Entfernung von der Homepage veranlasst.

Zu 8 und 9:

Nein

Zu 10:

Die Kosten der Herstellung und Produktion des Videoclips lagen bei ca. 1.640 €.

Zu 11 bis 13:

Bei keinen.

Zu 14:

Das Österreichische Bundesheer steht zur Gleichberechtigung, Chancengleichheit und Akzeptanz von Soldatinnen und weiblichen Zivilbediensteten und vertritt diese Grundsätze mit voller Überzeugung nach Innen und nach Außen.

Zu 15 und 20:

Hiezu wird um Verständnis ersucht, dass die engen Grenzen der Zulässigkeit von Mitteilun­gen an die Öffentlichkeit zu konkreten Disziplinarangelegenheiten einer Beantwortung dieser Fragen entgegenstehen.

Zu 16 bis 19:

Die Zuständigkeiten der Ressortkommunikation sind seit 1. Juni 2008 neu geregelt und obliegen dem Generalstab. Die in der Anfrage dazu genannten Personen waren somit in der vorliegenden Angelegenheit nicht zuständig.

Zu 21:

Die vom Genannten getätigten Aussagen sind seine persönlichen Auffassungen.