4440/AB XXIV. GP
Eingelangt am
08.04.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0039-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4508/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „StPO-Novelle: Strafprozess und Privatbeteiligung – Entwicklung 2009“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Im Jahr 2009 haben sich 20.630 Personen einem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. In 5.479 Fällen kam es zu einem rechtskräftigen (Teil-)Zuspruch. Die Zahlen beruhen auf einer Auswertung des elektronischen Registers der Verfahrensautomation Justiz (VJ) der Bezirks- und Landesgerichte.
Zu 3 und 6:
Zahlen über die zugesprochenen Ersatz- oder Entschädigungsbeträge stehen dem Bundesministerium für Justiz nicht zur Verfügung.
Zu 4 und 5:
Auf die Beantwortung zu Fragepunkt 1 wird verwiesen. Eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Bezirks- und Landesgerichte ergibt sich aus der angeschlossenen Registerauswertung.
Zu 7:
Die Fälle, in denen Privatbeteiligte mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden, werden statistisch nicht erfasst. Aussagen über die Anzahl der auf den Zivilrechtsweg verwiesenen Personen und die für die Verweisung maßgeblichen Gründe können daher nicht getroffen werden.
Zu 8 bis 11:
Die Verfahren, in denen sich geschädigte Anleger als Privatbeteiligte angeschlossen haben, werden nicht gesondert erfasst. Die sich auf Fälle mit geschädigten Anlegern als Privatbeteiligte beziehende Fragen 8 bis 11 sind daher mit dem vorhandenen Datenmaterial nicht beantwortbar.
Zu 12:
Zahlen über die Anzahl der im Hauptverfahren geschlossenen Vergleiche zwischen Privatbeteiligten und Beschuldigen stehen nicht zur Verfügung.
Zu 13 und 14:
Ich verweise auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage aus dem Vorjahr (Zl. 1878/J-NR/2008); ob und inwieweit aus der wissenschaftlichen Begleitforschung Schlussfolgerungen gezogen werden können, die zu Anpassung im Bereich der Opferrechte führen, kann erst nach Vorliegen der Endergebnisse der Studie beurteilt werden.
. März 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.