4419/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.04.2010
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möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am
4. Februar 2010 unter der Nr. 4474/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Westring Linz (A26) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Die Errichtung des Westrings widerspricht der Klimaschutz-Strategie des Bundes, warum beharren Sie dennoch auf seiner Errichtung?
Das Projekt A 26 Linzer Autobahn –Abschnitt Süd ( Kn. Linz/Hummelhof (A7) – Ast. Donau Nord) befindet sich derzeit im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren. Im aktuellen Verfahrensschritt prüfen die Sachverständigen der Behörde die eingereichten Unterlagen und erstellen ein Umweltverträglichkeitsgutachten (UVGA).
Zu den Fragen 2 und 6:
Ø Die Errichtung des Westrings widerspricht den Empfehlungen des Rechnungshofes, warum beharren Sie dennoch auf seiner Errichtung?
Ø Die Errichtung des Westrings widerspricht den Erfordernissen sparsamer Haushaltsführung, die auch aktienrechtlich für die ASFINAG gelten, warum beharren Sie dennoch auf seiner Errichtung?
Für das Vorhaben A 26 Linzer Autobahn Abschnitt Süd (Kn. Linz/Hummelhof (A 7) – Ast. Donau Nord) wurde im Rahmen des Einreichprojektes eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt, in welcher die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens auf Basis der Planungsgrundlagen und gemäß den Vorgaben der einschlägigen Rechtsvorschriften dargelegt wurde.
Zu Frage 3:
Ø Die Errichtung des Westrings widerspricht der aktienrechtlich verankerten Zuständigkeit der ASFINAG für höherrangige Straßenprojekte, warum beharren Sie dennoch auf seiner Errichtung als lokale Umfahrung der Linzer Rudolfstraße?
Die A 26 Linzer Autobahn wurde mit der vom Parlament beschlossenen Novelle zum Bundesstraßengesetz im Jahr 2002 als Gesamtprojekt im Straßenverzeichnis des Bundesstraßengesetzes verankert. Demnach besteht für die ASFINAG der gesetzliche Auftrag die entsprechenden Planungen gemäß den gültigen Richtlinien und Vorschriften durchzuführen.
Zu Frage 4:
Ø Die Errichtung des Westrings widerspricht der Stellungnahme des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, warum beharren Sie dennoch auf seiner Errichtung?
Im aktuellen Verfahrensschritt der UVP prüfen die Sachverständigen der Behörde die eingereichten Unterlagen und Stellungnahmen. Dazu zählt auch jene des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Innerhalb des laufenden Verfahrens kann dazu keine Stellungnahme abgegeben werden.
Zu Frage 5:
Ø Die Errichtung des Westrings widerspricht dem EU-rechtlich gewährleisteten Gesundheitsschutz, warum beharren Sie dennoch auf seiner Errichtung?
Auch die Fragen des Gesundheitsschutzes werden im UVP-Verfahren vom humanmedizinischen Sachverständigen geprüft und beurteilt.
Zu Frage 7:
Ø Die Errichtung des Westrings widerspricht dem Hausverstand, da die Stau-Situation in Ottensheim vor der 1. Ampel auf der Rohrbacher Bundesstraße eintritt, die Donaubrücke des Westrings hingegen erst kurz vor Linz diesen Verkehr vom Mühlviertel über die Donau leiten würde, warum beharren Sie dennoch auf seiner Errichtung?
Der Brückenstandort wurde im Rahmen des Vorprojektes eingehend geprüft. Im UVP-Verfahren werden zudem auch die umweltbezogenen Auswirkungen des Vorhabens auf die Zulaufstrecken geprüft.
Zu Frage 8:
Ø Wie hoch liegt die derzeitige Kostenkalkulation tatsächlich?
Die derzeit auf Basis des Einreichprojektes geschätzten Gesamtkosten für die A 26 Linzer Autobahn - Abschnitt Süd (Kn. Linz/Hummelhof (A 7) – Ast. Donau Nord) belaufen sich auf
€ 527 Mio. Mit diesen Gesamtkosten ist das Vorhaben auch im aktuellen Bauprogramm berücksichtigt.
Zu Frage 9:
Ø Auf welche Weise können die Grenzwerte für die Luftreinhaltung in der Kärntnerstraße nach Eintreten des verstärkten Verkehrsaufkommens durch den Westring eingehalten werden?
Auch die Frage der Einhaltung der Grenzwerte für die Luftreinhaltung in der Kärntnerstraße wird im UVP-Verfahren geprüft.