4457/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.04.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

                       

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat  Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 10. Februar 2010 unter der Zahl 4500/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Überfälle auf Banken 2009“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Angezeigte Fälle

 Jahr 2009

 Burgenland

3

 Kärnten

2

 Niederösterreich

16

 Oberösterreich

18

 Salzburg

10

 Steiermark

8

 Tirol

4

 Vorarlberg

2

 Wien

47

 Österreich

110


 



 

 

 Eisenstadt

1

 Klagenfurt

1

 St. Pölten

1

 Linz

6

 Salzburg

10

 Graz

3

 

 Innsbruck

3

 Bregenz

-

 Wien

47

 

Zu Frage 2:

Die geklärten Banküberfälle wurden durch 43 Inländer und 28 Fremde verübt.

 

Zu Frage 3:

 Schusswaffe - geschossen

-

 Schusswaffe - gedroht

39

 Schusswaffe - mitgeführt

6

 Stichwaffe

4

 Hiebwaffe

-

 unbekannt

25

 

Zu Frage 4:

Die Beträge in der Tabelle geben den Gesamtschaden an. Die Höhe der Beute wird nicht explizit erfasst.

 Burgenland

6.750

 Kärnten

2.650

 Niederösterreich

208.225

 Oberösterreich

212.009

 Salzburg

185.858

 Steiermark

246.853

 Tirol

62.978

 Vorarlberg

3.055

 Wien

1.273.943

 


 

Zu Frage 5:

 Burgenland

3

 Kärnten

1

 Niederösterreich

19

 Oberösterreich

19

 Salzburg

9

 Steiermark

8

 Tirol

6

 Vorarlberg

1

 Wien

50

 

Die ausgewiesenen Zahlen betreffen die Anzahl der Opfer. Es wird statistisch nicht erfasst, ob diese verletzt bzw. getötet worden sind.

 

Zu den Fragen 6, 10 bis 13:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 7:

 Burgenland

100,0%

 Kärnten

50,0%

 Niederösterreich

68,8%

 Oberösterreich

27,8%

 Salzburg

40,0%

 Steiermark

75,0%

 Tirol

50,0%

 Vorarlberg

100,0%

 Wien

48,9%

 

Zu Frage 8

71.

Es handelt sich dabei um die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen, die bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht worden sind. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 9, 14 bis 16:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.