4467/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.04.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0059-I/A/4/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4704/J der Abgeordneten Maga. Jarmer, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 4, 8 und 9:

 

Bei den in der UN-Konvention normierten Inhalten handelt es sich um eine Quer­schnittsmaterie, die jedes Ressort und oberste Organ im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben umzusetzen hat. Wie anlässlich der Ratifizierung des Überein­kommens in den erläuternden parlamentarischen Materialen festgestellt wurde, sieht Österreich die wesentlichen Inhalte der Konvention durch die Rechtswirklichkeit für erfüllt an.

 


Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den durch eine Novelle zum Bundesbehindertengesetz errichteten Unabhängigen Monitoring­ausschuss eingerichtet und führt wie im Gesetz vorgesehen als Büro dessen laufende Geschäfte.

 

Die vier Dimensionen von Barrierefreiheit werden in der täglichen Arbeit des Hauses nach Möglichkeit laufend umgesetzt: soziale Barrierefreiheit durch den besonderen dienstleistungsorientierten Zugang der KundInnen zu Leistungen des Hauses, kommunikative Barrierefreiheit durch Angebote alternativer Kommunikationsformen und -technologien bei einschlägigen Angeboten, intellektuelle Barrierefreiheit durch Veröffentlichung wichtiger Dokumente in Leichter-Lesen (LL)-Versionen, physische Barrierefreiheit durch die Herstellung barrierearmer Umwelten im eigenen Gestaltungsbereich.

 

Um etwaige Beschränkungen aufgrund von Behinderungen im Bereich der physi­schen Barrierefreiheit möglichst auszuschließen, werden seitens des Bundesministe­riums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz am Standort Favoritenstraße 7, 1040 Wien, folgende konkrete Maßnahmen getroffen:

 

Mit Jänner 2010 wurde der Standort erweitert und die Sektion VII dort zusammen­gefasst. Im Zuge dieser Erweiterung und Übersiedelung wurde der Standort auf be­reits vorhandene Einrichtungen und deren Nutzbarkeit unter Einbezug einer Mitar­beiterin mit Behinderung geprüft, wobei festgestellt wurde, dass bereits verschiedene bauliche Erfordernisse umgesetzt waren (z.B. niveaugleicher Zugang, ausreichende Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen usw.). Weitere angemessene Vorkeh­rungen zur Umsetzung der barrierefreien Erreichbarkeit und Erschließung des Ge­bäudes wurden zusätzlich besprochen und geplant.

 

In der kurzen Zeit wurde bereits der Umbau einer Toilette zu einem behinderten­gerechten, barrierefreien WC umgesetzt.

 

Es ist geplant, noch im heurigen Jahr einen Behindertenschutzraum für den Brand- oder sonstigen Katastrophenfall einzurichten. Weitere Optimierungsmaßnahmen in Bezug auf die Zugänglichkeit werden gesetzt wie z.B. die Installation von elektri­schen Türöffnern, speziellen Griffen usw. Diese Maßnahmen befinden sich bereits in der Planungsphase und stehen kurz vor der Anbotslegung durch die Unternehmen.

 


Für MitarbeiterInnen mit Behinderungen werden regelmäßig auf deren Be­dürfnisse angepasste Möbeleinrichtungen und andere Hilfsmittel angeschafft. So rüstet die IT-Abteilung die IT-Benutzerarbeitsplätze der Zentralstelle nach dem jeweiligen konkreten Erfordernis der IT-Nutzerin/ des IT-Nutzers mit hard- und softwaremäßigen Komponenten aus. Insbesondere wurden installiert: Bildvergrößerungssoftware, Software zur akustischen Ausgabe von Bildschirminhalten, Software zur akustischen Dateneingabe, Blindenschrifttastatur (Braille-Tastatur) sowie Blindenschriftdrucker (Brailleschriftdrucker).

 

Über die weitgehend barrierefreie Gestaltung der eigenen Angebote hinaus ist das Ressort auch eine wichtige Förderstelle zur Herstellung von Barrierefreiheit in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen (Arbeitswelt, Angebot von Waren und Dienstleistungen).

 

Im Rahmen der österreichischen Arbeitsschutzstrategie 2007-2012 wurde ein Projekt zur Barrierefreiheit am Arbeitsplatz durchgeführt, das Fachleute der Prävention in die Lage versetzen soll, in den Betrieben Barrieren zu erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorzuschlagen. Weiters sollen auch die PlanerInnen in die Lage versetzt werden, Barrierefreiheit bei der Planung von Arbeitsstätten zu berücksichtigen. Ergebnis des Projektes ist u.a. ein Folder zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten, der auf der Website der Arbeitsinspektion (AI) downloadbar ist: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/rdonlyres/D08D03D1-5757-4352-B656-4C5AF6F250E3/0/Barrierefrei_Folder_2009.pdf . Die Printauflage des Folders be­trägt 5000 Stück. Die Folder werden in erster Linie durch die Arbeitsinspektion und auch durch das Verkehrs-Arbeitsinspektorat (BMVIT) bei Projektsprechtagen und Beratungen eingesetzt. Auch beim diesjährigen „Forum Prävention“ der AUVA steht die Barrierefreiheit auf der Agenda als Tagesordnungspunkt in der Fachgruppe Ver­kehr.

 

Auf der Website der Arbeitsinspektion ist ein eigener Menübereich mit Informationen zum ArbeitnehmerInnenschutz für Menschen mit Behinderungen eingerichtet mit Links zu allgemeinen Arbeitsschutzfragen der AI-Website: http://www.arbeitsinspek­tion.gv.at/AI/Personengruppen/Behinderte/ default.htm . Weiters wird ständig an der Verbesserung der Barrierefreiheit der Website der Arbeitsinspektion gearbeitet.

 


Die Arbeitsinspektion führt seit 2007 eine Beratungs- und Kontrollschwerpunkt-aktion zu alter(n)sgerechter Arbeitsgestaltung in Klein- und Mittelbetrieben durch. Ziel der Schwerpunktaktion ist es, die Betriebe zu motivieren, eine "Altersstrukturanalyse" durchzuführen, alterskritische Arbeitsvorgänge und Einwirkungen zu ermitteln und alter(n)sförderliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. Für die Durchführung einer Altersstrukturanalyse im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (Evaluierung) gem. § 4 ASchG hat die Arbeitsinspektion ein Erhebungstool entwickelt und auf der Webseite veröffentlicht (http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/ Gesundheit/Arbeitswelt/default.htm). Dieses Tool und der Folder „Alter(n)sgerechte Arbeitsgestaltung - Mit Arbeit gesund älter werden!steht den Betrieben zur Ver­fügung. Maßnahmen wie die Erleichterung der physischen Arbeit durch Einsatz technischer Hilfsmittel z.B. Hebehilfen und Reduktion von Zwangshaltungen sowie die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, zum Beispiel Anpassung des Arbeitsplatzes an den individuellen Aktionsradius, doppelte Beleuchtungsstärke entsprechend der Ö-Norm EN 12464 sind Maßnahmen zum Erhalt der Arbeits­fähigkeit Älterer, aber auch Behinderter.

 

Des Weiteren wurden Publikationen, die das Thema Gleichstellung, Barrierefreiheit oder die UN-Konvention selbst zum Inhalt haben, veröffentlicht und vorhandene Publikationen in weitgehend barrierefreier Gestaltung angeboten. So wurde z.B. die Schriftenreihe EINBLICK um das Heft 8 – „Gleichstellung“ erweitert und auch als Hör-CD angeboten. Diverse Infofolder wurden auch in LL-Version und in Brailleschrift angeboten. Zur Zeit wird eine LL-Version der UN-Konvention vorbereitet. Bei der Gestaltung der verschiedenen Webauftritte des Ressorts wird ebenfalls auf weitestgehende Barrierefreiheit und Zusatzangebote z.B. für blinde Menschen (Vorleseservice) geachtet.

 

Im Bereich der Webangebote meines Ministeriums wird besonderes Augenmerk dar­auf gelegt, barrierefreie Informationen zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck besteht eine Kooperation mit dem Verein accessible media, der das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz laufend bei der Umsetzung von barrierefreien Webangeboten unterstützt. Mein Ministerium arbeitet laufend daran, die Barrierefreiheit im Internet weiter zu optimieren.

 

Die allgemeinen Grundsätze fließen in diesem Sinne in die gesamte strategische Ausrichtung des Hauses laufend ein, Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und umfassende Teilhabe beispielsweise ins Gleichstellungsrecht. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist auch auf der Grundlage EU-rechtlicher Vorgaben bei allen Maßnahmen mit zu berücksichtigen und zu monitoren.

 


Durch den Paradigmenwechsel der letzten Jahre hat der Ansatz von Chancengleich­heit, Teilhabe und Nichtdiskriminierung erhöhten Stellenwert erhalten. Der Begriff der angemessenen Vorkehrungen hat auch Eingang ins Behindertengleichstellungsrecht gefunden. Im eigenen Gestaltungsbereich wurden die oben erwähnten Anstrengungen verstärkt.

 

Die Entwicklung zeitgemäßer Bilder von Menschen mit Behinderungen ist dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz seit Jahren ein Anliegen. Die Umorientierung vom zu versorgenden Objekt, von Schutz und Fürsorge hin zum mündigen Menschen, der das Recht auf Teilhabe an allen wesent­lichen Lebensbereichen hat, hat sich neben der Entwicklung des Gleichstellungs­rechts auch in zahlreichen Sensibilisierungsprojekten niedergeschlagen. Die Inhalte der Konvention selbst wurden durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit verbreitet (schriftliches Informationsmaterial, Finanzierung des Nationalen Informationstags der ÖAR). Im Zuge der Einrichtung des Monitoringausschusses wird eine Website www.monitoringausschuss.at erstellt, die den Monitoringausschuss in der Öffentlich­keitsarbeit und Sichtbarwerdung unterstützen soll. Der Ausschuss wird bei seinem umfassenden Dialog mit der Zivilgesellschaft durch Ressourcen des Hauses unterstützt.

 

In Zusammenarbeit mit allen anderen Ressorts erstellte das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz den „Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen 2008“, in dem die einschlägigen Maßnahmen der Jahre 2003 bis 2008 für alle Lebensbereiche dargestellt sind. Zur Frage nach den konkreten Schritten verweise ich daher auf diesen umfassenden Bericht. Als besonderes Angebot für Menschen mit intellektueller Behinderung wurde dieser Bericht auch in einer „Leichter-Lesen“-Version veröffentlicht.

 

Vertreter meines Ressorts sind zum Thema Barrierefreiheit in einschlägigen Gremien des Österreichischen Normungsinstitutes sowie im „Beirat für Baukultur“ vertreten und setzen sich dort für Verbesserungen zugunsten behinderter Menschen ein.

 

Zu den allgemeinen Prinzipien der Konvention verweise ich insbesondere auf die im Jahr 1997 beschlossene Verfassungsbestimmung des Art. 7 Abs. 1 Bundes-Verfas­sungsgesetz sowie das 2006 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsrecht. Dieses Behindertengleichstellungsrecht enthält einen Diskriminierungsschutz, wenn angemessene Vorkehrungen nicht getroffen werden.

 


Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist zur vorliegenden UN-Konvention auszuführen, dass bereits seit dem 1. Jänner 2004 (BGBl. I Nr. 145/2003) das Invali­ditätsrecht insofern erweitert wurde, als klargestellt wurde, das auch Personen, die bereits vor der erstmaligen Aufnahme einer die Pflichtversicherung begründenden Beschäftigung infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte außer Stande waren, einem regelmäßigen Erwerb nachzugehen, ein Zugang zu einer Invaliditätspension eröffnet wurde, wenn sie min­destens 120 Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben haben.

 

Darüber hinaus ist anzuführen, dass derzeit im Rahmen des in meinem Ministerium angesiedelten Projekts „Invalidität im Wandel“ unter Einbindung der Sozialpartner sowie von FachexpertInnen an Maßnahmen gearbeitet wird, weitere Verbesserungen der sozialen Situation von Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Unter anderem werden in einer eigenen Arbeitsgruppe auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Invaliditätspension behandelt.

 

Zu Artikel 24 (Recht auf Bildung) der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung wird darauf hingewiesen, dass im Land- und Forstwirtschaftli­chen Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idF BGBl. I Nr. 82/2008, auch für die Land- und Forstwirtschaft eine Integrative Berufsausbildung für Behinderte i.S.d. Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. der Landesbehinderteneinstellungsge­setze geschaffen wurde.

 

Die Rahmenbedingungen für diese Integrative Berufsausbildung entsprechen den Rahmenbedingungen im Berufsausbildungsgesetz, sodass zu den Voraussetzungen und zum Inhalt für diese Form der Ausbildung auf Kapitel 14 des Berichtes der Bun­desregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2008, S 149, verwiesen wird.

 

Kenntnisse der UN-Konvention werden im Rahmen eines Fachs der Grundausbil­dung für die Ressortbediensteten laufend vermittelt. Relevante Themenfelder wie etwa soziale und berufliche Integration, Gleichbehandlung im Arbeitsleben, Teilhabe oder Barrierefreiheit werden in der Grundausbildung und in Weiterbildungs­veranstaltungen ebenso laufend behandelt. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Bewusstseinsbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz geleistet.

 


Die seit dem Jahr 2005 in der Arbeitsinspektion durchgeführten Gender Mainstreaming-Implementierungsseminare werden (vorbehaltlich budgetärer Ressourcen) in erweiterter Form als Gender & Diversity-Seminare der Arbeitsinspektion fortgeführt (erstmalig erfolgt im Dezember 2009). Im Seminar wird besonders auch auf die Bedürfnisse von ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen am Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) eingegangen, um die Kompetenz der MitarbeiterInnen der Arbeitsinspektion auch für Gleichstellungsfragen und Arbeitsschutzbedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Arbeits­welt und den diesbezüglichen Pflichten der ArbeitgeberInnen und Personen mit Funktionen im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes (u.a. Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen, sonstige Fachleute) weiter zu vertiefen.

 

Das Gender Mainstreaming-Netzwerk der Arbeitsinspektion bezieht Diversityaspekte und im Besonderen die Arbeitsplatzsituation von ArbeitnehmerInnen mit Behinde­rungen mit ein. Dabei wird die Gleichstellung von Frauen und Männern aus Arbeits­schutzsicht besonders auch hinsichtlich der ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen thematisiert. So fand Ende März 2010 das jährliche Netzwerktreffen der Arbeits­inspektion in Klagenfurt statt, dessen Hauptthema der Erfahrungsaustausch zur Gefahrenevaluierung und Unterweisung von Beschäftigten mit Behinderungen (§§ 4f, 14 ASchG) war, einschließlich der Probleme Gehörloser am Arbeitsplatz und Gebärdensprache.

 

Zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung für Arbeitsschutzbedürfnisse von Men­schen mit Behinderungen trägt auch die Website der Arbeitsinspektion mit einem eigenen Menübereich bei, sowie die Beratungs- und Kontrolltätigkeit der Ar­beitsinspektion in den Betrieben, nachdem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 die Arbeitsinspektion insbesondere mit der Überwachung der Beschäftigung auch be­sonders schutzbedürftiger ArbeitnehmerInnen (Behinderter) beauftragt (§ 3 Abs. 1 Z 4 ArbIG).

 

Zur rechtlichen Umsetzung im ArbeitnehmerInnenschutzrecht wird auf den Bundes-Behindertenbericht 2008 (Punkt 15.2. ArbeitnehmerInnenschutz) verwiesen.

 


Das Arbeitsmarktservice wendet im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags, für mehr Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Sorge zu tragen, einen erweiterten Behindertenbegriff an und orientiert sich bei der Betreuung von arbeitslosen Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen nicht vorrangig an gesetzlich festge­stellten Behinderungen gemäß Landesbehinderten- und Behindertengleichstellungs­gesetz. Es berücksichtigt vielmehr auch physische, psychische oder geistige Ein­schränkungen, sofern diese durch ärztliche Gutachten belegt oder sonst glaubhaft gemacht wurden und sich daraus maßgebliche Schwierigkeiten bei der Vermittlung oder nur eingeschränkte Berufsmöglichkeiten für die davon betroffenen Menschen ergeben. Dies ermöglicht es, für diese Personengruppe, unabhängig vom Grad der Behinderung, höhere oder längere Förderungen zu gewähren und damit deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern.

 

Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen steht das gesamte Dienstleistungsangebot des Arbeitsmarktservice zur Verfügung. Dieses beinhaltet bedarfsgerechte Ausbildungs- und Berufsinformationen, umfassende Beratung unter Berücksichtigung der persönlichen Problematik sowie Vermittlung unter Ein­satz individuell abgestimmter Qualifizierungs- oder Beschäftigungsförderungen und Unterstützungsmaßnahmen auf Arbeitplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. auf Transitarbeitsplätze oder in Beschäftigungsprojekte (siehe dazu auch die detail­lierten Ausführungen im Bundes-Behindertenbericht 2008).

 

Qualifizierungsmaßnahmen haben für eine nachhaltige Integration in den Arbeits­markt Priorität, Arbeitslose mit gesundheitsbedingten Vermittlungseinschränkungen werden vor allem im Rahmen von umfassenden Rehabilitationsprogrammen in spe­ziellen Einrichtungen durch Beihilfen und Maßnahmen gefördert. Im BBRZ (Berufli­ches Bildungs- und Rehabilitationszentrum) erfolgt eine schrittweise Wiedereinglie­derung in den Arbeitsmarkt, die über individuelle Beratung und Karriereplanung, über erforderlichenfalls einsetzbare Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und grundle­gende Stabilisierung bis hin zu den verschiedensten Ausbildungen reicht.

 

Besondere Anstrengungen setzt das Arbeitsmarktservice auch zur Förderung der Ausbildung gesundheitlich und sozial benachteiligter Jugendlicher im Rahmen der 2003 geschaffenen Integrativen Berufsausbildung für lernschwächere und behinderte Personen. Jugendlichen, die in sozialer oder körperlicher Hinsicht bzw. hinsichtlich ihrer Begabung benachteiligt sind und denen die Erreichung einer abgeschlossenen Berufsausbildung bislang verwehrt blieb, wird im Zuge dieses neuen Ausbildungs­modells die Möglichkeit einer verlängerten Lehrzeit oder des Erwerbs von Teilqualifi­kationen geboten.

 


Das Arbeitsmarktservice fördert weiters die Beschäftigung von Menschen mit ge­sundheitlichen Vermittlungseinschränkungen mit dem bewährten Instrument der Ein­gliederungsbeihilfe als Zuschuss zu den Lohnkosten. Zudem werden auch projekt­orientierte Beschäftigungsförderungen wie sozialökonomische Betriebe und ge­meinnützige Beschäftigungsprojekte angeboten. Diese betreuten Arbeitsplätze mit Transitfunktion fördern die Integration von am Arbeitsmarkt besonders benachteilig­ten Gruppen.

 

Für Personen mit besonderen Problemlagen werden ergänzend Unterstützungs­maßnahmen in externen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen angeboten. Beim Einsatz von unterstützenden Maßnahmen, wie z.B. der Arbeitsassistenz, arbeitet das Arbeitsmarktservice mit dem dafür primär zuständigen Bundessozialamt und seinen neun Landesstellen zusammen.

 

Das Arbeitsmarktservice schult seine MitarbeiterInnen im Zuge der Personalausbil­dung im Umgang und für die Betreuung von Personen mit besonderen Problemlagen und bietet im Rahmen der Weiterbildung spezielle Ausbildungsangebote, in denen auf diese Themenstellungen eingegangen wird.

 

Auf der Website des Arbeitsmarktservice www.ams.at wurde unter den Rubriken „Service für Arbeitsuchende“ und „Service für Unternehmen“ ein eigener Menübe­reich eingerichtet, der detaillierte Auskünfte über die vom Arbeitsmarktservice für Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen angebotenen Dienst­leistungen und Fördermöglichkeiten sowie Informationen über die bei der Beschäfti­gung von behinderten Personen maßgeblichen gesetzlichen Regelungen enthält. Unternehmen werden weiters über die Vorteile bei der Beschäftigung von behinder­ten MitarbeiterInnen informiert. Mittels Links zum Thema Behinderung wird auf die u.a. von den Sozialpartnern, dem Arbeitsmarktservice und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in einem gemeinsamen Projekt ge­schaffene Internetplattform www.arbeitundbehinderung.at verwiesen, die UnternehmerInnen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen motivieren und Wege dazu aufzeigen soll. Weiters wird mittels entsprechendem Link zur Online-Plattform von Menschen mit Behinderungen www.welcomeatwork.at weitergeleitet, die regelmäßig interessante Informationen rund um das Thema Arbeit und Behinderungen anbietet.

 

In der auf seiner Website zum Download bereitgestellten und als Serviceheft konzi­pierten Broschüre „Rund um Arbeit und Behinderung“ informiert das Arbeits­marktservice in einem Überblick über die verschiedenen Angebote und bietet Unter­stützung beim Einstieg oder Wiedereinstieg ins Arbeitsleben.

 

 

Fragen 5 bis 7, 12 und 13:

 

Auch hier fügt sich das Inkrafttreten der Konvention in eine Reihe von Maßnahmen ein, die eine Entwicklung hin zu einer Stellung der Menschen mit Behinderungen als Träger von Rechten zum Inhalt hat. Sowohl anlässlich der Aufnahme eines Benachteiligungsverbots auf Grund einer Behinderung in das Bundes-Verfassungs­gesetz im Jahr 1997 als auch im Zusammenhang mit dem Bundes-Behindertengleichstellungspaket 2006 wurde das gesamte Bundesrecht auf diskriminierende Bestimmungen durchforstet und gegebenenfalls entsprechend novelliert.

 

Im laufenden Jahr soll das Behindertengleichstellungsrecht umfassend evaluiert werden, um die entsprechenden noch zu entwickelnden Verbesserungen in die Wege leiten zu können.

 

Auf Basis des „Berichts der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2008“ sowie des kommenden Staatenberichts zur nationalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird ein „Nationaler Aktionsplan Behinderung“ in meinem Ressort erstellt werden. Dieser Aktionsplan soll von der gesamten Bundesregierung beschlossen werden und wird die Leitlinien der österreichischen Behindertenpolitik für die Jahre 2011 bis 2020 enthalten.

 

Fragen 10 und 11:

 

Hier darf ich zunächst auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 4701/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz selbst hat eine lange Tradition intensiver Einbindung der Zivil­gesellschaft insbesondere in Gestalt der Menschen mit Behinderungen vertretenden Organisationen vorzuweisen. Neben der laufenden Einbindung der Organisationen im Bundesbehindertenbeirat, dem wichtigsten Beratungsgremium des Bundesminis­ters für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in diesem Zusammenhang, oder in Entscheidungsgremien (Behindertenausschüsse; Bundes-Berufungskommission, Berufungskommission gem. §§ 13a ff BEinstG etc.) pflegen in wichtigen aktuellen Fragen Arbeitsgruppen zur Beleuchtung eines Themas aus Sicht der Menschen mit Behinderungen eingerichtet zu werden (zuletzt im Vorfeld der Erarbeitung des Bundes-Behindertengleichstellungspakets, bei größeren Novellierungsvorhaben z.B. im Behinderteneinstellungsgesetz).

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz arbeitet in solchen Fragen naturgemäß auch eng mit dem Monitoringausschuss zusammen.

 


Änderungen im Bereich des Bundespflegegeldgesetzes und der Einstufungsver­ordnung werden Begutachtungsverfahren unterzogen, wobei die jeweils geplanten Änderungen auch an all jene Stellen und Organisationen, die speziell mit Fragen des Schutzes von Menschen mit Behinderungen befasst sind, im Rahmen der Begut­achtungsverfahren zur Stellungnahme übermittelt werden.

 

Darüber hinaus werden Änderungen der Einstufungsverordnung zum Bundespflege­geldgesetz gemäß dem in § 4 Abs. 7 BPGG dem Bundesbehindertenbeirat einge­räumten Anhörungsrecht in den Sitzungen des Bundesbehindertenbeirates (§ 8 des Bundesbehindertengesetzes, BGBl. Nr. 283/1990) behandelt.

 

Des Weiteren werden wichtige Themen im Bereich der Pflegevorsorge in der seit 2007 eingerichteten Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegevorsorge, der unter anderen auch Vertreter der Interessenvertretungen der Menschen mit Behin­derungen angehören und in welcher langfristig das System der Pflegevorsorge insbesondere auch vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden demografischen Wandels kritisch reflektiert wird, behandelt.

 

Gesetzliche Änderungen in der Sozialentschädigung werden grundsätzlich einem Begutachtungsverfahren unter Beteiligung der jeweiligen Interessenvertretungen der betroffenen Menschen mit Behinderungen unterzogen.

 

Im Bereich der Opferfürsorge ist beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Opferfürsorgekommission eingerichtet, der Opferverbände angehören. Sie hat bei Angelegenheiten der Vollziehung der Opferfürsorge beraten­de Funktion und ist bei Berufungsverfahren und der Mittelvergabe anzuhören. Auch in den erstinstanzlichen Verfahren werden Opfervertreter im Rahmen der bestehen­den Rentenkommissionen beigezogen.

 

In den sonstigen Sozialentschädigungsbereichen entscheiden Interessenvertreter als Senatsmitglieder der Bundesberufungskommission über Berufungsanträge.

 

Bei legistischen Vorhaben im ArbeitnehmerInnenschutzrecht wurde seitens des Zen­tral-Arbeitsinspektorates bisher die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabili­tation (ÖAR) in Begutachtungsverfahren mit einbezogen, in Hinkunft ist beabsichtigt zusätzlich den 2006 gegründeten Dachverband Berufliche Integration - Austria einzubeziehen.

 

 


Frage 14:

 

Derzeit wird in meinem Ressort der erste Staatenbericht über die nationale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erstellt. Ich beabsichtige, alle Akteure (Legislative, Judikative, alle Bundesministerien, Länder, Städte und Gemein­den, Behindertenorganisationen, Ombudsstellen und Sozialpartner) einzuladen, hierfür Beiträge zu übermitteln. Den Rohbericht werde ich im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Juni dieses Jahres mit allen AkteurInnen, insbesondere mit den VertreterInnen der Zivilgesellschaft, diskutieren. Der österreichische Staaten­bericht soll im September dem Ministerrat vorgelegt und im Oktober den Vereinten Nationen übermittelt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen