4493/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.04.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0044-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4526/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Liechtensteiner Steuer-CD – Strafrechtliche Verfahren“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Nach den mir vorliegenden Berichten der Anklagebehörden enthielten die von den deutschen Finanzbehörden übermittelten Unterlagen – einem Bericht des Bundesministeriums für Finanzen vom 22. Jänner 2009 zufolge – Daten von insgesamt 130 in Österreich steuerpflichtigen Personen, von denen rund 60 bei den österreichischen Finanzämtern Selbstanzeige erstatten haben.
Vorbemerkung zu den Frage 3 bis 9:
Ich habe aus Anlass dieser Anfrage Berichtsaufträge an die Anklagebehörden erteilt; die mir vorgelegten Berichte dienen als Grundlage für die Beantwortung der nachfolgenden Fragepunkte. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die zur Beantwortung der Fragen notwendigen umfangreichen Erhebungen für den Bereich der Staatsanwaltschaft Wien einen unvertretbar hohen zusätzlichen Personal- und Zeiteinsatz erfordert hätten. Von dieser Anklagebehörde liegen mir daher keine Informationen vor. Für den Bereich der übrigen Staatsanwaltschaften beantworte ich die nachstehenden Fragen auf Basis der Berichte wie folgt:
Zu 3:
Nach den Berichten der Anklagebehörden haben sechs in Österreich steuerpflichtige Personen, deren Daten nicht auf der „Liechtenstein-CD“ enthalten gewesen sind, nach dem Bekanntwerden des Verkaufes Selbstanzeige wegen Steuerdelikten im Zusammenhang mit Konten in Liechtenstein erstattet.
Zu 4:
Nach den Berichten der Anklagebehörden wurden gegen 16 in Österreich steuerpflichtige Personen, deren Daten auf der „Liechtenstein-CD“ enthalten gewesen sind, Finanzstrafverfahren eingeleitet. Im Zusammenhang mit Konten bzw. Stiftungen in Liechtenstein wurden gegen vier weitere in Österreich steuerpflichtige Personen Finanzstrafverfahren eingeleitet; ob deren Datensätze auch auf der „Liechtenstein-CD“ enthalten gewesen sind, ist nicht bekannt.
Zu 5 und 6:
Von den zu Frage 4 erwähnten Finanzstrafverfahren sind bis dato elf rechtskräftig abgeschlossen. Davon wurden zwei Verfahren mit Verurteilung abgeschlossenen, wobei teilweise bedingt nachgesehene Geldstrafen in Höhe von 90.000 Euro bzw. 45.000 Euro verhängt wurden.
Zu 7:
Sieben Verfahren wurden gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. Einmal erfolgte die Einstellung gemäß 190 Z 2 StPO. Ein weiteres Verfahren wurde gemäß § 197 Abs. 1 StPO abgebrochen.
Zu 8:
Diversionelle Maßnahmen gegen in Österreich steuerpflichtige Personen wurden in keinem Verfahren ergriffen.
Zu 9:
Wegen Verjährung wurde in keinem Fall auf ein Strafverfahren gegen in Österreich steuerpflichtige Personen verzichtet.
. April 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)