4490/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0042-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4517/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die ACTA-Verhandlungen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4 und 6  bis 13:

Die Arbeiten an dem multilateralen Handelsübereinkommen zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) werden auf europäischer Ebene führend vom handelspolitischen Ausschuss des Rates und in Österreich führend vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend betreut. In Hinblick auf die führende Zuständigkeit des BMWFJ verweise ich auf die Antworten des Herrn Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, Dr. Reinhold Mitterlehner, an den zur Zahl 4516/-NR/2010 eine gleichlautende Anfrage ergangen ist. Aus gleichem Grunde werden auch keine Informationen auf der Website des Justizressorts angeboten. 

Zu 5:

Wie schon in meiner Beantwortung der Voranfrage zur Zahl 4249/J-NR/2010 dargelegt, wird die Haltung der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten in den Verhandlungen derzeit führend im handelspolitischen Ausschuss des Rats behandelt. Kommission und Präsidentschaft befassen aber regelmäßig auch die Ratsarbeitsgruppe Geistiges Eigentum.

Dem Bundesministerium für Justiz werden sämtliche Verhandlungsdokumente übermittelt. Gemeinsam mit den anderen mitbetroffenen Ressorts verfolgt es dabei die allgemeine Linie, dass ACTA nicht über den gemeinsamen Besitzstand im Bereich der Rechtsdurchsetzung (im weitesten Sinn) hinausgehen bzw. ganz generell möglichst zu keinen neuen Verpflichtungen für die EU und ihre Mitgliedstaaten führen soll. Diese Haltung wird auch von den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission geteilt.

Das Bundesministerium für Justiz würde sich gegen Regelungen im Bereich des Urheberrechts aussprechen, die über das geltende Gemeinschaftsrecht hinausgehen.

Im Bereich des materiellen Strafrechts existiert ein gemeinsamer Besitzstand der Europäischen Union bisher nicht (zwar hat die Kommission bereits 2006 einen Vorschlag zu einer Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, KOM (2006) 168, vorgelegt, die Beratungen darüber sind aber schon seit Längerem ausgesetzt).

Letztlich wird es um eine Gesamtbewertung von Texten gehen, die Ergebnisse eines Verhandlungsprozesses und damit notwendigerweise auch Kompromisslösungen sind.

 

März 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)