4483/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0060-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 12. April 2010

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4772/J-NR/2010 betreffend Gruppensex als Kunst in der Secession, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 2. März 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Wiener Secession ist ein Verein, der sein Programm unabhängig und eigenständig gestaltet. Eine der Stärken der österreichischen Kunstlandschaft ist gerade darin zu sehen, dass vorhandene Muster und Begriffe ständig neu hinterfragt und unerwartete Neudefinitionen und Ausweitungen des jeweiligen künstlerischen Feldes geschaffen werden.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Die österreichische Verfassung garantiert die Freiheit der Kunst und es ist daher auch nicht Aufgabe der öffentlichen Kunstförderung, sich in die Inhalte der künstlerischen Programme von Förderungsnehmern einzumischen. Im Übrigen muss der Verein einen Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der erhaltenen Förderungsmittel des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur jeweils bis zum 15. September des folgenden Jahres vorlegen.

§ 1 Abs. 2 des Kunstförderungsgesetzes besagt:


„Die Förderung hat insbesondere die zeitgenössische Kunst, ihre geistigen Wandlungen und ihre Vielfalt im Geiste von Freiheit und Toleranz zu berücksichtigen. Sie hat danach zu trachten, die Kunst allen Bevölkerungskreisen zugänglich zu machen und die materiellen Voraussetzungen für die Entwicklung des künstlerischen Lebens in Österreich zu verbessern.“

Das grundlegende Anliegen der Secession, aktuelle Entwicklungen der österreichischen und internationalen Kunst zu präsentieren, sowie die Bereitschaft zum Experiment entsprechen sicherlich der Intention des Gesetzes.

 

Zu Frage 4:

2009 wurde mit der Secession ein Zweijahresvertrag für 2009/2010 in der Höhe von EUR 220.000,00 jährlich abgeschlossen. Die Ausstellung des Schweizer Künstlers Christoph Büchel wurde nicht als Einzelprojekt gefördert. Die Wiener Secession hat schon mehrfach öffentlich betont, dass die Installation des Nachtclubs „Element 6“ nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und daher auch keinerlei Steuergeld dafür verwendet wird. Vielmehr werden die Kosten dieses Vorhabens im Wesentlichen durch die Eintrittsgelder am Abend bzw. in letzter Instanz durch eine persönliche Verlustabdeckung des Künstlers gedeckt.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Der Antrag für die Förderung der Jahresprogramme 2009/2010 für einen Zweijahresvertrag wurde von der Wiener Secession termingerecht bis zum 30. November 2008 beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eingebracht. Der Antrag umfasste die dazu erforderlichen Unterlagen, wie insbesondere Ausstellungsprogramm, deren Kosten und Finanzierung.

Vertragsgemäß hat die Wiener Secession bis zum 15. Jänner 2010 dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ein konkreter formuliertes Ausstellungsprogramm für das Jahr 2010 übermittelt, in welchem auch das grundlegende künstlerische Konzept von Herrn Christoph Büchel dargelegt ist, wenngleich auch noch ohne dessen konkrete Form der Realisierung. Oftmals entscheiden Künstler erst aufgrund der konkreten Umstände (Raum, etc.) die Umsetzung ihrer konzeptiven Ideen.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Nein, der „Verein der kontaktfreudigen Nachtschwärmer“ hat keine Subventionen vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erhalten.

 

Zu Frage 9:

2000                ATS 2,700.000,00

2001                ATS 2,700.000,00

2002                EUR 200.000,00

2003                EUR 200.000,00

2004                EUR 220.000,00

2005                EUR 220.000,00 + Projektförderung EUR 35.000,00

2006                EUR 220.000,00 + Projektförderung EUR 35.000,00

2007                EUR 220.000,00

2008                EUR 220.000,00 + Projektförderung EUR 35.000,00

2009               EUR 220.000,00

2010               EUR 220.000,00


Zu Frage 10:

Die Programmierung erfolgt nach rein künstlerischen Kriterien und wird von der Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession auf demokratischer Basis bestimmt. Alle Künstlerinnen und Künstler werden eingeladen, neue Arbeiten für die Secession zu schaffen. Anliegen ist die Präsentation aktueller Entwicklungen der österreichischen und internationalen Kunst, sowie Bereitschaft zum Experiment.

 

Zu Fragen 11 und 12:

Die Secession hat Herrn Christoph Büchel eingeladen, ein Projekt für die Secession zu entwickeln. Der Künstler hat den „Verein der kontaktfreudigen Nachtschwärmer“ eingeladen und somit entspricht das Projekt gemäß des über 110-jährigen Secessions-Leitspruchs „Der Zeit ihre Kunst, der Kunst ihre Freiheit“ der Programmatik der Secession.

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.