4474/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.04.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau                                                               (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0071-I/A/4/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4744/J der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Fragen 1 und 1.1.:

Nach EU-SILC 2008 liegt die Armutsgefährdungsrate von Kindern und abhängigen Jugendlichen bis 19 Jahre bei 14%. Die Armutsgefährdungsquote errechnet sich aus dem äquivalisierten Haushaltseinkommen. Dazu werden alle Einkommen eines Haushaltes inkl. Sozialleistungen zusammengerechnet und durch die Anzahl der Haushaltsmitglieder dividiert. Der erste Erwachsene hat ein Äquivalent von 1, jede weitere erwachsene Person von 0,5 und Kinder bis 14 Jahre 0,3.

Da Kinder über kein eigenes Einkommen verfügen, resultiert ihr Lebensstandard aus der finanziellen Situation des gesamten Haushaltes. Die wichtigsten Gründe für die niedrigeren Pro-Kopf-Haushaltseinkommen von Familien sind: Die Familiengründungsphase erfolgt zumeist am Beginn einer Berufslaufbahn, die Einkommen sind zu diesem Zeitpunkt meist noch niedriger. Mütter mit Kleinkindern haben eine geringere Erwerbsquote bzw. wenn sie arbeiten, dann sehr oft in Teilzeit und sind primär „Dazuverdienerinnen“. Daher braucht es viele verschiedene Maßnahmen, damit die finanzielle Situation dieser Haushalte verbessert wird.

Fragen 2 und 2.1.:

Aus dem Blickwinkel meines Ministeriums ist die wichtigste Maßnahme zur Prävention von Kinderarmut die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Erwerbsintensität der Eltern/Elternteile. Es ist klar ersichtlich, dass die Armutsgefährdungsrate von Familienhaushalten sehr stark von der Erwerbstätigkeit der Mutter abhängt. Erreicht der Haushalt eine volle Erwerbsintensität (beide Elternteile sind Vollzeit erwerbstätig), sinkt die Armutsgefährungsquote für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre auf 8% (keine Erwerbsintensität: 67%, teilweise Erwerbsintensität, daher zumindest eine Person im Haushalt ist teilzeitbeschäftigt: 15%) und liegt somit deutlich unter dem Gesamtschnitt. Daher setzt sich das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verstärkt für die Erhöhung der Erwerbsquote der Frauen ein. Frauen sollen so bald als möglich in den Erwerbsprozess zurückkehren. Das Ziel muss weiters eine Erhöhung des Anteils der Vollzeiterwerbstätigkeit sein, da diese im Unterschied zur Teilzeitbeschäftigung sehr viel stärker das Armutsrisiko senkt. Dazu braucht es aber attraktive Kinderbetreuungsangebote, die den Frauen eine Rückkehr ins Arbeitsleben ermöglichen.

Die aktive Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche wurde in den letzten Jahren forciert und kontinuierlich ausgebaut. Jugendliche, die eine Lehre absolvieren möchten, jedoch keine betriebliche Lehrstelle finden, profitieren von der Ausbildungsgarantie und erhalten garantiert einen Ausbildungsplatz in einer überbetrieblichen Lehrausbildung. Diese alternative Ausbildungsmöglichkeit wird für mittlerweile über 100 Lehrberufe angeboten und ermöglicht eine der betrieblichen gleichwertige Ausbildung bis zum Lehrabschluss. Für das Ausbildungsjahr 2009/2010 stehen im Bundesgebiet über 12.300 überbetriebliche Ausbildungsplätze sowie 8.000 Plätze in vorgeschalteten Vorbereitungs- und Orientierungsmaßnahmen zur Verfügung.

Darüber hinaus erhalten im Rahmen der Aktion Zukunft Jugend nicht direkt in den Arbeits- oder Lehrstellenmarkt vermittelbare Jugendliche innerhalb der ersten sechs Monate, die sie beim Arbeitsmarktservice als arbeits- oder lehrstellensuchend vorgemerkt sind, individuell abgestimmte Qualifizierungsangebote oder werden über spezielle Beschäftigungsförderungen wieder in Arbeit gebracht. 2009 konnten insgesamt 83.108 Jugendliche eine Schulung absolvieren und 138.191 eine Arbeit aufnehmen. Damit konnten trotz der schwierigen Arbeitsmarktlage 332 Jugendliche mehr eine Arbeit aufnehmen als im Vorjahr; die Zahl der Jugendlichen, die an einer Schulung teilnahmen, stieg im Vergleich zu 2008 um 22.395.

Für das Jahr 2010 wurde das geplante Budget für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Förderung Jugendlicher im Vergleich zum Vorjahr um 60 Mio. Euro auf insgesamt mehr als 560 Mio. Euro deutlich erhöht. Davon fallen 125 Mio. Euro auf die Aktion Zukunft Jugend, mehr als 335 Mio. Euro auf die betriebliche und überbetriebliche Lehrstellenförderung (inkl. Ausbildungsgarantie) und weitere 100 Mio. Euro fließen in weitere zielgruppenspezifische Aufwendungen des Arbeitsmarktservices.

Eine der nachhaltigsten Maßnahmen zur Armutsprävention im Gestaltungsbereich des Ressorts ist die erfolgreiche berufliche Eingliederung von jungen Menschen mit Behinderungen. Aus diesem Grund bietet das Bundessozialamt im Rahmen der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung für Menschen mit
Behinderungen für diesen Personenkreis maßgeschneiderte Maßnahmenketten zur beruflichen Eingliederung an:

-   An der Schnittstelle von Schule und Berufseinstieg gewährleistet das Clearing die Erstellung von Stärken- und Neigungsprofilen und erstellt individuelle Laufbahnpläne.

-   Im Rahmen der begleitenden Hilfen bietet die Arbeitsassistenz einen besonderen Jugendschwerpunkt an. Wo erforderlich, insbesondere bei Jugendlichen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen, wird diese Maßnahme mit Job Coaching am Arbeitsplatz flankiert.

-   Für Jugendliche in Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz gibt es die Begleitung durch die Berufsausbildungsassistenz.

-   Die Palette von Ausbildungsangeboten in besonderen Maßnahmen reicht von berufsvorbereitenden Einrichtungen (Vermittlung sog. primärer Arbeitstugenden) über punktuelle Kurzausbildungen (z.B. Computerführerschein für gehörlose Menschen) bis zu Lehrlingsprojekten.

Selbstverständlich steht für jugendliche Menschen mit Behinderungen (bzw. deren ArbeitgeberInnen) das gesamte Angebot an Individualförderungen zur Verfügung (Lohnkostenzuschüsse, Ausbildungsbeihilfen, technische Arbeitshilfen usw.) sowie die individuelle Teilnahme in Beschäftigungsprojekten offen.

Jugendliche und junge Erwachsene werden immer mehr als wichtiger Marktfaktor von der Wirtschaft (z.B. Mobilfunkbetreiber, Finanzdienstleister) wahrgenommen. Vor allem die Werbewirtschaft hat erkannt, dass die Auswahl von Konsumgütern durch Jugendliche weniger nach rationalen als nach emotionalen Kriterien erfolgt. Aus dieser Dynamik heraus gehen Jugendliche Risiken bei Kaufentscheidungen ein, die nicht selten zu Geldproblemen führen. Jugendliche können oft die wahren Kosten des Betriebs von Telekommunikationsmitteln (Handys, Internet) oder Mopeds und Autos nicht richtig abschätzen. Bei Konsumschulden werden die individuellen Leistbarkeitsgrenzen überschritten. Zunehmend ist daher auch in Österreich eine beträchtliche Zahl von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von Schuldenproblemen betroffen. Nach Erfahrungen der Schuldenberatungen beginnen Schuldenkarrieren meist mit einem überzogenen Konto und Schulden bei Mobilfunkanbietern.

Aus meiner Sicht ist es daher im Sinne der Schuldenprävention wesentlich und zielführend, junge Menschen frühzeitig über den zweckmäßigen Umgang mit Geld zu informieren und sie für die Themen Konsum und Verschuldungsfalle zu sensibilisieren.

Zur Verbesserung und Forcierung der Verbraucherbildung an den Schulen wurden durch Kostentragung meines Hauses Verbraucherbildungsmaterialien mit dem Schwerpunkt „finanzielle Allgemeinbildung“ erstellt. Diese Materialien sind für die 8. Schulstufe konzipiert. Bereits im Jahr 2006 wurde im Auftrag meines Ressorts das Unterrichtspaket „Erst denken, dann klicken“ zum Thema Konsumentenrechte im Internet erstellt. Dieses wurde und wird von den Schulen äußerst gut angenommen. Weitere Materialien für die 11. Schulstufe sind bereits in Auftrag gegeben.

Die Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit dem Internet-Ombudsmann wird weitergeführt. Sie bringt Jugendlichen eine Anlaufstelle bei Problemen sowie spezifische VerbraucherInnen - Informationsangebote im Zusammenhang mit der Nutzung der neuen Technologien. Mein Ministerium bemüht sich auch auf vielen Ebenen, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Entwurf für eine EU-Richtlinie über Verbraucherrechte, um eine Eindämmung des Problems der sogenannten 'Internet-Abzocke', für die gerade Jugendliche oft Zielgruppe sind.

Schuldenberatungen wirken der Jugendarmut und Jugendverschuldung ebenfalls durch diverse präventive Angebote entgegen, die durch mein Ressort finanziell ermöglicht wurden. Beispiele der Präventionsarbeit der Schuldenberatungen sind:

-   Evaluierung von Finanzführerscheinen (Vorarlberg und Oberösterreich) zur Verbesserung der Methodik und Wirksamkeit (Schuldnerhilfe Linz; Schuldenberatung Vbg.).

-   DVD „The Cash“ – DVD für die Überschuldungsprävention in der Jugendarbeit (zur Verfügung gestellt und koordiniert von der ASB Schuldnerberatungen GmbH).

Fragen 3 und 3.1.:

Kinderarmut ist primär auf die finanzielle Einkommensschwäche der gesamten Familie zurückzuführen. Um dem Problem der steigenden Kinderarmut zu begegnen, müssen daher auch Maßnahmen gesetzt werden, die unter anderem auch bei den finanziell benachteiligten Eltern positiv wirken.

Statistisch gesehen sind vor allem AlleinerzieherInnen einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Mit der geplanten Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und den damit verbundenen Leistungserhöhungen für Alleinerziehende soll der Armutsgefährdung dieser Personengruppe entgegengewirkt werden. Nach dem Konzept der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sollen Alleinerziehende in Hinkunft dieselbe Leistungshöhe erhalten wie Alleinstehende. Bislang sieht der überwiegende Teil der Sozialhilfegesetze der Länder nämlich nur den geringeren Hauptunterstützten-Richtsatz für Alleinerziehende vor.

Die Regierungsvorlage des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2010 (SVÄG 2010) sieht vor, dass mit 1. September 2010 im Zusammenhang mit der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung der Ausgleichszulagenrichtsatz-Erhöhungsbetrag für Kinder nach § 293 Abs. 1 zweiter Satz ASVG samt Parallelrecht (abzüglich des Kinderzuschusses aus der Pensionsversicherung) von derzeit 82,16 € auf 120,96 € angehoben wird.

Aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung können behinderte Menschen, die durch ein insbesondere mit ihrer Behinderung im Zusammenhang stehendes Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind, Zuwendungen erhalten. Die finanziellen Mittel werden strikt nach Bedürftigkeitskriterien vergeben. Rund 18 % der Ansuchen auf derartige Zuwendungen entfallen auf Kinder und
Jugendliche mit Behinderungen.

Da die zunehmende Verschuldung privater Haushalte auch junge Menschen betrifft, die noch im Familienverband leben, ist es mir ein wesentliches Anliegen, den
Zugang zum Privatkonkurs
zu verbessern.

Mit dem Bundesministerium für Justiz hat mein Ressort bei der Regierungsklausur im März 2010 einen Vorhabensbericht beschlossen, demzufolge der Zugang zum Privatkonkurs  erweitert werden soll. Dies soll besonders für die Gruppe gelten, die aus dem derzeitigen System fällt: jene 13% der Menschen, die nach dem Abschöpfungsverfahren die 10%- Quote nicht erreicht haben und denen keine Billigkeitsgründe nach geltender Konkursordnung zugestanden werden. Das derzeitige Billigkeitssystem für die Restschuldbefreiung soll in ein System des Anspruchs auf Entschuldung bei berücksichtigungswürdigen Gründen umgestaltet werden. Krisenhafte Entwicklungen und Schicksalsschläge (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfälle, Todesfälle etc.) sollen eine Restschuldbefreiung rechtfertigen.

Auch sollen weitere materiell- oder verfahrensrechtliche Maßnahmen geprüft werden, um zu verhindern, dass das ungehinderte Anwachsen der Zinsen und Kosten im Verzug einen Weg aus der übermäßigen Verschuldung unterbindet.

Das künftige Privatkonkursverfahren soll also die Situation sozial schwacher oder wirtschaftlich gescheiterter Menschen verbessern und sie in die Lage versetzen, sich nach ernsthaftem Bemühen um Schuldentilgung wieder am wirtschaftlichen Kreislauf zu beteiligen. Diese Maßnahmen sollen auch langfristig einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Armut leisten.

Fragen 4 und 5:

Im Rahmen des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010 werden zwei Projekte im Bereich Kinder- und
Jugendarmut unterstützt:

-   Kinderbüro Universität Wien GmbH, Projekt „Reich an Wissen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“, Fördersumme: 30.000 €

-   Österreichische Plattform für Alleinerziehende, „Wege aus der Kinderarmut - Schwerpunkt Kinder in Alleinerziehenden-Familien“, Fördersumme: 10.000 €

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz fördert seit 2003 die Besuchsbegleitung gemäß § 111 AußStrG. Derzeit werden 37 Trägerorganisationen, welche Besuchsbegleitung in insgesamt 155 Besuchscafés bundesweit durchführen, mit einem Jahresbudget in Höhe von € 600.000,- gefördert. Unter Berücksichtigung des steigenden Bedarfs an Besuchsbegleitung wurde die Inanspruchnahme der Förderung durch den besuchsberechtigten Elternteil nunmehr aus sozialpolitischen Erwägungen an eine Einkommensgrenze analog zum Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG gekoppelt. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Fördermittel in erster Linie Personen respektive Kindern zu Gute kommen, die sich die Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung nicht leisten könnten. Insoweit verhindern die Fördergrundsätze des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Benachteiligungen von Kindern, die von Armut betroffen sind.

Frage 6:

Ausdrücklich für den Zweck der Verringerung der Kinder- und Jugendarmut sind für die Jahre 2011 und 2012 keine Maßnahmen in den Budgets geplant. Das schließt natürlich nicht aus, dass aus den unterschiedlichsten Ansätzen Maßnahmen finanziert werden, die u.a. auch einen Beitrag zur Verringerung der Kinder- und Jugendarmut leisten.

Fragen 7 und 7.1.:

In Österreich gibt es in den jeweiligen Gesetzen, die das Mindesteinkommen betreffen, spezielle Sätze für Kinder (so etwa für AusgleichszulagenbezieherInnen oder die Familienzuschläge in der Arbeitslosenversicherung).

Anzumerken ist, dass daneben noch zahlreiche andere Maßnahmen wie die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag, der Kinderfreibetrag, der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag sowie der Mehrkindzuschlag vorgesehen sind. Zudem können Kinderbetreuungskosten sowie außergewöhnliche Belastungen durch Kinder steuerlich abgesetzt werden. Rechnet man alle diese monetären Leistungen zusammen, so befindet sich Österreich bei der monetären Familienförderung im EU‑Spitzenfeld.

Die Sozialhilfe der Länder ist dabei das unterste soziale Netz, das dort ansetzt, wo der Lebensbedarf durch vorrangige Leistungen oder das Einkommen nicht gedeckt werden kann und in dem für Kinder eigene Richtsätze vorgesehen sind. Im Rahmen der geplanten Bedarfsorientierten Mindestsicherung, die unter anderem eine Harmonisierung der unterschiedlichen Länderregelungen zum Ziel hat, soll eine Leistungsuntergrenze auch für Kinder in Form von Mindeststandards festgelegt werden. Diese wäre für die ersten drei Kinder 18% des Mindeststandards für Alleinstehende (134 €) und ab dem vierten Kind 15% (111,6 €). Die Familienbeihilfe oder der Kinderabsetzbetrag sind dabei keine Einkommensbestandsteile im Sinne der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und werden daher auch nicht auf die Leistung angerechnet.

Frage 8:

Art. 27 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes bezieht sich zunächst auf die Aufgabe der Eltern, im Rahmen ihrer Fähigkeiten und finanziellen Möglichkeiten die für die Entwicklung des Kindes notwendigen Lebensbedingungen sicherzustellen. Daher ist diesbezüglich auf die Zuständigkeit der Bundesministerin für Justiz zu verweisen. So weit die Unterstützung der Eltern durch die Vertragsstaaten bei der
Bewältigung dieser Aufgabe angesprochen ist, verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie auf die bereits bei der Beantwortung der anderen Fragen weiter oben angeführten Leistungen.

 

Mit freundlichen Grüßen