441/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.02.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                   Wien, am       Februar 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0171-I/4/2008

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 397/J vom 9. Dezember 2008 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2. und 4.:

Die vorliegenden Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallende Gegenstände der Vollziehung.

 

Zu 3.:

Es wird darauf hingewiesen, dass Art und Umfang der budgetären Mitbefassungsgrenzen des Bundesministeriums für Finanzen in den bundeshaushaltsrechtlichen Bestimmungen umfassend beschrieben sind. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung jedes einzelnen Ressortleiters beziehungsweise jeder einzelnen Ressortleiterin, wie entsprechend den haushaltsrechtlichen Grundsätzen über das jeweilige Ressortbudget verfügt wird. Dies stellt dabei innerhalb dieser Grenzen keinen direkten Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen dar.

 

Im Bundesministerium für Finanzen hat keine Abschiedsveranstaltung stattgefunden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.