4499/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0063-I/4/2010                                                 Wien, am 15. April 2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Jarmer, Freundinnen und Freunde haben am 26. Februar 2010 unter der Nr. 4701/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anf­rage betreffend Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Be­hinderungen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 sowie 8 und 9:

Ø Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist in allen Lebensbereichen relevant. Welche konkreten Schritte hat Ihr Ministerium unter­nommen, um zur Umsetzung der Konvention beizutragen?

Ø Die Konvention formuliert vier Dimensionen von Barrierefreiheit: soziale, kommuni­kative, intellektuelle und physische Barrierefreiheit. Welche Maßnahmen hat Ihr Ministerium gesetzt, um intern wie auch extern
a) die soziale Barrierefreiheit
b) die kommunikative Barrierefreiheit
c) die intellektuelle Barrierefreiheit
d) die physische Barrierefreiheit zu fördern?

Ø Wie setzt Ihr Ministerium die „allgemeinen Prinzipien“ der Konvention (Artikel 3) um?


Ø Gemäß der Konvention ist die Versagung von angemessenen Vorkehrungen eine Diskriminierung (Artikel 2, 5 (3)). Welche angemessenen Vorkehrungen hat Ihr Ministerium seit Inkrafttreten der Konvention gesetzt?

Ø Hat es in Ihrem Ministerium Trainings zur Konvention bzw. andere bewusstseins­bildende Maßnahmen (Artikel 8) gegeben? Wann planen Sie solche abzuhalten?

Ø Welche konkreten bewusstseinsbildenden Maßnahmen plant Ihr Ministerium für die Bevölkerung?

 

Das in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallende E-Government-Ge­setz normiert in § 1 Abs. 3 die Verpflichtung, Vorsorge dafür zu treffen, dass behörd­liche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unter­stützen, so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglich­keit hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden.

 

Das Bundeskanzleramt setzt daher laufend Maßnahmen, die die Zugänglichkeit zu Informations- und Kommunikationstechnologien fördern:

·         Durch die aktive Mitarbeit in verschiedenen EU-Arbeitsgruppen (i2010 E-Gov Subgroup und entsprechende ad-hoc Gruppen, z.B. i2010 eInclusive subgroup) leistet das Bundeskanzleramt einen wichtigen Beitrag dazu, die Rechte von Men­schen mit Behinderung auf europäischer Ebene zu verankern.

·         Innerstaatlich hat die zugängliche Gestaltung der Webangebote hohe Priorität, wobei die Webseiten des Bundeskanzleramtes fortgeschrittene Zugänglichkeits­anforderungen erfüllen und das BKA seine diesbezügliche Vorbildwirkung sehr ernst nimmt. Daher wird auch laufend an Verbesserungen des Angebotes gear­beitet.

·         Die Verwaltungsakademie des Bundes hat kostenlose Ausbildungsangebote (Se­minare, Workshops) zu barrierefreiem Webdesign im Programm. Für Webauftritte verantwortliche Verwaltungsmitarbeiter können sich somit permanent zum Stand der Technik in diesem Bereich weiterbilden und diese Kenntnisse für ihre prakti­sche Arbeit an den elektronischen Verwaltungsservices nutzen.

·         Wiederholte Evaluierungen der Barrierefreiheit von Webservices der Verwaltung helfen mit, öffentliche Webseiten kontinuierlich zu verbessern. Ziel ist es, dass diese für die größtmögliche AnwenderInnengruppe einfach, rasch und komforta­bel nutzbar sind.

·         Testergebnisse aus den Evaluierungen werden in die entsprechenden nationalen E-Government Standards integriert. Neu entstehende Services beruhen somit auf aktuellen Erkenntnissen.

·         Durch die Ausschreibung des Sonderpreises für „Barrierefreiheit in der IT“ soll auch die Wirtschaft motiviert werden, dem Thema „Zugängliche Webgestaltung“ besonderes Augenmerk zu widmen. In allen Bundesländern werden Unterneh­men, Institutionen und Initiativen ausgezeichnet, welche die Richtlinien für ein barrierefreies Auftreten einhalten und Funktionen für Menschen mit unterschied­lichen Bedürfnissen integrieren.


·         Ein weiteres Element der Bewusstseinsbildung sind Veranstaltungen und Videos zum Thema. Anlassbezogen organisiert das Bundeskanzleramt immer wieder so­wohl interne Veranstaltungen als auch Informationsaktivitäten für relevante Ziel­gruppen. Videos und Beiträge werden im Sinne einer Nachlese zugänglich online gestellt.

 

Im Übrigen verweise ich auf den Bericht der Bundesregierung über die Lage von Men­schen mit Behinderungen 2008. Dieser Bericht wurde dem Nationalrat vorgelegt.

 

Zu den Fragen 5 bis 7 sowie 12 bis 14:

Ø Welche konkreten Maßnahmen aufgrund der Ratifizierung der UN-Konvention durch Österreich haben Sie bereits getroffen?

Ø Welche konkreten Maßnahmen aufgrund der Ratifizierung der UN-Konvention durch Österreich werden Sie wann treffen?

Ø Gibt es dazu einen Umsetzungsplan?

Ø Werden Sie sich für einen Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Kon­vention einsetzen und an dessen Umsetzung mitarbeiten?

Ø Wie wird Ihr Ministerium die Verpflichtungen aus der Konvention mit denen aus anderen Menschenrechtsverträgen – Pakt für politische und zivile Rechte (BGBl. 591/1978), die Europäische Menschenrechtskonvention (BGBl. 210/1958), sowie die Bestimmungen im Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschen­rechte (BGBl. 590/1978), Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen ras­sischer Diskriminierung (BGBl. 377/1972, Konvention zur Beseitigung jeder Dis­kriminierung der Frau (BGBl. 443/1982), sowie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (BGBl. 7/1993) – konkret verknüpfen?

Ø Gemäß Artikel 35 ist Ende Oktober der erste Staatenbericht an das internationale Komitee in Genf zu richten:

a) Welche Umsetzungsschritte wird ihr Ministerium zur Beurteilung durch die in­ternationalen ExpertInnen vorlegen?

b) Wie werden Sie in der Vorbereitung des Staatenberichtes die Zivilgesellschaft (Artikel 4 (3)) einbinden?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4704/J durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Ø Wie werden Sie die verpflichtende aktive Einbeziehung von Betroffenen und die sie vertretende Organisationen (Artikel 4 (3) bei der Ausarbeitung von Rechtsvor­schriften sicherstellen?

Ø Den Vorgaben der Konvention folgend hat Österreich einen Monitoringausschuss eingerichtet (§ 13 BBG). Dieser hat die mangelnde Involvierung der Zivilgesell­schaft in einer Stellungnahme bereits moniert.
Welche konkreten Maßnahmen hat ihr Ministerium gesetzt, um die Involvierung der Zivilbevölkerung zu verbessern?


Im Rundschreiben des Bundeskanzleramtes‑Verfassungsdienst vom 2. März 1999, BKA‑600.614/0‑V/2/99, wurden unter Hinweis auf Art. 7 B‑VG die Bundesministerien aufgefordert, bei Rechtssetzungsvorhaben der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung besonderes Augenmerk zu schenken. Insbesondere wurde darum er­sucht, die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation als Dachorganisati­on der Behindertenverbände Österreichs bei allen Rechtssetzungsvorhaben in das Begutachtungsverfahren einzubeziehen.

 

Mit einem weiteren Rundschreiben des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst vom 18. September 2009, BKA‑600.614/0009‑V/2/2009, wurden die Bundesministerien darauf hingewiesen, dass bei sämtlichen Rechtssetzungsvorhaben, die die Interes­sen von Menschen mit Behinderung betreffen, Organisationen, die die Rechte sol­cher Menschen vertreten, in das Begutachtungsverfahren oder, wenn ein solches nicht stattfindet, in anderer geeigneter Weise in die Vorbereitung einzubeziehen sind.

 

Darüber hinaus bezieht auch der Nationalrat als Gesetzgeber Betroffene und sie ver­tretende Organisationen ein.

 

Mit freundlichen Grüßen