4431/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.04.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 1. April 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0044-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4502/J betreffend „Heizöl und Treibstoffe (Benzin und Diesel) - Betrug an Tankstellen und bei Heizöllieferungen?“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 10. Februar 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

In Österreich gelten unverändert Fehlergrenzen bei der Eichung von +/- 0,5 % für die Abgabe von Heizöl und Treibstoffen. Im Betrieb bzw. über eine Eichgültigkeitsdauer von zwei Jahren müssen die Messgeräte bei allen Witterungsbedingungen und Temperaturverhältnissen +/- 1 % einhalten, um eingesetzt werden zu dürfen. Können Messgeräte diese Fehlergrenzen nicht einhalten, müssen sie repariert und gewartet werden bzw. dürfen nicht verwendet werden.


Bei der Eichung muss ein Messgerät eine Fehlergrenze von +/- 0,5 % der Anzeige einhalten. Bei einer Abgabe von 50 l Treibstoff entspricht dies einem theoretischen Messfehler von +/- 0,25 Liter. Das bedeutet, dass die Liefermenge zwischen 49,75 Liter und 50,25 Liter liegt.

 

Nach der Eichung treten die sogenannten Verkehrsfehlergrenzen in Kraft; diese betragen das Doppelte der Eichfehlergrenzen. Diese Verkehrsfehlergrenzen berücksichtigen den Einsatz und die klimatischen Verhältnisse, bei denen das Messgerät verwendet wird. In Österreich müssen hier die Schwankungen der Temperaturen im Sommer bzw. im Winter berücksichtigt werden. Daher liegt bei theoretischer Ausnutzung der Verkehrsfehlergrenzen die mögliche Liefermenge bei
+/- 1 %, das heißt zwischen 49,5 Liter und 50,5 Liter für Treibstoff an der Tankstelle.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die 22.546 (2008) bzw. 21.538 (2009) geeichten Messanlagen bei Tankstellen für Kraftstoffe und Heizöl - eine Unterscheidung zwischen Kraftstoff und Heizöl ist aufgrund der derzeitigen Auswertung nicht möglich - sind aufgrund des Maß- und Eichgesetzes jedes zweite Jahr zu Nacheichung zu stellen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Datenauswertung einer im Jahr 2009 vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen durchgeführten repräsentativen Untersuchung zeigt, dass nur bei 1,4 % der Messgeräte eine Eichgültigkeit noch nicht – etwa weil es sich um neue Geräte handelte – oder nicht mehr vorlag. Dennoch lag keines dieser Geräte außerhalb der Verkehrsfehlergrenze.

 

Es konnte eine im Mittel hohe Genauigkeit von - 0,03 % bei der Abgabe festgestellt werden.


Antwort zu den Punkten 5 bis 7 der Anfrage:

 

Im Zuge der Überprüfung der Tätigkeit der akkreditierten Eichstellen, welche die Nacheichung dieser Messgerätearten vornehmen, überprüft das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend gemeinsam mit dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in repräsentativen Stichproben die kurz zuvor geeichten Messgeräte. Im Jahr 2008 lag ein Gerät - in der Steiermark - außerhalb der Verkehrsfehlergrenze. Im Jahr 2009 lagen drei Geräte - in Niederösterreich und Wien - außerhalb der Eichfehlergrenze, aber innerhalb der Verkehrsfehlergrenze.

 

Mit einer Ausnahme wurde bei allen Mängeln nach Fristsetzung der gesetzeskonforme Zustand hergestellt; lediglich in einem Fall - im Jahr 2008 in der Steiermark - war die Weiterverwendung per Bescheid zu untersagen.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die 1.177 (2008) bzw. 1.046 (2009) geeichten Messanlangen an Tankwagen für Kraftstoffe und Heizöl - eine Unterscheidung zwischen Kraftstoff und Heizöl ist aufgrund der derzeitigen Auswertung nicht möglich - sind aufgrund des Maß- und Eichgesetzes jedes zweite Jahr zur Nacheichung zu stellen.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:

 

In allen Fällen wurden die Eich- und damit auch die Verkehrsfehlergrenzen eingehalten.


Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Folgende Beschwerden über vermutete Fehlmessungen bei Tankstellen und im Heizölhandel sind eingelangt:

 

Jahr

Anzahl

eingelangt bei

2008

1

EA Eisenstadt

2008

5

EA Graz

2008

2

EA Linz

2008

1

EA Salzburg

2008

3

EA Wien

2009

2

EA Eisenstadt

2009

1

EA Linz

2009

5

EA Salzburg

2009

6

EA Wien

2009

1

BEV

 

Allen gemeldeten Fällen wurde unverzüglich nachgegangen, es konnte in keinem Fall eine Fehlfunktion nachgewiesen werden.

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Bei Bekanntwerden von Missbrauchsfällen wird unverzüglich eingeschritten; bei den bisher bekannt gewordenen Verdachtsfällen wurde jedoch kein Missbrauch festgestellt.