4478/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.04.2010
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möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0048-III/4a/2010 |
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Wien, 12. April 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4697/J-NR/2010 betreffend Swingerclub in der Secession, die die Abg. Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen am 25. Februar 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
2007 Jahresprogramm EUR 220.000,00
2008 Jahresprogramm EUR 220.000,00 + Projektförderung EUR 35.000,00 (für
gesondertes Vermittlungsprogramm)
2009/2010 Jahresprogramm je EUR 220.000,00 (Zweijahresvertrag)
Zu Frage 2:
2009 wurde mit der Secession ein Zweijahresvertrag für die Jahresprogramme 2009/2010 abgeschlossen. Die Ausstellung des Schweizer Künstlers Christoph Büchel wurde nicht als Einzelprojekt gefördert. Die Wiener Secession hat schon mehrfach öffentlich betont, dass die angesprochene Ausstellung von Herrn Christoph Büchel nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und daher auch keinerlei Steuergeld dafür verwendet wird. Vielmehr werden die Kosten dieses Vorhabens im Wesentlichen durch die Eintrittsgelder am Abend bzw. in letzter Instanz durch eine persönliche Verlustabdeckung des Künstlers gedeckt.
Zu Frage 3:
Laut Auskunft der Wiener Secession beträgt der umgerechnet im Mietvertrag mit dem Belvedere festgelegte Versicherungswert rund EUR 7.267.283,00.
Zu Frage 4:
Nein. Die Räumlichkeit, in welcher der Fries untergebracht ist, ist zu den regulären Öffnungszeiten zu besichtigen (Di – So: 10 – 18 Uhr) und ansonsten ausnahmslos geschlossen.
Auf Grund der Vermutung einer akuten Gefährdung des Frieses durch die Kunstinstallation von Herrn Christoph Büchel wurde vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur das Bundesdenkmalamt (BDA) eingeschaltet, um Sicherungsmaßnahmen beantragen zu können. Das Schreiben des BDA betreffend dieser Installation besagt, dass unter strikter Einhaltung der von Herrn Univ. Prof. Baatz (Ordinarius Restaurierklasse für Wandmalerei an der Akademie der Bildenden Künste) formulierten Auflagen (betreffend Whirlpool: Installation von Feuchtigkeitswächtern und außerhalb der Ausstellungszeiten Leeren der Wanne; Beschränkung der Anzahl der im Ausstellungsraum gleichzeitig anwesenden Personen auf max. 30; unverzügliche Reaktion bei Abweichungen bei den laufenden Klimamessungen) eine Gefährdung als ausgeschlossen angesehen wird.
Zu Frage 5:
Der Künstler wurde vom Vorstand der Secession ausgewählt. Eingeladen wurde er im Juli 2009. Sein Künstlerhonorar beträgt wie das aller in der Secession ausstellenden Künstlerinnen und Künstler EUR 1.000,00.
Zu Frage 6:
Der Antrag für die Förderung der Jahresprogramme 2009/2010 für einen Zweijahresvertrag wurde von der Wiener Secession termingerecht bis zum 30. November 2008 beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eingebracht. Der Antrag umfasste die dazu erforderlichen Unterlagen, wie insbesondere Ausstellungsprogramm, dessen Kosten und Finanzierung. Hinsichtlich der Ausstellungsprojekte für 2010 lagen zu diesem Zeitpunkt nur die Namen der auszustellenden Künstler und Künstlerinnen vor.
Zu Frage 7:
Die Mitglieder bzw. der Vorstand sind namentlich auf der Homepage der Secession unter www.secession.at öffentlich ersichtlich. Unter den Mitgliedern finden sich zahlreiche der bekanntesten Künstlerinnen und Künstler sowie Architektinnen und Architekten unseres Landes: Präsident András Pállfy, weiters im Vorstand: Ines Doujak, Christina Zurfluh, Oliver Ressler, Josef Dabernig, Elisabeth Grübl, Michael Kienzer, Roland Kollnitz, Peter Sandbichler, Hans Schabus, Margarita Spillutini, Esther Stocker und Anita Witek.
Zu Frage 8:
Wie der Homepage der Secession zu entnehmen, können die Räumlichkeiten der Secession für Veranstaltungen uä. gemietet werden. Die diesbezügliche Preisgestaltung obliegt ausschließlich dem Verein „Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession“; Preise und Details können entsprechend dem Internetangebot http://www.secession.at/vermietung/vermietung_d.html unmittelbar bei der Secession erfragt werden.
Zu Frage 9:
Nein, das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist weder Auftraggeber noch mit der Durchführung der Ausstellung betraut und auch nicht für derartige Überprüfungen zuständig. Alle erforderlichen Konzessionen und Genehmigungen wurden seitens des Veranstalters „Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession“ beantragt.
Zu Frage 10:
Das Ausstellungsbudget Christoph Büchel entspricht einem durchschnittlichen Ausstellungsbudget der Secession für große Einzelausstellungen. Darin inkludiert sind auch sämtliche Leistungen für PR und Marketing der Ausstellung sowie Aufsichtspersonal (für den Tagesbetrieb). Diese Kosten werden im Zuge des Ausstellungsprojekts nicht überschritten.
Die Kosten in der Höhe von EUR 90.000 wurden von den Medien kolportiert und stehen in keinem Zusammenhang mit dem tatsächlichen Ausstellungsbudget. Die Ausstellung von Herrn Christoph Büchel in der Secession setzt sich zudem aus mehreren Ausstellungsteilen zusammen: den Fassadenprojekten, dem Kuppelprojekt, dem Friesraum und dem Nachtclub „Element 6“. Erstere wurden aus dem Ausstellungsbudget Büchel finanziert, letzterer ist eine wirtschaftlich autonome Veranstaltung, die durch die Eintrittsgelder des Nachtbetriebs bzw. in letzter Instanz durch eine persönliche Verlustabdeckungszusage des Künstlers abgedeckt wird. Die Vorfinanzierung des Clubumbaus in der Höhe von ca. EUR 30.000,00 erfolgte ausschließlich aus den Eigenmitteln der Secession und nicht aus Mitteln öffentlicher Subventionsgeber oder privater Sponsoren.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.