4496/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben
am
19.
Februar 2010 unter der Zl. 4527/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend "Aufzugskartell - Illegale Preisabsprachen -
Schadenersatz?" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das
Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) hat
Verträge mit dem Unternehmen Schindler zur Wartung der 7 Lifte in den
Amtsgebäuden
Minoritenplatz
8, Herrengasse 11 und Herrengasse 13 abgeschlossen.
Zu Frage 2:
In den Jahren 2007 bis 2009 sind nachstehende Beträge bezahlt worden:
Jahr Beträge in €
direkt an Firma Schindler Betriebskosten für den
mit anderen
Mietern gemeinsam genutzten Lift
2007 8.223,83 *) 1.216,13
2008 23.190,09 2.023,87
2009 22.614,75 2.447,06
*) Da sich die Lifte bis 2007 innerhalb der Gewährleistungsfrist
befanden, fielen deutlich geringere
Wartungskosten
an. Ab 1. Dezember 2007 bestehen Vollwartungsverträge
Zu den Fragen 3 bis 5:
Für den
Zeitraum ab Februar 2005 (Bezug der neuen Amtsgebäude) bis November 2007
ist
folgendes
zu bemerken: Die Finanzprokuratur hat im Februar 2010 Klage auch im Namen der
Republik
Österreich eingebracht. Zur Abklärung eines allfälligen
indirekten Schadens des
BMeiA als Mieter wurden sowohl die Gebäudevermieterin als auch die
Finanzprokuratur
eingeschaltet.
Nach
Rücksprache
mit der Finanzprokuratur ist für die mit 1. Dezember 2007
abgeschlossenen
Vollwartungsverträge für die 7 Lifte kein Schaden anzunehmen, da es
sich
um
Verträge nach Ablauf des Kartellzeitraums handelt.