4424/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.04.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 3. Februar 2010 unter der Zahl 4439/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Dauer von Asylverfahren am Beispiel Arigona Zogaj“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 4:
Das Asylverfahren zu den noch in Österreich aufhältigen Familienmitgliedern wurde seitens des Bundesasylamtes im November 2009, also binnen eines Jahres ab Antragstellung, entschieden. Die daraufhin eingebrachten Beschwerden, denen ex lege aufschiebende Wirkung zukommt, sind derzeit beim Asylgerichtshof anhängig.
Zu Frage 2:
Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 766/J vom 28. Jänner 2009 verwiesen.
Zu Frage 3:
Um eine mehrfache inhaltliche Prüfung durch Ungarn und Österreich zu vermeiden, musste vorab die Zuständigkeitsfrage geklärt werden. Es konnte somit eine inhaltliche Prüfung der Anträge durch das Bundesasylamt erst nach festgestellter Zuständigkeit Österreichs im April 2009 begonnen werden.