4450/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.04.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
|
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
|
|
GZ: BKA-353.110/0045-I/4/2010 |
Wien, am 6. April 2010 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. Februar 2010 unter der Nr. 4660/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Hans Weyringer Lithographie gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Wo befindet sich die Lithografie von Hans Weyringer derzeit?
Ø Wurde dieses Kunstwerk als Eigentum der Republik Österreich inventarisiert?
Die Lithografie befindet sich derzeit neben anderen Kunstwerken im Gang des Bundeskanzleramtes, Bundesamtsgebäude 1014, Wien. Es wurde als Eigentum des Bundes im Bundeskanzleramt inventarisiert und hat einen Verkehrswert von rund 400 € bis 600 €, wenn man den für Lithografien von Hans Weyringer in Auktionen erzielbaren Preis heranzieht (z.B. zuletzt im Dorotheum am 10.3.2010).
Zu den Fragen 3 bis 6:
Ø Wie hoch ist die von Ihnen an das Projekt Sonneninsel überreichte Spende durch das Bundeskanzleramt?
Ø Aus welchem Budgetposten wurde diese Spende angewiesen?
Ø Welcher Betrag steht Ihnen jährlich für Spenden zur Verfügung?
Ø Welche weiteren konkreten Maßnahmen wurden gesetzt, um das Projekt Sonneninsel zu unterstützen?
Das Bundeskanzleramt hat für das Projekt „Sonneninsel“ noch keine Spende gewährt: Mit Schreiben vom 27. August 2009 an das Bundeskanzleramt hat die Tageszeitung „Salzburger Nachrichten“ das Projekt „Sonneninsel“ der Österreichischen Kinderkrebshilfe vorgestellt und ersucht, dieses Projekt durch eine namhafte Spende zu unterstützen. Das Bundeskanzleramt hat hierzu mit Schreiben vom 19. November 2009 der Österreichischen Kinderkrebshilfe mitgeteilt, dass zwar eine Spende nicht möglich ist, aber die Möglichkeit besteht, das Projekt in Form einer abrechnungspflichtigen Förderung zu unterstützen. Gleichzeitig wurde der Österreichischen Kinderkrebshilfe ein Formular für das Förderungsansuchen und die Förderungsbedingungen des Bundeskanzleramtes übermittelt. Mit Schreiben vom 20. November 2009 hat sich die Österreichische Kinderkrebshilfe für die Übermittlung des Formulars bedankt und in Aussicht gestellt, dieses mit den notwendigen Unterlagen dem Bundeskanzleramt zu übermitteln.
Grundsätzlich besteht dazu seitens des Bundeskanzleramtes Bereitschaft, das Projekt zu fördern, wenn die Voraussetzungen nach den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II Nr. 51/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 317/2009 erfüllt sind. Jährliche Spenden für das Projekt sind nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen