443/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.02.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Mag.a Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n
GZ. BMVIT-11.000/0025-I/PR3/2008 Wien, am . Februar 2009 |
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Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 12. Dezember 2008 unter der Nr. 441/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Auto-Schwarzfahrer gerichtet.
Bevor ich jedoch auf die einzelnen Fragen eingehe, möchte ich einige allgemeine Ausführungen voranstellen:
Von den Behörden werden unter anderem Entziehungen der Lenkberechtigung und vorläufige Abnahmen im Führerscheinregister gespeichert. Die Gründe, die zu diesen Anordnungen geführt haben, sind jedoch in vielen Fällen im Prosatext eingetragen, der einer systematischen, Österreichweiten statistischen Auswertung nicht ohne weiteres zugänglich ist.
Weiters verlangen einige der gestellten Fragen die Verknüpfung von zwei Komponenten (etwa Entziehung der Lenkberechtigung und erneutes Auffälligwerden während der Entziehungszeit), die in dieser Form aus dem Führerscheinregister nicht ohne weiteres abrufbar sind. Es wäre die Erstellung aufwändiger Programme erforderlich, was in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu bewerkstelligen ist.
Da gemäß § 17 Abs. 2 Z 3 FSG Aufzeichnungen über die Entziehungen fünf Jahre nach Erlassung des Entziehungsbescheides gelöscht werden müssen, können nur die Daten der letzten fünf Jahre und nicht wie von Ihnen angefragt für 10 Jahre mitgeteilt werden.
Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie vielen Personen wurde jeweils in den letzten Jahren für welche Dauer die Lenkberechtigung entzogen?
Da etwaige Zahlen aufgrund der unterschiedlichen Eintragungsmodalitäten bei den Behörden nicht repräsentativ sind, kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Zu Frage 2:
Ø Wie vielen Personen wurde in den letzten 10 Jahren die Lenkberechtigung mehrfach entzogen?
Bei 68.830 Personen wurde in den letzten fünf Jahren mehr als eine Entziehung im Führerscheinregister gespeichert.
Zu den Fragen 3 und 5:
Ø Wie viele Lenker, denen die Lenkberechtigung entzogen wurde, wurden während des Führerscheinentzugs am Steuer eines Fahrzeuges erwischt?
Ø Wie viele Lenker, die nie einen Führerschein erworben haben, wurden in den letzten 10 Jahren am Steuer eines Fahrzeuges erwischt?
In den letzten fünf Jahren erfolgten 1.754 Eintragungen wegen Lenkens trotz vorläufig abgenommenen Führerscheines (dies bezieht sich allerdings auf den Zeitraum zwischen der Abnahme vor Ort und der Erlassung des Entziehungsbescheides) im gleichen Zeitraum wurden 38.717 Personen gespeichert, die ein Kraftfahrzeug gelenkt haben, obwohl sie keine Lenkberechtigung besitzen.
Eine Angabe konkreter Zahlen wegen Lenkens trotz entzogener Lenkberechtigung ist nicht möglich, da diese mit jenen wegen Lenkens ohne Lenkberechtigung oder Lenken ohne Lenkberechtigung für die jeweilige Klasse vermischt und daher nicht aussagekräftig sind.
Zu den Fragen 4 und 6:
Ø Wie viele Personen denen die Lenkberechtigung entzogen wurde, lenken nach Schätzungen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie während des Führerscheinentzuges ein Fahrzeug?
Ø Gibt es Schätzungen von der Zahl oder vom Anteil der Personen, die ohne einen Führerschein zu besitzen, ein Fahrzeug lenken?
Seriöse Schätzungen liegen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in diesem Zusammenhang nicht vor.
Zu den Fragen 7 und 8:
Ø Wie alt sind die Personen, die ohne Führerschein ein Fahrzeug lenken?
Ø Wie viele Männer bzw. Frauen lenken ein Fahrzeug ohne Lenkberechtigung?
Ich darf auf die beiliegende Aufstellung verweisen.
Zu Frage 9:
Ø Wie viele Personen sind beim Lenken eines Fahrzeuges ohne Führerschein betrunken und wie hoch ist in diesen Fällen die Alkoholisierung?
Diese Zahlen stehen in der gewünschten Form leider nicht zur Verfügung.
Zu Frage 10:
Ø Welche Konsequenzen gibt es für Lenker, die während des Entzugs der Lenkberechtigung am Steuer eines Autos erwischt werden?
Wer während eines aufrechten Entzuges der Lenkberechtigung ein Kraftfahrzeug lenkt, dem droht eine Mindeststrafe von 726,-- Euro sowie ein weiterer Entzug der Lenkberechtigung von mindestens drei Monaten.
Beilage