4441/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.04.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0040-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4511/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Internetkriminalität – Strafanzeigen – Gerichtliche Erledigung im Jahr 2009“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 9:

Ich darf – wie im Vorjahr – auf die dieser Beantwortung angeschlossene Auswertung aus der Verfahrensautomation Justiz verweisen, aus der der Anfall und die Erledigungen von nach den §§ 118a, 119, 119a, 126a bis c und 148a StGB geführten Verfahren des Jahres 2009 ersichtlich sind. Der Anfall wurde fallbezogen, die Erledigungen wurden personenbezogen ausgewertet.

Zu 10:

Zivilrechtliche Regelungen erscheinen mir ganz allgemein nicht oder kaum geeignet, strafbare Handlungen einzudämmen, sei dies im Internet, sei dies bei Transaktionen, die außerhalb des Internets durchgeführt werden. Die in der Anfrage angeführten Richtlinien verfolgen denn auch den Zweck, Verbraucher und Nutzer vor der Übervorteilung und vor für sie wirtschaftlich nachteiligen Folgen eines Rechtsgeschäfts zu schützen. Diesen Rechtsakten geht es aber nicht darum, strafbare Handlungen zu verhindern. Eine europäische Initiative, die auf eine Erweiterung der bestehenden Richtlinien in dem in der Anfrage angeführten Sinn hinauslaufen, ist dem Bundesministerium für Justiz nicht bekannt.

Zu 11:

Aufgrund der Erfahrungswerte der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bzw. der Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte ist auch für das Jahr 2009 davon auszugehen, dass mehrere hundert Fälle von Betrug bei Internetauktionen bekannt geworden bzw. angezeigt worden sind. Die konkrete Zahl kann mit vertretbarem Aufwand nicht eruiert werden, weil diese Fälle nicht für eine statistische Auswertung gesondert gekennzeichnet sind.

Nach den mir vorliegenden Berichten dürfte sich die bislang steigende Tendenz etwas abgeschwächt haben, jedoch bestehen diesbezüglich zwischen den einzelnen Staatsanwaltschaften unterschiedliche Wahrnehmungen. Soweit über sinkende Anfallszahlen berichtet wurde, lässt sich mit vertretbarem Aufwand nicht abklären, ob dies auf einen Erfolg der von Anbietern wie E-Bay getroffenen Maßnahmen, auf ein vorsichtigeres Verhalten der Internetkunden oder auf einen Rückgang der Anzeigetätigkeit zurückzuführen ist.

Zu 12:

Die Staatsanwaltschaften berichten in diesem Zusammenhang weiterhin über die fehlenden Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung des Täters, vor allem im Zusammenhang mit der Ausforschung und Verfolgung von anonymen oder mit falscher Identität auftretenden Tätern vorwiegend aus dem Ausland und über Probleme bei Rechtshilfe- bzw. Übernahmeersuchen.

Auch die nach § 116 Abs. 1 StPO eingeschränkte Möglichkeit einer Kontoauskunft im bezirksgerichtlichen Verfahren wird weiterhin als Problem angesprochen.

Zu 13:

Neben der Zunahme von Internetbetrügereien wird in den Berichten der Staatsanwaltschaften auch auf den weiteren Anstieg der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet hingewiesen. Demgegenüber scheinen jene Fälle, in denen durch sogenanntes „Phishing“ versucht wird, an sensible Daten zu gelangen, nur mehr selten aufzutreten. Überdies berichteten die Staatsanwaltschaften über eine Zunahme von fälschlich behaupteten kostenpflichtigen Downloads, die den vermeintlichen Kunden in Rechnung gestellt und deren Bezahlung mit Anwaltsschreiben urgiert wird, obwohl diese Downloads tatsächlich nie stattgefunden haben. Weiters wurde über Fälle des § 107a StGB etwa über Facebook und das betrügerische Verschieben von Handyguthaben gemäß § 148a Abs. 1 StGB berichtet.

 

. April 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.