4435/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.04.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0038-III/4a/2010
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 1. April 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4512/J-NR/2010 betreffend Skandal in der Verwaltung der Salzburger Festspiele, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 11. Februar 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 3:
Im Anschluss an das Schreiben des Geschäftsführers der Osterfestspiele Prof. Dr. Peter Raue an die Salzburger Festspiele vom 21. Jänner 2010. Die Mitteilung erfolgte durch die Vorsitzende des Kuratoriums. Weiters erfolgten Informationen der Präsidentin an die Bundesvertreterin im Kuratorium.
Zu Frage 2:
Aufgrund des vorliegenden Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungskanzlei Audit Services Austria sind die Malversationen ausschließlich durch den technischen Direktor, Herrn Kretschmer, verursacht worden.
Zu Frage 4:
Laut Prüfungsbericht dürfte sich der Schaden auf EUR 500.000,00 bis 800.000,00 belaufen – Exakte Angaben sind erst nach Abschluss des Strafermittlungsverfahrens möglich.
Zu Frage 5:
Aus Gründen des Datenschutzes ist eine Weitergabe nicht zulässig. Die Zuständigkeit liegt nunmehr bei den Strafverfolgungsbehörden.
Zu Frage 6:
Nein.
Zu Frage 7:
Es wurde der Verdacht der Untreue und des gewerbsmäßigen Betrugs geäußert.
Zu Frage 8:
Nein.
Zu Fragen 9 und 10 sowie 13 und 14:
Aus dem Prüfbericht ergibt sich, dass von einem grundsätzlichen Versagen der Kontrollinstrumente keine Rede sein kann. Die Wirtschaftsprüfer haben den Festspielen ein funktionierendes Kontrollsystem attestiert, das aber „mit krimineller Energie außer Kraft gesetzt worden ist“. Verbesserungsvorschläge werden umgehend umgesetzt, an eine darüber hinausgehende Strukturänderung ist nicht gedacht.
Zu Frage 11:
Der Bund hat selbstverständlich Interesse an einer vollständigen Aufklärung und Wiedergutmachung des entstandenen Schadens; eine Verknüpfung mit der Bereitstellung von Mitteln für den laufenden Betrieb erscheint aber nicht zielführend.
Zu Frage 12:
Allfällige Änderungen in der Verwaltung sind Diskussionsgegenstand in den zuständigen Gremien; den Empfehlungen der Wirtschaftsprüfungskanzlei etwa bezüglich der Stärkung der Internen Revision wird Folge geleistet.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.