441/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.02.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0171-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 397/J vom 9. Dezember 2008 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1., 2. und 4.:
Die vorliegenden Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallende Gegenstände der Vollziehung.
Zu 3.:
Es wird darauf hingewiesen, dass Art und Umfang der budgetären Mitbefassungsgrenzen des Bundesministeriums für Finanzen in den bundeshaushaltsrechtlichen Bestimmungen umfassend beschrieben sind. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung jedes einzelnen Ressortleiters beziehungsweise jeder einzelnen Ressortleiterin, wie entsprechend den haushaltsrechtlichen Grundsätzen über das jeweilige Ressortbudget verfügt wird. Dies stellt dabei innerhalb dieser Grenzen keinen direkten Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen dar.
Im Bundesministerium für Finanzen hat keine Abschiedsveranstaltung stattgefunden.
Mit freundlichen Grüßen