4468/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.04.2010
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möglich.
Rechnungshof
Anfragebeantwortung
der
Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde hat am
26.
Februar 2010 unter der Nr. 4747/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend "Hotelbetrieb der ÖVP Parteiakademie und Neubau auf der
Marillenalm"
gestellt.
Ich erlaube
mir in diesem Zusammenhang auf § 91a GOG-NR zu verweisen, wonach
sich
Anfragen an den Präsidenten des Rechnungshofes auf bestimmte in den
Wirkungskreis
des Rechnungshofes fallende Gegenstände beschränken, nämlich die
Haushaltsführung, die Diensthoheit und die Organisation des
Rechnungshofes.
Die an mich
gerichtete Anfrage betreffend Hotelbetrieb der ÖVP
Parteiakademie und
Neubau
auf der Marillenalm betrifft keinen dieser Gegenstände und unterliegt
demzufolge
nicht dem parlamentarischen Fragerecht. Ich ersuche um Verständnis, dass
ich
von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehen muss.
Abschließend
darf ich darauf hinweisen, dass der Rechnungshof in dem in der Anfrage
zitierten Bericht in Textzahl 7 (2) im Sinne der Kostentransparenz und
Kostenwahrheit
eine
klare und vollständige Verrechnung der gegenseitigen Leistungen der
Akademie und
des
Hotels empfohlen hat, um die widmungsgemäße Verwendung der
Förderungsmittel
sicherzustellen.
Wie aus dem im Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes, Reihe
Bund
2009/14 veröffentlichten Nachfrageverfahren hervorgeht, gab die Politische
Akademie der ÖVP an, dass diese Empfehlung umgesetzt wurde.