4414/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.04.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am 2. April 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0032-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4456/J vom 3. Februar 2010 der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Allgemein ist zu bemerken, dass die Anstrengungen des Bundes zur Dynamisierung der Forschung und Entwicklung in den letzten Jahren im internationalen Vergleich weit überdurchschnittlich waren: In Österreich sind die staatlichen Ausgaben für F&E zwischen 1998 und 2008 um durchschnittlich 5,7% pro Jahr gestiegen, in Schweden um 2,9%, in Finnland um 2,4%. Die Schweiz hat ihre staatlichen Ausgaben im Vergleichszeitraum sogar verringert (-3,8%). Bei den F&E-Quoten konnte Österreich von 2000 bis 2007 ein einzigartiges Wachstum von 1,94% des BIP auf 2,57% des BIP erfahren (+0,62). Das ist im europäischen Vergleich der mit Abstand höchste Wert (EU-15 im Schnitt +0,03; OECD im Schnitt +0,08), lediglich in China wächst mit +0,58 Steigerung die F&E-Quote ähnlich dynamisch.

 

Selbst in den Krisenjahren 2009 und 2010 steigen die Bundesausgaben für F&E überdurchschnittlich um jeweils rund 9% gegenüber dem Vorjahr. 2009 werden die staatlichen F&E-Ausgaben voraussichtlich bei 1,11% des BIP liegen. Das entspricht einem historischen Höchststand von fast 40% (Schweden: rund 22%, Finnland: rund 24%) der gesamten prognostizierten F&E-Aufwendungen.

 

Auch ohne dringenden Konsolidierungsbedarf der öffentlichen Haushalte könnte daher dieses dynamische ausgabenseitige Wachstum nicht ungebremst weitergehen. Es geht nun vielmehr darum, Strukturen zu schaffen, die höhere Erträge aus den eingesetzten Mitteln erwarten lassen.

 

Zu den konkreten Fragen der F&E-Budgetierung ab 2011 ist darauf hinzuweisen, dass die Höhe der jeweiligen Forschungsbudgets vom Nationalrat im Rahmen seiner Beschlüsse über das Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 und darauf aufbauend über die einzelnen Bundesfinanzgesetze ab 2011 festgelegt wird.

 

Zu 1. bis 3.:

Wie sich die geplante Defizitreduktion auf die Forschungsförderung auswirkt, wird sich erst in den jährlichen Budgets widerspiegeln, da die zuständigen Ressortministerinnen und -minister ihre Schwerpunkte innerhalb der ihren Ressorts jeweils zur Verfügung stehenden Gesamtbeträge selber setzen.

 

Zu 4. bis 6.:

Eine Zuordnung der Forschungsmittel zu Grundlagenforschung und angewandter Forschung (Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung im Sinne des Frascati-Manuals) gibt es im Budget nicht. Sie wäre auch nicht sinnvoll, da die Übergänge fließend sind. Es ist aber davon auszugehen, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung schwerpunktmäßig Grundlagenforschung finanziert (vor allem die Universitäten und akademischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen) und das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie angewandte Forschung. Allerdings betreiben Universitäten nicht nur Grundlagenforschung, sondern auch angewandte Forschung. Zusätzlich profitieren viele Universitäten auch von Förderprogrammen der beiden letztgenannten Ressorts, wie zum Beispiel „COMET“ oder „BRIDGE“.


 

Zu 7. bis 9.:

Hierzu darf ich auf die Beantwortung der Fragen 4. bis 6. verweisen. Eine budgetäre Trennung nach „Forschungsarten“ ist aufgrund fehlender Trennschärfe weder bei den Forschungsmitteln insgesamt noch bei den Förderungsmitteln möglich und sinnvoll.

 

Zu 10. und 11.:

Die derzeit in Ausarbeitung befindliche FTI-Strategie wird Aufschluss über die künftigen Schwerpunkte geben. Im Übrigen obliegt die Gewichtung innerhalb der Forschungsförderung den zuständigen Ressorts.

 

Zu 12.:

Es ist dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt, dass es je eine Vollkostenfinanzierung von Forschungsprojekten gegeben hätte.

 

Zu 13.:

Die Budgetmittel werden den Ressorts im Rahmen der Untergliederungen des BFG zur Verfügung gestellt. Die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere BHG und BFG) sehen hiezu umfassende Überschreitungs- und Umschichtungsregeln vor. Auf dieser Grundlage entscheidet letztlich das jeweilige Ressort über die konkrete Verwendung bzw. ist das jeweilige Ressort für Schwerpunktsetzungen in seinem Ressortétat eigenverantwortlich.

 

Zu 14. bis 16.:

Für die indirekte Forschungsförderung ist kein Ausgabenansatz im Budget vorgesehen. Vielmehr sind es die Anspruchsberechtigten, die den Umfang der Mittel bestimmen. Die Steuerpflichtigen sind frei beim Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Begünstigung und bei der Wahl des Instruments. Hinsichtlich der direkten Forschungsförderung wird auf die Antwort zur Frage 13. verwiesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.