4418/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.04.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 3. Februar 2010 unter der Nr. 4444/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend defekte Heizungen in Zügen der ÖBB gerichtet.

 

 

Zu den Fragen 1 bis 12 darf ich Folgendes mitteilen:

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

 

Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.