4422/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.04.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Herbert, Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 3. Februar 2010 unter der Zahl 4437/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Dolmetschkosten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage PA 893/J vom 13. Februar 2009 (935/AB XXIV.GP) verwiesen.

 

Zu Frage 4:

Über die Dolmetschkosten des Bundesministeriums für Inneres, welche nicht nach dem Gebührenanspruchsgesetz abgerechnet wurden, werden keine entsprechenden Statistiken geführt.

Im Jahr 2008 betrugen die gesamten Dolmetschkosten des Bundesministeriums für Inneres, welche nach dem Gebührenanspruchsgesetz abgerechnet wurden, € 15.089.590,67, wobei der Großteil auf den Bereich der Sicherheitsexekutive entfällt.