4462/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.04.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am       April 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0036-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4481/J vom 9. Februar 2010 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Wie völlig zutreffend bereits in der Einleitung der vorliegenden Anfrage ausgeführt wird, wurde mit dem Verkauf der vormals bundeseigenen Liegenschaften an die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) und den damit verbundenen Mietzahlungen des Bundes eine bedeutende Effizienzsteigerung in der Immobilienbewirtschaftung des Bundes bewirkt, Preisbewusstsein und eine Marktsituation geschaffen, die sich einerseits durch eine verbesserte Angebotslage positiv auf die Bundesverwaltung auswirkt und andererseits der Bundesimmobiliengesellschaft die gleichberechtigte Teilnahme am Immobilienmarkt unter Wettbewerbsbedingungen ermöglicht.


Bevor auf die Beantwortung der einzelnen Fragestellungen eingegangen wird, wird festgehalten, dass infolge der Wirtschaftskrise die öffentlichen Haushalte angespannt sind und daher die Verwaltung im besonderen Maße gefordert ist, ihren Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte beizutragen.

 

Der Personalstand im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verringert. In Fortsetzung einer erfolgreichen Immobilien- und Standortpolitik im BMF war es daher nur konsequent und geboten, auch den Raumbedarf insgesamt an die geänderte Personalsituation und an optimierte Arbeits- und Managementprozesse, wie etwa dem Ausbau der Online-Angebote, anzupassen. Das BMF konnte daher seinen Flächen- und Raumbedarf seit dem Jahre 2001 von rund 500.000 m² auf heute knapp 430.000 m² reduzieren und damit einen Beitrag zu Kostenreduktion im Bereich der Gebäudemieten und Instandhaltungskosten leisten.

 

Jeder Euro, der nicht für Raummiete, für Betriebskosten, für Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in der Verwaltung aufgewendet werden muss, kommt dem Budget und damit allen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Ziel des BMF ist es daher bei Neuanmietungen jeweils den besten Standort sowohl aus Sicht der Kunden als auch der Finanzverwaltung aus dem verfügbaren Angebot der Marktteilnehmer auszuwählen. Dort wo die BIG zu marktfähigen Konditionen auftritt, ist und bleibt sie auch erster Ansprechpartner für Unterbringungsfragen des BMF.

 

Nun zur Beantwortung der konkreten Fragen:

 

Zu 1.:

 

BMF Anmietungen bei Dritten seit 2005

Dienststelle

Anschrift

Datum

Vermieter

Zollamt Eisenstadt,
Zollstelle Oberwart

7471 Rechnitz

07/2005

Firma Gabriel

Zollamt Wien

Brehmstraße 14, 1110 Wien

09/2005

CM Vermögensverwaltung

FZ Linz

4020 Linz, Bahnhofsplatz

03/2006

Terminal Tower Immobilien GmbH & Co KEG

Zollamt Wr. Neustadt,
Zollstelle Ma. Lanzendorf

2226 Maria Lanzendorf

06/2006

Firma Weiss

FZ Wien Mitte

1030 Wien

10/2007

Wien Mitte Immobilien GmbH

 

Legende:

FZ = Finanzzentrum (Finanzämter, Zollämter)


Zu 2.:

Entweder verfügte die BIG über keine entsprechenden Liegenschaften bzw. über kein entsprechendes Objekt und konnte daher kein Angebot legen oder das jeweilige Angebot der BIG war im direkten Vergleich mit Angeboten von dritten Anbietern für den Bund ungünstiger oder es entsprach hinsichtlich Lage, Standort und Qualität nicht den Vorstellungen des BMF.

 

Zu 3.:

Die Maxime des BMF, sich im jeweiligen Einzelfall in einer Markt- und Konkurrenzsituation für das insgesamt wirtschaftlich beste Angebot für den Bund zu entscheiden, steht nicht nur nicht im Gegensatz zu den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit, sondern ist vielmehr geboten und eine Voraussetzung im verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern. In diesem Zusammenhang darf auch auf die einleitenden Ausführungen verwiesen werden.

 

Zu 4.:

Ob und inwieweit der BIG an den ehemaligen Linzer Finanzstandorten Einnahmenverluste erwachsen sind, entzieht sich der Kenntnis des BMF. Für die operative Flächen- und Raumbewirtschaftung sowie für die Nachnutzung dieser Objekte ist die BIG zuständig.

 

Das BMF hat darüber hinaus zeitgerecht dem für das Raum- und Flächenmanagement des Bundes zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Mitteilung über die Abmietung der Flächen gemacht.

 

Zu 5.:

Die Miete je m² (exkl. USt) beträgt im TT Tower Linz zum Zeitpunkt der Anfrage € 10,43, die Betriebskosten (exkl. USt) betragen im TT Tower Linz zum Zeitpunkt der Anfrage € 3,50 je m².

 

Zu 6. und 7.:

Von der Übersiedlung betroffen sind - nicht wie in der Anfrage angeführt 11 – sondern 8 Finanzämter in Wien.

 

Erste Überlegungen, den großteils historischen Gebäudebestand der Wiener Finanzämter, der durch schlechte Bausubstanz, Instandhaltungsrückstau, ineffiziente Gebäudezuschnitte und einem hohen Anteil an unwirtschaftlichen Flächen gekennzeichnet ist, wurden ab dem Jahre 2004 unter Einbeziehung der BIG angestellt, um Optimierungs- und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. In einem ersten Schritt wurde die so genannte Potentialstandortlogik gemeinsam mit der BIG entwickelt, d. h. die Zusammenführung von mindestens 2 Finanzämtern an einem Standort.

 

Erst die in diesem Zusammenhang von Seiten der BIG durchgeführten Planungen zeigten deutlich den enorm hohen Kostenaufwand auf Seiten des Bundes, der mit einer Sanierung der bestehenden Standorte in Wien verbunden gewesen wäre. Mit der Anmietung des Standortes Wien Mitte kann dieser Dynamik bei den Unterbringungskosten nachhaltig entgegen gewirkt werden.

 

Der Beschluss zum Abschluss des Mietvertrages für den Standort Wien Mitte erfolgte am 3. Juli 2007.

 

Im Übrigen darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 3910/J vom 14. März 2008 (zu Frage 10.) sowie Nr. 2605/J vom 2. Juli 2009 (zu den Fragen 1. und 7.) verwiesen werden.

 

Zu 8.:

Eine Ausschreibung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Standortsuche für den Mietgegenstand Wien Mitte fällt nicht in den Geltungsbereich des Bundesvergabegesetzes.

 

Zu 9.:

Festzuhalten ist, dass die BIG, obwohl sie seit 2004 in die Strategie- und Standortüberlegungen des BMF in Wien einbezogen war, dem BMF kein entsprechendes Angebot legen konnte. Auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3910/J vom 14. März 2008 (zu den Fragen 1., 2. und 3.) darf in diesem Zusammenhang hingewiesen werden.

 

Zu 10.:

Auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 3910/J vom 14. März 2008 sowie Nr. 2605/J vom 2. Juli 2009 wird verwiesen.

 

Zu 11.:

Die Unterfertigung des Mietvertrages durch das BMF erfolgte am 2. Oktober 2007.


Zu 12.:

Nach Informationen des Vermieters wurde mit den Baumaßnahmen Anfang des Jahres 2007 begonnen.

 

Zu 13.:

Geschoß- und Übersichtspläne betreffend die Mietfläche sind Bestandteile des Mietvertrages.

 

Zu 14.:

Nein.

 

Zu 15.:

Der durchschnittliche m²-Preis für Miete inklusive Betriebskostenakontierung bezogen auf die Nutzflächen der Wiener Finanzämter liegt zum Zeitpunkt der Anfrage bei € 8,40.

 

Zu 16. und 17.:

Mit der Standortentscheidung Wien Mitte ist es insbesondere möglich, den Flächenbedarf für die vom Umzug betroffenen Finanzämter von derzeit rund 65.181 m² auf dann rund 35.000 m² zu optimieren und damit die Kosten für den laufenden Betrieb nachhaltig zu stabilisieren.

 

Eine Offenlegung des Mietpreises für Wien Mitte kann aus vertragsrechtlichen Gründen derzeit nicht erfolgen, da dies zu Schadenersatzforderungen an die Republik Österreich führen könnte.

 

Zu 18.:

Diesbezüglich darf auf die ausführliche Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 2691/J-BR/2009 vom 15. Juni 2009 sowie Nr. 2605/J vom 2. Juli 2009 verwiesen werden.

 

Zu 19.:

Ob und inwieweit der BIG an den Wiener Finanzstandorten Einnahmenverluste erwachsen, kann nicht gesagt werden, da für die operative Flächen- und Raumbewirtschaftung sowie für die Nachnutzung dieser Objekte die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. zuständig ist.

 


Das BMF wird darüber hinaus zeitgerecht dem für das Raum- und Flächenmanagement des Bundes zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Mitteilung über die Abmietung der Flächen machen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.