4459/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.04.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 11. Februar 2010 unter der Zahl 4510/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Internetkriminalität - Strafdelikte durch IT-Medium im Jahr 2009“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 10:
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Tatbegehung mittels IT-Medium |
3800 |
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Tatbegehung mittels IT-Medium (Abhören von Datenverkehr) |
0 |
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Tatbegehung mittels IT-Medium (Datenbezogene Wirtschaftsspionage) |
0 |
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Tatobjekt ist das IT-Medium (Hardware-Sabotage) |
0 |
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Tatobjekt ist das IT-Medium (Hacking) |
29 |
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Tatobjekt ist das IT-Medium (Trojanische Pferde) |
4 |
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Tatobjekt ist das IT-Medium (Viren) |
1 |
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Tatobjekt ist das IT-Medium (Software-Sabotage) |
14 |
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Tatobjekt ist das IT-Medium (Würmer) |
1 |
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Tatobjekt ist das IT-Medium (Telefon-Phreaking) |
38 |
Zu den Fragen 11 bis 19:
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Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem - § 118a StGB |
62 |
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Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses - § 119 StGB |
5 |
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Missbräuchliches Abfangen von Daten - § 119a StGB |
10 |
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Datenbeschädigung - § 126a StGB - Vergehen |
73 |
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Datenbeschädigung - § 126a StGB - Verbrechen |
1 |
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Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems - § 126b StGB - Vergehen |
7 |
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Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten - § 126c StGB |
56 |
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Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch - § 148a StGB - Vergehen |
113 |
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Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch - § 148a StGB - Verbrechen |
18 |
Die jeweiligen Zusatzfragen zu den Entwicklungen im Jahr 2010 können aufgrund des noch fehlenden Datenbestandes nicht beantwortet werden.
Zu Frage 20:
Auf europäischer Ebene bestehen derzeit mit den Richtlinien zum Datenschutz, zum Fernabsatz, zum E-Commerce, über die Vorratsdatenspeicherung sowie dem EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme, sehr umfangreiche und für die Bekämpfung der Internetkriminalität ausreichende Regelungen.
Zu Frage 21:
8.858 Fälle.
Zu Frage 22:
Derzeit wird mit den strafrechtlichen Tatbeständen für die Bekämpfung der Internetkriminalität das Auslangen gefunden.
Zu Frage 23:
Die Betrügereien unter Nutzung des Internet nahmen im Jahr 2009 zu. Dabei ändern die Täter bekannte modi operandi ab und kreieren auch immer wieder neue Betrugsformen. Besonders stark zugenommen haben der Auktionsbetrug, der Bestellbetrug, der Inkassobetrug, der Frachtbetrug, die Gewinnverständigungen und der Betrug durch Heiratsversprechen. Das Internet bietet die Möglichkeit mit anderen Internet-Usern weltweit anonym in Verbindung zu treten und damit einen sehr einfachen Zugang zu einer großen Anzahl an Personen unter besonders günstigen Rahmenbedingungen für die Täter. Aus dem Ausland agierende Täter erschweren zudem die strafrechtliche Verfolgung.
Zu Frage 24:
Die internationale Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden erfolgt entweder im Interpolweg oder über Europol, wodurch eine rasche Bearbeitung der Anfragen und Informationen gesichert ist. Darüber hinaus verstärken und unterstützen internationale Aktivitäten und Initiativen die Zusammenarbeit der zuständigen Sicherheitsbehörden durch einen unmittelbaren Informationsaustausch. Die Erfolge bei der Bekämpfung dieser Kriminalitätsform zeigen, dass die Zusammenarbeit grundsätzlich sehr gut funktioniert.