4417/AB XXIV. GP
Eingelangt am
02.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Der Abgeordnete zum Nationalrat Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 3. Februar 2010 unter der Nr. 4443/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Zukunft des Linzer Westringes gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Wie ist der derzeitige Stand in Bezug auf die Umsetzung des geplanten Westrings und der 4ten Donaubrücke?
Ø Wann wird das UVP-Verfahren abgeschlossen sein und inwieweit sind dadurch Planungsänderungen notwendig?
Das Projekt A 26 Linzer Autobahn –Abschnitt Süd ( Kn. Linz/Hummelhof (A7) – Ast. Donau Nord) befindet sich derzeit im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren. Im aktuellen Verfahrensschritt prüfen die Sachverständigen der Behörde die eingereichten Unterlagen und erstellen ein Umweltverträglichkeitsgutachten (UVGA).
Der Abschluss des UVP-Verfahrens wurde für das Jahr 2010 in Aussicht genommen. Aufgrund umfangreicher Stellungnahmen und dem aktuellen Stand der Gutachten kann derzeit noch nicht abgesehen werden, in welchem Umfang allenfalls Planungsänderungen notwendig werden, womit auch zum tatsächlichen Abschluss des Verfahrens derzeit keine genauere Aussage getroffen werden kann.
Zu den Fragen 3 bis 6:
Ø Wie hoch waren die geschätzten Gesamtkosten für dieses Projekt zu Beginn der Planungen?
Ø Wie hoch sind derzeit die geschätzten Gesamtkosten für dieses Projekt?
Ø Wo liegen die Ursachen für diese enorme Kostensteigerung?
Ø Inwieweit ist allein der gegenüber den ersten Planungen verspätete Baubeginn Grund für das Ansteigen der Kosten?
Bis zum Jahr 2002 war der Westring Linz ein Projekt des Landes Oberösterreich. Mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz vom 29. März 2002 wurde der Westring Linz, der im Rahmen des Variantenvergleiches (2001) als Bundesstraße entworfen worden war, als Autobahnneubauabschnitt in das hochrangige Straßennetz übernommen und in die Zuständigkeit der ASFINAG übertragen. Die Projektleitung wurde weiterhin vom Land Oberösterreich im Auftrag der ASFINAG wahrgenommen. Bei der weiteren Entwicklung des Vorprojektes waren daher ab April 2002 die Planungsrichtwerte der Kategorie Autobahn anzuwenden, was eine Reihe von Überarbeitungen hinsichtlich der technischen Anforderungen und Ausbauparameter erforderlich machte. Die Kostenschätzung des Vorprojektes aus dem Jahr 2003 lag bei rd. 403 Mio. €. Die Planungen zum Einreichprojekt wurden nach Erlassung der Planungsgebietsverordnung für die
A 26 durch das BMVIT Ende 2005 begonnen.
Die derzeit auf Basis des Einreichprojektes geschätzten und auch seit Herbst 2008 auf der Homepage der ASFINAG kommunizierten Gesamtkosten für die A 26 Linzer Autobahn Abschnitt Süd belaufen sich auf 527 Mio. €.
Mit der A26 liegt ein hochkomplexes Projekt im städtischen Bereich vor. Die Kostenerhöhung für den Abschnitt Süd auf derzeit 527 Mio. € ergibt sich zum Einen durch preisliche Veränderungen (z.B. Erhöhung des Baupreisindexes um 10% im Jahr 2008). Schlagend wurde diese vorrangig durch die Erhöhung des Stahlpreises, da im gegenständlichen Bauabschnitt zwei große Brücken zu errichten sind. Zum Anderen ist auch die gestiegene Komplexität der baulichen Anlagen, welche sich im Rahmen der technischen Einreichplanungen und den Forderungen im UVP-Vorverfahren sowie durch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen (z.B: Tunnelsicherheitsbestimmungen, IG-Luft) gegenüber dem Vorprojekt ergaben.
Zu Frage 7:
Ø Wurden mittlerweile sämtliche mit diesem Straßenbauvorhaben in Zusammenhang stehende Grundstücksablösen abgewickelt und wenn nein, weshalb nicht und wie viele sind noch ausständig?
Die Grundeinlöseverhandlungen mit den direkt betroffenen Eigentümern sind im Gange. Die Verhandlungsgespräche mit den jeweiligen Eigentümern bzgl. der Tunnelservitute bzw. der Einlöse der Freiflächen werden erst nach erfolgter UVP-Verhandlung begonnen.
Zu den Fragen 8, 9 und 11:
Ø Wann ist derzeit der konkrete Baubeginn geplant?
Ø Wie lange soll der Bau des Westringes dauern?
Ø Ab wann soll dieser neue Straßenabschnitt für die Autofahrer benutzbar sein?
Der Beginn der Baumaßnahmen ist abhängig von der Dauer des UVP-Verfahrens. Die Bauzeit wird von der ASFINAG derzeit mit 5-6 Jahren anberaumt.
Zu Frage 10:
Ø Ist die Finanzierung dieses Bauvorhabens gesichert und wenn ja, wer trägt die Kosten?
Das Bauvorhaben ist mit den derzeitigen Gesamtkosten von 527 Mio. € im Bauprogramm der ASFINAG berücksichtigt, die Kostentragung erfolgt grundsätzlich durch die ASFINAG. Allfällige Finanzierungsbeiträge von Dritten werden von der Asfinag verhandelt.
Zu den Fragen 12 und 13:
Ø Wann wurden die Vertreter der Oberösterreichischen Landesregierung letztmalig über den aktuellen Stand durch Ihr Ressort, bzw. durch die Asfinag informiert.
Ø Wann wurden die Vertreter der Stadt Linz letztmalig über den aktuellen Stand durch Ihr Ressort, bzw. durch die Asfinag informiert.
Eine umfangreiche Information der Stadt Linz und des Landes Oberösterreich erfolgt im Sinne eines transparenten Planungsprozesses laufend im Rahmen von Steuerungsgruppen bzw. diversen Besprechungen und Projektinformationsveranstaltungen.
Zu Frage 14:
Ø Wird an der 4ten Donaubrücke samt Westring im geplanten Umfang festgehalten?
Das Vorhaben A 26 Linzer Autobahn – Abschnitt Süd ist entsprechend den derzeit in der Umweltverträglichkeitsprüfung befindlichen Einreichplanungen im Bauprogramm der ASFINAG berücksichtigt bzw. ist das Ergebnis des UVP Verfahrens abzuwarten.