4411/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.04.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/13-PMVD/2010 1. April 2010
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Februar 2010 unter der Nr. 4473/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Selbstmorde im Assistenzeinsatz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 16:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich beim Einsatz des Österreichischen Bundesheeres an der Staatsgrenze im Osten um einen sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Wehrgesetz 2001 handelt. Das Bundesheer wird demnach im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Inneres tätig. Wie ich schon mehrfach ausgeführt habe, ist dieser Assistenzeinsatz wichtig für die Sicherheit in den Regionen an der Staatsgrenze, stärkt das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und stellt gleichzeitig einen Kompetenz- und Imagegewinn für das Österreichische Bundesheer dar. Insgesamt standen seit Beginn des Assistenzeinsatzes mehr als 350.000 Bundesheer-Soldaten im Einsatz.
2004 wurden 5.479 Personen, die rechtswidrig die österreichische Grenze überschritten hatten, aufgegriffen; 2005 – 4.505 Personen, 2006 – 2488 Personen und 2007 – 1.541 Personen. Mit der „Schengenerweiterung“ erging ein geänderter Auftrag an die Kräfte des Bundesheeres. Das Aufgreifen von sich unrechtmäßig in Österreich aufhaltenden Personen ist nicht mehr der Auftrag an die Soldaten und bleibt bundesweit exklusiv Aufgabe der dafür zuständigen Sicherheitsexekutive.
In den Jahren 2004, 2007 und 2008 beging jeweils einer Suizid, im Jahr 2005 drei. Die Erhebungen hiezu haben ergeben, dass kein einziger Fall im unmittelbaren dienstlichen Bezug gestanden ist, und die Motive ausschließlich im privaten Umfeld der jungen Soldaten lagen.