4416/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.04.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0035-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4470/J vom 4. Februar 2010 der Abgeordneten Dr. Gabriele Moser Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
zu 1.:
Herr KR Ernst Plech gehörte – wie den Geschäftsberichten der BIG zu entnehmen ist – dem Aufsichtsrat der Bundesimmobilien GmbH (BIG) vom 27. Juni 2001 bis 6. Juni 2007 an.
Zu 2.a:
Herr KR Plech wurde vom Bundesministerium für Finanzen zum Mitglied des Aufsichtsrates der BIG nominiert und vom damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als Eigentümervertreter der BIG in den Aufsichtsrat gewählt.
Zu 2.b:
Wie bereits in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage Nr. 3357/J vom 21. Oktober 2009 ausgeführt, gehe ich davon aus, dass die Frage der Entsendung von KR Plech in den Aufsichtsrat der BIG nach den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Vorschriften auch geprüft wurde.
zu 3.:
Dazu liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine Informationen vor.
zu 4. – 6.:
Im Rahmen der Anmietung von Bestandsflächen im Terminaltower Linz fand seitens der zuständigen Fachabteilung im Bundesministerium für Finanzen keine Einbindung von KR Plech statt und liegen somit auch keinerlei Informationen über Provisionszahlungen vor.
zu 7.:
Keine. Kontakte von KR Plech zum BMF bestanden zum Zeitpunkt seiner Aufsichtsratsfunktion in der Bundesimmobilien GmbH, jedoch in keiner Weise Geschäftsbeziehungen als Dienstleister für das Bundesministerium für Finanzen.
zu 8. – 9.:
Dem Bundesministerium für Finanzen als Mieter von Bestandsflächen bei der Wien Mitte Immobiliengesellschaft m.b.H. ist es nicht möglich zu beurteilen, ob die Fa. PORR GmbH an der Entwicklung des Projektes Wien Mitte mitgewirkt haben könnte oder gar beteiligt war. Dies gilt auch gegenüber allen anderen Unternehmungen.
zu 10. – 11.:
Wie bereits in der Anfragebeantwortung vom 14. Mai 2008, Nr. 3873/AB, des damaligen Bundesministers für Finanzen dargelegt wurde, handelt es sich bei den im Zuge der Neuunterbringung Finanzzentrum Wien Mitte frei werdenden Liegenschaften um nachstehende Objekte:

Im Hinblick auf eine allfällige Verwertung der vorgenannten Liegenschaften ist die Bundesimmobilien GmbH als Liegenschaftseigentümerin zuständig.
zu 12. – 13.:
Ja.
Die Kosten-/Nutzenbetrachtungen des Bundesministeriums für Finanzen zeigen in einer Gesamtbetrachtung, dass der hinkünftig für den Neustandort Wien Mitte zu leistende Unterbringungsaufwand gegenüber dem Miet- und Investitionsaufwand, welcher andernfalls in den nächsten Jahren an den Altstandorten, auf Grund der dringend notwendigen Sanierungen der Altbauten als auch für umfassende Adaptierungsmaßnahmen, wie etwa zur gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreimachung, aufzubringen wäre, wirtschaftlich weitaus günstiger ist und damit auch ein bedeutender Beitrag zur Entlastung der Steuer zahlenden Bürgerinnen und Bürger geleistet wird.
Mit den rein wirtschaftlichen Vorteilen und im Einklang mit der Umsetzung der Verwaltungsreformmaßnahmen gehen überdies ein richtungsweisender und nachhaltiger Modernisierungsschub in der Finanzverwaltung Wien, die Nutzung von Standortsynergien, Verbesserungen in der Kundenzufriedenheit sowie Optimierungen bei den innerorganisatorischen Abläufen einher.
zu 14.:
Selbstverständlich, da mit der Realisierung des Vorhabens Wien Mitte auch die zeitgemäße Serviceorientierung in der Finanzverwaltung angepasst an die speziellen Anforderungen von Bürgerinnen und Bürger der Bundeshauptstadt sichergestellt werden kann.
Besonders deutlich wird dies durch die geplante Schaffung dezentraler Kundenbetreuungseinrichtungen (InfoCenter), für die gemäß Ministeratsbeschluss vom 15. September 2009 derzeit das Projekt „Bürgerbetreuung 2010“ die Einzelheiten für die nach dem Prinzip one–stop-shop geplanten Serviceeinrichtungen erarbeitet.
Mit freundlichen Grüßen