4466/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.04.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel:      +43 1 711 00 - 0

Fax:     +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau                                                              (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                       

 

 

 

GZ: BMASK-40001/0013-IV/9/2010                                                      Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4680/J der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Neubauer und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Die Fragen 1 bis 4 werden in einem beantwortet:

Die Aktion 500 war von Anfang an als befristete Maßnahme konzipiert. Sie wurde Ende 2007 gestartet, zweimal verlängert und lief mit 30.06.2009 aus. Bei dieser Aktion wurde einstellungswilligen Arbeitgebern zusätzlich zu einer allfälligen Integrationsbeihilfe ein monatlicher Bonus von € 600,- für die Dauer von 6 Monaten ausbezahlt.


Aufgrund der mehrfachen Verlängerung wurde die Maßnahme anstatt von geplanten 500 zusätzlichen Arbeitgebern in insgesamt ca. 7 300 Förderfällen nachgefragt.

Nach ersten Erfahrungen und Rückmeldungen des Bundessozialamts hat die Aktion zwar nicht unbeträchtliche Mittel des Ausgleichstaxfonds beansprucht (alleine die Bonuszahlungen summierten sich auf ca. € 26 Mio., insgesamt aber nicht die gewünschte Nachhaltigkeit der Eingliederung bewirkt; die Aktion wurde von vielen Arbeitgebern im Sinne eines Mitnahmeeffekts genutzt, ohne ihr Einstellungsverhalten vom Grunde her zu verändern. In einer beträchtlichen Anzahl von Fällen wurde das Arbeitsverhältnis nach Auslaufen der Bonuszahlungen wieder beendet. Nach den derzeit vorliegenden Grobdaten wurden nur ca. in einem Drittel der Fälle wirklich neue Arbeitsplätze geschaffen.

Die Fragen 1 bis 4 können im gewünschten Detailgrad mangels entsprechend aufgeschlüsselten Datenmaterials nicht beantwortet werden. Eine genaue Beantwortung würde eine Zusatzkosten verursachende Sonderauswertung durch das Bundesrechenzentrum erfordern.

Derzeit wird in meinem Auftrag allerdings eine wissenschaftliche Evaluierung der gesamten Beschäftigungsoffensive des Bundessozialamts durchgeführt. Bei dieser Evaluierung wird auch besonderes Augenmerk auf Eingliederungsbeihilfen insgesamt und die Aktion 500 im Besonderen gelegt werden. Die daraus zu ziehenden Schlüsse werden in die in so schwierigen wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Zeiten angezeigte Neuausrichtung der gesamten Beschäftigungsstrategie einfließen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen