4471/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.04.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0044-III/4a/2010
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 8. April 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4586/J-NR/2010 betreffend Osterfestspiele Salzburg, die die Abg. Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen am 24. Februar 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Von den Vorfällen um die Osterfestspiele habe ich erstmals im Dezember vergangenen Jahres aus den Medien erfahren.
Zu Frage 2:
Die Osterfestspiele sind eine privatrechtliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Zu Fragen 3 bis 6:
Da die Osterfestspiele nicht vom Bund gefördert werden, habe ich auch keine Kontrollrechte über sie. Bezüglich der Sommerfestspiele werden die Kontrollrechte gemäß Bundesgesetz (vom 12. Juli 1950) über die Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“ ausgeübt.
Zu Frage 7:
Ein Bericht über die Sonderprüfung für den Zeitraum 1. Oktober 2006 bis laufend, durchgeführt durch die Wirtschaftsprüfungskanzlei Audit Services Austria, weist ausschließlich auf Malversationen durch den ehemaligen technischen Direktor hin. Dieser Prüfungsauftrag wurde auf den Zeitraum ab 2001 erweitert.
Zu Fragen 8 und 9:
Der Salzburger Festspielfonds wird gemäß Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gefördert, wobei die Höhe vom Kuratorium beschlossen wird. Die jährlich angewiesenen Beträge sind in den dem Parlament zur Verfügung stehenden jährlichen Kunstberichten ausgewiesen.
Zu Frage 10:
Laut Mitteilung der Präsidentin der Salzburger Festspiele, Frau Dr. Rabl-Stadler, gibt es derzeit keine Auswirkungen auf das Sponsorenverhalten.
Zu Fragen 11 bis 13:
Die im Folgenden genannten Personen wurden seitens des Bundes in die Delegiertenversammlung entsandt; sie alle bekommen weder Gehalt noch Aufwandsentschädigung:
- Frau MR Mag. Hildegard Siess (seit 2007), Frau MR Dr. Andrea Ruis (seit 1990), Frau Dr. Ursula Simek (seit 1999) – alle vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur;
- Frau Dr. Barbara Damböck (seit 2009) vom Bundesministerium für Finanzen;
- Frau MR Dr. Angelika Liedler (seit 2009), Frau MR Dr. Ilsebill Barta (seit 2007) – beide vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Zu Fragen 14 bis 17:
Herr Igor Vidyaev ist der Kunstsektion meines Ressorts durch seinen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß § 10 Abs. 6 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 bekannt, zu welchem das Bundesministerium für Inneres (mit Datum 18. August 2009) um fachliche Stellungnahme ersucht hat. Im Fachgutachten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom 24. September 2009 wurde kein besonderes Interesse der Republik in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtssprechung bestätigt; diese Nachricht wurde dem Bundesministerium für Inneres zur Kenntnis gebracht. Die weitere Angelegenheit obliegt dem dortigen Ressort.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.