442/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.02.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 9. Dezember 2008 unter der Zahl 400/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rechtsextremismus im Internet“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Meldestelle für NS-Wiederbetätigung ist seit November 1997 im Internet über die Homepage des Bundesministeriums für Inneres aufrufbar. Die einlangenden Meldungen (Hinweise/Anfragen/Auskunftsersuchen) werden erst seit dem Jahr 2000 statistisch erfasst. Der Großteil der Meldungen betrifft Sachverhalte, die mangels Tatsachensubstrat und/oder fehlender rechtlicher oder technischer Voraussetzungen einer Verfolgung nicht zugänglich sind (z.B. anonyme abstruse Behauptungen).
Einlangende Meldungen bei der Meldestelle für NS-Wiederbetätigung seit dem Jahr 2000:
Jahr 2000: 152,
Jahr 2001: 196,
Jahr 2002: 151,
Jahr 2003: 140,
Jahr 2004: 160,
Jahr 2005: 246,
Jahr 2006: 147,
Jahr 2007: 199,
Jahr 2008: 136.
Zu Frage 2:
Es werden keine Statistiken darüber geführt, wie viele Eingaben bei der Meldestelle für NS-Wiederbetätigung zu Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften führen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Meinungen und Ansichten sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts Art. 52 B-VG.
Zu Frage 5:
Hinsichtlich der Eingaben bei der Meldestelle für NS-Wiederbetätigung darf auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen werden.
Gesamt betrachtet (nicht nur auf die Meldestelle und auf rechtsextreme Inhalte auf Internetseiten beschränkt), wurden im Zusammenhang mit rechtsextremistisch/fremdenfeindlich/antisemitisch motivierten Tathandlungen von den Sicherheitsbehörden in Österreich im Jahr 2003 436, im Jahr 2004 322, im Jahr 2005 406, im Jahr 2006 419, im Jahr 2007 752 und im Jahr 2008 831 Anzeigen erstattet.