4446/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.04.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/15-PMVD/2010                                                                                               8. April 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Februar 2010 unter der Nr. 4498/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Heeresspital Stammersdorf" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Derzeit sind 149 Personen im Heeresspital Wien beschäftigt. Infolge der Einnahme der neuen Organisationsstruktur liegt der Personalstand bei rund 80 Prozent.

Zu 3 und 4:

Im Heeresfachambulatorium wurden im Jahr 2009 rund 80.000 ambulante Untersuchungen bzw. Behandlungen durchgeführt. In der Heereskrankenanstalt wurden im Jahr 2009 11.042 Pflegetage erbracht. Die Auslastung im stationären Bereich betrug zwischen 22 und 34 Prozent.


Zu 5 und 13 bis 16:

Die militärischen Krankenanstalten sind dem Bundesheer organisatorisch eingegliedert und zur Erfüllung der auf Verfassungsebene abschließend geregelten Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres bestimmt. Das Heeresspital ist grundsätzlich nicht dazu vorgesehen, Gewinne oder Einnahmen zu erzielen.

Zu 6, 18 und 48:

Diesbezügliche Anstrengungen wurden und werden laufend unternommen. Beispielsweise sind Kooperationen geplant, die ebenfalls auf eine Optimierung abzielen.

Zu 7:

Anspruchsberechtigte Patienten und Akutfälle werden grundsätzlich nicht abgewiesen und stets nach Maßgabe von freien militärischen Ressourcen behandelt.

Zu 8 bis 11:

Der Rechnungshof hat in seinem Prüfungsergebnis zum Sanitätswesen im Bundesheer empfohlen, Journaldienste in den militärischen Krankenanstalten so zu regeln, dass sie entsprechend dem Patientenaufkommen wirtschaftlich, zweckmäßig und sparsam gestaltet werden, und ebenso den gesetzlichen Vorgaben des Krankenanstaltenarbeitszeitgesetzes (KA-AZG) entsprechen. Hierdurch wird es jedoch in keiner Weise zu einer Gefährdung der Patienten oder einer Minderung der Qualität der Behandlung kommen.

Zu 12:

Im Heeresspital kann im Rahmen der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin eine Ausbildung nicht auf allen Gebieten durchgeführt werden. Im Übrigen erfolgt die Anerkennung als Ausbildungsstätte und die Festlegung des anrechenbaren Ausbildungsumfanges durch die Österreichische Ärztekammer.

Zu 17:

In der österreichischen Rechtsordnung gibt es kein Militärluftfahrtgesetz.


Zu 19 und 20:

Kosten ergeben sich aus den einzelnen medizinischen Leistungen und dem damit verbundenen Pflegeaufwand und sind daher nicht von der Auslastung ableitbar.

Zu 21, 22 und 24:

Bereits im Dezember 2009 wurde mit der Erstellung einer Vorstudie für ein neues, der aktuellen Entwicklung des Österreichischen Bundesheeres angepasstes und die Empfehlungen des Rechnungshofes berücksichtigendes Sanitätskonzept begonnen. Ein erster Entwurf ist noch heuer vorzulegen.

Zu 23:

Die ehrenamtliche Tätigkeit als Referent für Heeresärzte in der Ärzte­kammer Wien wurde ordnungsgemäß gemeldet.

Zu 25 und 26:

Im Rahmen einer durch mein Ressort durchgeführten Kontrolle wurde festgestellt, dass einzelne Bestimmungen des KA-AZG unzureichend eingehalten wurden, die Anweisung erging  dies unverzüglich sicherzustellen.

Zu 27:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 1 der genannten Verordnung ausschließlich Organe des Bundes von der gesetzlichen Verpflichtung betroffen sind, die an der Führung des Bundeshaushaltes beteiligt sind und direkt an die automationsunterstützte Haushalts­führung des Bundes angeschlossen sind. Dies trifft für nachgeordnete Dienststellen meines Ressorts nicht zu. Ungeachtet dessen konnte im Verantwortungsbereich des Kommandos Einsatzunterstützung die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung im Jahr 2007 abgeschlossen werden. Ausgenommen davon war das Heeresspital, in dem die Einführung erst mit der Etablierung des Militärmedizinischen Zentrums vorgesehen war. Mittlerweile wird auch im Militärmedizinischen Zentrum eine Kosten- und Leistungsrechnung durch­geführt.


Zu 28 bis 33:

Der Genannte ist weder für die Personalplanung noch für Personal­angelegenheiten des Heeresspitals zuständig. Ungeachtet dessen sind im Vergleich zum Jahr 2005 sieben zusätzliche Fachärzte im Heeresspital tätig.

Zu 34:

Zwei Notarztwägen werden im Auslandseinsatz verwendet, acht stehen für Inlandsaufgaben zur Verfügung.

Zu 35 und 36:

Diesbezügliche Planungen laufen. Die Kosten für ein Endgerät würden etwa 1.000 Euro betragen.

Zu 37:

Unter den derzeitigen Bedingungen ist der Einsatz im Sinne einer adäquaten medizinischen Betreuung jedenfalls geboten.

Zu 38 bis 40:

Eine diesbezügliche Umsetzung wird geprüft.

Zu 41:

Nach dem derzeitigen Planungsstand wird von einer zehnjährigen Nutzungsdauer ausge­gangen.

Zu 42:

Die Kilometerleistung der Notarztwägen beträgt durchschnittlich rund 17.000.

Zu 43:

Ja.

Zu 44 und 45:

Es gab keine ungerechtfertigte Vergabe von nicht evaluierten Sonderverträgen.

Zu 46:

Die Anregung des Rechnungshofes wurde aufgegriffen und ein Prüfungs- und Beurteilungs­verfahren, hinsichtlich der ökonomischen Optimierung des Geräteeinsatzes im medizinischen Leistungsangebot an gemeinsamen Standorten, eingeleitet.

Zu 47:

Die Bearbeitung wird begleitend zur Konzeptentwicklung erfolgen.