4477/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.04.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 12. April 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0050-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4529/J betreffend „Aufzugskartell - Illegale Preisabsprache - Schadenersatz?“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 19. Februar 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Von der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) wurden in den letzten Jahren mit folgenden Unternehmen Wartungsverträge für Aufzugsanlagen abgeschlossen:
· Haushahn
· Doppelmayr
· Schindler
· Otis
· Kone
· ThyssenKrupp Austria
· Weigl
· Salzburger Aufzugsdienst
· Lifttechnik
· Facility S+S Aufzugstechnik
· Omega
· Stako
· Kogler
· Schmitt & Sohn
· K+L
· Secon
· diverse Kleinunternehmen
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Aufgrund der Komplexität und Anzahl der Aufzugsanlagen ist eine detaillierte Aufschlüsselung der Beträge nicht kurzfristig möglich. Zudem ist ein unmittelbarer Vergleich der Summenwerte einzelner Jahre bzw. Wartungsanbieter nur unter gleichzeitiger Berücksichtigung des jeweiligen Wartungsumfanges sowie der Frage, ob es sich um Vollwartung oder Grundwartung handelt, mithin letztlich heruntergebrochen auf die Einzelanlage, schlüssig.
Als Richtwert können aber die über die BIG aufgewendeten Wartungskosten der Jahre 2007, 2008 und 2009 wie folgt angeführt werden:
2007: rund € 1,57 Mio.
2008: rund € 1,46 Mio.
2009: rund € 1,48 Mio.
Die Reduktion der Wartungskosten von rund € 1,88 Mio. im Jahr 2006 auf rund € 1,57 Mio. im Jahr 2007 ergibt sich zu einem großen Teil aus Umstellungen auf einen neuen Wartungsvertrag, der damals von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) ausgeschrieben wurde.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Im Eigentum der BIG befinden sich derzeit rund 1.500 Aufzugsanlagen. Bei rund einem Fünftel dieser Anlagen wurde bzw. wird die Wartung – in Fortsetzung der vor Gründung der BIG bestehenden Übung – noch von den Mietern bzw. Nutzern selbst veranlasst. Die BIG ist hier weiterhin bestrebt, die Wartungsaufgaben im Sinne ihres Kerngeschäftes der optimalen Bewirtschaftung von den Mietern an sich zu ziehen.
Von den Aufzugsanlagen im Eigentum der BIG, bei denen die Wartung durch die BIG beauftragt wird, wurden 859 Aufzugsanlagen auf den Wartungsvertrag der BBG umgestellt. 193 Aufzugsanlagen wurden nicht umgestellt, da der Wartungsvertrag der BBG wirtschaftlich teurer ist als der ursprüngliche Wartungsvertrag. 155 Aufzugsanlagen wurden nicht auf den Wartungsvertrag der BBG umgestellt, da es andere vertragliche Bindungen wie z.B. aus Gewährleistung oder laufenden Betriebsführungsverträgen gibt.
Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:
Aufgrund der Empfehlung der Finanzprokuratur hat die BIG, ebenso wie der Bund, vertreten durch die Finanzprokuratur, am 2. Februar 2010 Klage gegen die Otis GmbH, die Schindler Liegenschaftsverwaltungs GmbH, die Schindler Aufzüge- und Fahrtreppen GmbH, die Kone AG und die ThyssenKrupp Aufzüge Gesellschaft m.b.H. eingebracht. Es handelt sich somit um laufende Verfahren, zu denen naturgemäß nicht näher Stellung genommen werden kann. Allfällig erstrittene Beträge sollen den betroffenen Gebäuden respektive deren Mietern zugute kommen.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Gemäß Art. 11 Abs. 1 Z 3 B-VG ("Volkswohnungswesen") iVm § 29 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) "unterliegt die behördliche Überwachung" der "gesamte(n) Geschäftsführung gemeinnütziger Bauvereinigungen" den Landesregierungen und nicht dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, dem nur die legistische Zuständigkeit für das WGG zukommt.
Es ist aber bekannt, dass eine Reihe von gemeinnützigen Bauvereinigungen bereits gerichtliche Schritte eingeleitet hat, wobei es einerseits um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und andererseits um die Reduktion laufender Wartungskosten geht.