4429/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.04.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Korun, Freundinnen und Freunde haben am 4. Februar 2010 unter der Zahl 4477/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Dublin Verfahren“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Eingangs wird darauf hingewiesen, dass als Quelle für die Beantwortung die Zahlen von Eurostat vom 04.03.2010 herangezogen worden sind.
Zu den Fragen 1 und 2:
Im Jahr 2009 wurden in Österreich insgesamt 15.827 Asylanträge gestellt und 5.464 Dublin Out-Verfahren geführt. Eine Aufschlüsselung nach Monaten ist mangels Statistik nicht möglich. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 3:
Im Jahr 2007 wurden 2.041, im Jahr 2008 1.755 und im Jahr 2009 2.436 Dublin In-Verfahren geführt.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2007 wurden 2.798, im Jahr 2008 4.277 und im Jahr 2009 5.464 Dublin Out-Verfahren geführt.
Zu den Fragen 5, 7 bis 13, 14a und 15 bis 19:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 6:
Im Jahr 2009 wurden 5.464 Dublin Out-Verfahren und 2.436 Dublin In-Verfahren geführt.
Zu Frage 14:
Im Jahr 2009 wurden mit Abfragestichtag 11.02.2010 insgesamt 3.715 Asylanträge gemäß § 5 AsylG 2005 rechtskräftig zurückgewiesen.
Zu den Fragen 20 und 21:
In der öffentlichen Statistik des Bundesministeriums für Inneres erfolgt aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit eine Konzentration auf die wesentlichen Statistikdaten. Aus diesen Gründen ist eine Adaptierung der öffentlichen Statistik derzeit nicht geplant.