4484/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.04.2010
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Magª Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0040-I/4/2010 Wien, am 13. April 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Jarmer, Freundinnen und Freunde haben am 26. Februar 2010 unter der Nr. 4702/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 sowie 8 und 9:
Ø Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist in allen Lebensbereichen relevant. Welche konkreten Schritte hat Ihr Ministerium unternommen, um zur Umsetzung der Konvention beizutragen?
Ø Die
Konvention formuliert vier Dimensionen von Barrierefreiheit: soziale, kommunikative,
intellektuelle und physische Barrierefreiheit. Welche Maßnahmen hat Ihr
Ministerium gesetzt, um intern wie auch extern
a) die soziale Barrierefreiheit
b) die kommunikative Barrierefreiheit
c) die intellektuelle Barrierefreiheit
d) die physische Barrierefreiheit zu fördern?
Ø Wie setzt Ihr Ministerium die „allgemeinen Prinzipien“ der Konvention (Artikel 3) um?
Ø Gemäß der Konvention ist die Versagung von angemessenen Vorkehrungen eine Diskriminierung (Artikel 2, 5 (3)). Welche angemessenen Vorkehrungen hat Ihr Ministerium seit Inkrafttreten der Konvention gesetzt?
Ø Hat es in Ihrem Ministerium Trainings zur Konvention bzw. andere bewusstseinsbildende Maßnahmen (Artikel 8) gegeben? Wann planen Sie solche abzuhalten?
Ø Welche konkreten bewusstseinsbildenden Maßnahmen plant Ihr Ministerium für die Bevölkerung?
Mit dem E-Government-Gesetz sind öffentliche Einrichtungen in Österreich verpflichtet, ihre Internetangebote barrierefrei zu realisieren. Diesem Gesetzesauftrag bin ich gerne nachgekommen. Im Sinne des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde der gleichberechtigte Zugang zur Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen (Artikel (2), 9) weitgehend auf der Website www.frauen.bka.gv.at umgesetzt:
§ Das Medium Website ist über eine leicht zugängliche Informations- und Kommunikationstechnologie erreichbar.
§ Die Inhalte auf der Frauen-Website werden in barrierearmer Form (u. a. (einfache) Sprache, Text- und Bilddarstellung) aufbereitet und veröffentlicht.
Die Website www.frauen.bka.gv.at verfügt über ein „universelles Design“ (siehe Artikel 2), das von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden kann und gewährleistet damit einen barrierefreien Zugang für alle Menschen. Darüber hinaus werden themenspezifische Gebärdensprach-Videos (z.B. zu Bereichen aus Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt, EU/Internationales, Gender Mainstreaming, Gewalt gegen Frauen und Migrantinnen) angeboten, die als Hilfsmittel für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen, soweit sie benötigt werden, genützt werden können.
Im Bereich des Gewaltschutzes habe ich veranlasst, dass die Broschüre „Frauen haben Rechte“ 2009 neu aufgelegt und im Internet barrierefrei zu Verfügung gestellt wurde. Diese Broschüre informiert über rechtlichen Regelungen, die zum Schutz vor Gewalt bestehen und über Möglichkeiten, sich gegen Gewalt zu wehren. Adressen von Einrichtungen für eine umfassende Unterstützung runden dieses Angebot ab.
Aus den mir zur Verfügung stehenden Budgetmitteln fördere ich den Verein NINLIL, der Hilfestellung für Frauen mit Lernschwierigkeiten oder Mehrfachbehinderungen, sowie im Bereich der sexuellen Gewalt an Frauen anbietet.
Für Menschen mit Behinderung sind auch die Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen bestmöglich bemüht, den Zugang – sowohl zum Haus als auch zu den Räumlichkeiten der Einrichtung – barrierefrei zu gestalten. Ein Großteil der Einrichtungen ist bereits schwellenfrei erreichbar. Da die Opferschutzeinrichtungen aber für alle Menschen, die Hilfe benötigen, erreichbar sein sollen, bieten die Mitarbeiterinnen der Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen Beratungen vor Ort – auch für Menschen mit Behinderung - an. Zur besseren Erreichbarkeit und um die Wegzeiten möglichst gering zu halten, wurden bereits in fünf Bundesländern Regionalstellen installiert.
Um bei der Umsetzung der UN-Konvention auch geschlechtsbezogene Benachteiligungen von behinderten Menschen zu berücksichtigen, wirkt ein Mitglied des Bundeskanzleramts im Bundesbehindertenbeirat mit.
Zu den Fragen 5 bis 7 sowie 12 und 14:
Ø Welche konkreten Maßnahmen aufgrund der Ratifizierung der UN-Konvention durch Österreich haben Sie bereits getroffen?
Ø Welche konkreten Maßnahmen aufgrund der Ratifizierung der UN-Konvention durch Österreich werden Sie wann treffen?
Ø Gibt es dazu einen Umsetzungsplan?
Ø Werden Sie sich für einen Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Konvention einsetzen und an dessen Umsetzung mitarbeiten?
Ø Gemäß Artikel 35 ist Ende Oktober der erste Staatenbericht an das internationale Komitee in Genf zu richten:
a) Welche Umsetzungsschritte wird ihr Ministerium zur Beurteilung durch die internationalen ExpertInnen vorlegen?
b) Wie werden Sie in der Vorbereitung des Staatenberichtes die Zivilgesellschaft (Artikel 4 (3)) einbinden?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4704/J durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Zu den Fragen 10 und 11:
Ø Wie werden Sie die verpflichtende aktive Einbeziehung von Betroffenen und die sie vertretende Organisationen (Artikel 4 (3) bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften sicherstellen?
Ø Den
Vorgaben der Konvention folgend hat Österreich einen Monitoringausschuss
eingerichtet (§ 13 BBG). Dieser hat die mangelnde Involvierung der
Zivilgesellschaft in einer Stellungnahme bereits moniert.
Welche konkreten Maßnahmen hat ihr Ministerium gesetzt, um die
Involvierung der Zivilbevölkerung zu verbessern?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4701/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu Frage 13:
Ø Wie wird Ihr Ministerium die Verpflichtungen aus der Konvention mit denen aus anderen Menschenrechtsverträgen – Pakt für politische und zivile Rechte (BGBl. 591/1978), die Europäische Menschenrechtskonvention (BGBl. 210/1958), sowie die Bestimmungen im Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte (BGBl. 590/1978), Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (BGBl. 377/1972, Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau (BGBl. 443/1982), sowie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (BGBl. 7/1993) – konkret verknüpfen?
Die Umsetzung der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (CEDAW) unterliegt der Berichtspflicht an das CEDAW-Komitee. Österreich bereitet derzeit den 7. und 8. Länderbericht vor, an dessen Erstellung alle Ressorts eingebunden sind. In dem Bericht, der dem Komitee 2011 übermittelt wird, werden Maßnahmen und Projekte genannt werden, die die Benachteiligung aller Frauen in Österreich gemäß den Themenbereichen der einzelnen Artikel abbauen.
Mit freundlichen Grüßen