4496/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
19. Februar 2010 unter der Zl. 4527/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "Aufzugskartell - Illegale Preisabsprachen - Schadenersatz?" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) hat
Verträge mit dem Unternehmen Schindler zur Wartung der 7 Lifte in den Amtsgebäuden
Minoritenplatz 8, Herrengasse 11 und Herrengasse 13 abgeschlossen.

Zu Frage 2:

In den Jahren 2007 bis 2009 sind nachstehende Beträge bezahlt worden:

Jahr                                                              Beträge in €

direkt an Firma Schindler                Betriebskosten für den mit anderen
Mietern gemeinsam genutzten Lift

2007                           8.223,83 *)                                            1.216,13

2008                      23.190,09                                       2.023,87

2009                                           22.614,75                                                           2.447,06

*)     Da sich die Lifte bis 2007 innerhalb der Gewährleistungsfrist befanden, fielen deutlich geringere
Wartungskosten an. Ab 1. Dezember 2007 bestehen Vollwartungsverträge


Zu den Fragen 3 bis 5:

Für den Zeitraum ab Februar 2005 (Bezug der neuen Amtsgebäude) bis November 2007 ist
folgendes zu bemerken: Die Finanzprokuratur hat im Februar 2010 Klage auch im Namen der
Republik Österreich eingebracht. Zur Abklärung eines allfälligen indirekten Schadens des
BMeiA als Mieter wurden sowohl die Gebäudevermieterin als auch die Finanzprokuratur
eingeschaltet.

Nach Rücksprache mit der Finanzprokuratur ist für die mit 1. Dezember 2007
abgeschlossenen Vollwartungsverträge für die 7 Lifte kein Schaden anzunehmen, da es sich
um Verträge nach Ablauf des Kartellzeitraums handelt.