4415/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.04.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am 2. April 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0034-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4457/J vom 3. Februar 2010 der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass die in der vorliegenden parlamentarischen Anfrage formulierten pauschalen Unterstellungen in dieser Form nicht hingenommen werden können. Es wird klargestellt, dass für das Bundesministerium für Finanzen die Steuergerechtigkeit an oberster Stelle steht. Weder sind einzelne regionale Bereiche von Kontrollen ausgenommen noch wird Interventionen von jeglicher Seite Folge geleistet.

 

Das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KIAB im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit – und damit im Sinne der Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen und der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich – ist erwünscht und wird in jeder Weise unterstützt und geschätzt.

 

Der Umgang des Bundesministeriums für Finanzen mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgt selbstverständlich ausnahmslos unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Eine korrekte Vorgangsweise ist daher schon aufgrund der gesetzlich gebotenen Fürsorgepflicht des Dienstgebers gewährleistet.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. bis 14.:

Auf Grund eines ärztlichen Gutachtens ist der genannte Bedienstete derzeit nicht dienstfähig. Es wird um Verständnis dafür ersucht, dass aus Gründen des Datenschutzes und aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre des Betroffenen keine näheren Details bekannt gegeben werden können.

 

Zu 15. und 16.:

In den letzten 5 Jahren wurden zwei Bedienstete zur Feststellung der Dienstfähigkeit einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung unterzogen.

 

Zu 17. bis 19.:

In den letzten 5 Jahren gab es im Bereich der KIAB Tirol lediglich eine Disziplinaranzeige im Jahr 2009. Die Anzeigenlegung erfolgte aus dem Bereich der Dienstbehörde. Es wird um Verständnis dafür ersucht, dass die hierfür maßgeblichen Gründe der Amtsverschwiegenheit unterliegen sowie eine Individualisierung aus Gründen der Amtsverschwiegenheit nicht möglich ist.

 

Zu 20.:

In den letzten 5 Jahren ist lediglich die zu den Fragen 17. bis 19. genannte Disziplinar­anzeige aus dem Jahr 2009 evident.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.