4480/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Frau                                                                         Geschäftszahl:             BMUKK-10.000/0054-III/4a/2010

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 12. April 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4739/J-NR/2010 betreffend Energiespar­maßnahmen des Ministeriums, die die Abg. Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 26. Februar 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Hinsichtlich des Stromverbrauchs (in kWh) in den Dienstgebäuden des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in den Jahren 2006 bis 2009 wird auf nachstehende Tabelle verwiesen:

 

Jahr

in 1.000 EIkWH

2006

1.019,90

2007

1.166,00

2008

1.385,50

2009

1.365,00

 

Der „Energieverbrauch Wärme“ (in kWh) stellt sich soweit abgerechnet wie folgt dar:

 

Jahr

in 1.000 WäkWh

2006

4.363,17

2007

3.453,80

2008

3.626,60

2009

3.498,00


 

Der Energieverbrauch für Kühlung ist nicht getrennt erfasst und daher unter „Stromverbrauch“ ausgewiesen. Verbrauchsdivergenzen zwischen den jeweiligen Vorjahreswerten, auch gegenüber den Angaben in Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 1265/J-NR/2007 für das Jahr 2006, ergeben sich einerseits durch Nachverrechnungen bzw. Gutschriften der Energieversorgungsunternehmen und andererseits durch Neuanmietungen von Objekten aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2007.

 

Zu Fragen 3 und 5:

Im angefragten Zeitraum wurden in manchen Bereichen der Dienstgebäude Beleuchtungskörper durch neue energieeffizientere ersetzt. Ebenso wird bei der Neubeschaffung von Elektrogeräten und IT-Infrastruktur auf die Energieeffizienz geachtet. Diese Maßnahmen werden bei erforderlichen Erneuerungen fortgesetzt.

 

Zu Fragen 4 und 6:

Thermische Sanierungen wurden keine durchgeführt. Nach jetzigem Stand sind keine diesbezüglichen Maßnahmen vorgesehen und eine unmittelbare Einflussnahme betreffend thermische Sanierung ist aufgrund von Fremdeinmietungen nicht möglich, da dies dem jeweiligen Hauseigentümer (BIG, Burghauptmannschaft, sonstige Vermieter) obliegt. Bei manchen Amtsgebäuden ist eine thermische Sanierung aufgrund des Denkmalschutzes nicht möglich.

 

Zu Fragen 7 bis 11:

Die nachgefragten Einsparungs- bzw. Investitionspotentiale bzw. -maßnahmen können in Abhängigkeit von zahlreichen standortspezifischen Faktoren nicht abgeschätzt werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 4741/J-NR/2010 durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend verwiesen. In Zusammenarbeit mit diesem sowie der BIG und der Burghauptmannschaft wird eine optimale Zusammenarbeit auch bezüglich dieser Belange angestrebt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.