45/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.12.2008
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0173-I/A/3/2008

Wien, am        16. Dezember 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 139/J der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage1:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dez 02

Dez 03

Dez 04

 

Fälle

davon

davon

Fälle

davon

davon

Fälle

davon

davon

 

insgesamt

weiblich

männlich

insgesamt

weiblich

männlich

insgesamt

weiblich

männlich

Angestellte

24.616

24.481

135

54.257

53.772

485

70.324

69.216

1.108

Arbeiter

10.943

10.763

180

23.703

23.220

483

30.514

29.421

1.093

Vertragsbedienstete

3.260

3.243

17

7.432

7.349

83

9.794

9.622

172

Selbständige

837

760

77

2.061

1.827

234

3.092

2.479

613

Bauern

942

929

13

2.026

1.984

42

2.842

2.459

383

Hausfrau/Hausmann

9.528

9.482

46

21.051

20.878

173

28.609

28.196

413

StudentInnen

862

826

36

1.828

1.717

111

2.457

2.254

203

SchülerInnen

433

433

0

956

949

7

1.193

1.185

8

Beamte

1.601

1.576

25

3.582

3.464

118

4.423

4.183

240

Arbeitslosenbezieher

3.346

3.275

71

7.636

7.460

176

10.191

9.759

432

Notstandshilfebezieher

2.427

2.387

40

5.205

5.088

117

7.025

6.703

322

Österreich gesamt

58.795

58.155

640

129.737

127.708

2.029

170.464

165.477

4.987

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dez 05

Dez 06

Dez 07

 

Fälle

davon

davon

Fälle

davon

davon

Fälle

davon

davon

 

insgesamt

weiblich

männlich

insgesamt

weiblich

männlich

insgesamt

weiblich

männlich

Angestellte

70.732

69.565

1.167

71.361

70.100

1.261

70.933

69.700

1.233

Arbeiter

29.409

28.146

1.263

27.214

25.869

1.345

25.822

24.319

1.503

Vertragsbedienstete

10.482

10.292

190

10.907

10.697

210

11.121

10.914

207

Selbständige

3.336

2.640

696

3.539

2.832

707

3.807

3.005

802

Bauern

2.685

2.297

388

2.436

2.001

435

2.299

1.905

394

Hausfrau/Hausmann

29.276

28.778

498

29.022

28.465

557

28.089

27.569

520

StudentInnen

2.467

2.246

221

2.422

2.223

199

2.397

2.191

206

SchülerInnen

1.184

1.172

12

1.175

1.167

8

1.203

1.189

14

Beamte

3.977

3.751

226

3.618

3.382

236

3.226

3.035

191

Arbeitslosenbezieher

10.517

10.014

503

11.218

10.675

543

11.845

11.231

614

Notstandshilfebezieher

7.170

6.743

427

7.114

6.605

509

6.561

6.095

466

Österreich gesamt

171.235

165.644

5.591

170.026

164.016

6.010

167.303

161.153

6.150



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frage 2:

 

 

 

 

 

 

 

 

Dez 02

Dez 03

Dez 04

Dez 05

Dez 06

Dez 07

Fälle insgesamt

7.868

19.187

28.410

31.383

33.984

35.604

Weiblich

7.735

18.832

27.552

30.228

32.481

33.963

Männlich

133

355

858

1.155

1.503

1.641

 

Eine Aufteilung nach Berufsgruppen bei Bezieher/innen von Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld liegt nicht vor.

 

Frage 3:

 

Dez 02

Dez 03

Dez 04

Dez 05

Dez 06

Dez 07

 

 

 

 

 

 

 

a) Gem. § 9 Abs. 1 Z 1 i. V. m. § 11 Abs. 2 (Alleinstehende)

1.832

4.268

5.733

5.757

5.902

6.081

b) Gem. § 9 Abs. 1 Z 1 i. V. m. § 11 Abs. 3 (Alleinstehende)

475

1.114

1.491

1.610

1.734

1.721

c) Gem. § 9 Abs. 1 Z 2 (verheiratete)

4.647

11.584

18.032

20.581

22.559

23.725

d) Gem. § 9 Abs. 1 Z 3 (Nicht Alleinstehende = Lebensgemeinschaft)

907

2.207

3.133

3.410

3.760

4.049

e) Gem. § 9 Abs. 1 Z 4 (Adoption, Pflege)

7

14

21

25

29

28

Gesamt

7.868

19.187

28.410

31.383

33.984

35.604

 

Frage 4:

Für das Jahr 2002 wurden insgesamt 930 Rückforderungsbescheide betreffend den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld versendet.

Für das Jahr 2003 wurden bisher (Prüfungen noch nicht ganz abgeschlossen) 2.374 Rückforderungsbescheide betreffend den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld versendet.

Wie sich der Verlauf über die weiteren Jahre entwickelt, kann nicht vorausgesagt werden.

 

Frage 5:

Für das Jahr 2002 wurden insgesamt 157 Rückforderungsbescheide betreffend das Kinderbetreuungsgeld versendet.

Für das Jahr 2003 wurden bisher (Prüfungen noch nicht ganz abgeschlossen) 307 Rückforderungsbescheide betreffend das Kinderbetreuungsgeld versendet.

Wie sich der Verlauf über die weiteren Jahre entwickelt, kann nicht vorausgesagt werden.

 

Frage 6:

Insgesamt wurden für die Jahre 2002 und 2003 bisher 3.768 Bescheide ausgeschickt.

464 davon betreffen das Kinderbetreuungsgeld und 3.304 davon den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld.

Bis dato liegen aufgrund von Ansuchen 62 anerkannte Härtefälle vor.

 

Frage 7:

Die Zahl künftiger Rückforderungsbescheide ist nicht bekannt.

 

Frage 8:

Bisher wurde für die Jahre 2002 bis 2004 von 1.312 Personen ein Betrag von € 1.529.923,32 zurückbezahlt.

Dieser Betrag berücksichtigt jedoch nur Einzahlungen von Personen, die den gesamten Betrag auf ein Mal zahlen, eingezahlte Raten sind aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des damit verbundenen Aufwandes nicht bezifferbar.

 

Frage 9:

Die durchschnittliche Rückforderung pro Person (ohne Ratenzahlungen) beläuft sich beim Kinderbetreuungsgeld auf € 2.435,61 und beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld auf € 1.265,90.

 

Frage 10:

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz (§ 31) in Verbindung mit der Härtefälle-Verordnung und den Schadensrichtlinien des Bundes sieht entsprechende Möglichkeiten vor, wie Härtefälle vermieden werden.

Diese Regelungen bestehen seit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes im Jahr 2002 und werden selbstverständlich angewendet.

 

Frage 11:

Hiezu verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen.

 

Frage 12:

Diese Zahlen sind nicht bekannt, da die Tätigkeiten betreffend die Zuverdienstgrenze von den allgemeinen Administrationskosten mit umfasst sind und eine gesonderte Auswertung in keinem Verhältnis zum damit entstehenden Aufwand stünde.

 

Frage 13:

Diese Kosten sind nicht bezifferbar. Bekannt ist, dass die Abschaffung der Zuverdienstgrenze rund € 300 Mio. pro Jahr an Mehrkosten mit sich bringen würde. Ein gesetzlich verankerter Generalverzicht würde sich daher max. bis zu diesem Betrag auswirken können.

 

Fragen 14 und 15:

643 Klagen wurden eingebracht, davon wurden 15 klagsstattgebend (zu Gunsten der KBG-Bezieher/innen) und 200 klagsabweisend (zu Gunsten des Familienlastenausgleichsfonds) entschieden.

428 Verfahren sind noch offen.

Bemerkt wird, dass die der Klage stattgebenden Fälle ausschließlich auf Grund neu vorgebrachter Fakten, wie etwa berichtigter Daten, zu Gunsten der Kläger/innen entschieden wurden.

 

Frage 16:

Hintergrund für die Rückzahlungsverpflichtung des anderen Elternteils ist, dass dadurch eine Gleichstellung mit verheirateten Elternteilen gleicher Einkommensverhältnisse erreicht werden soll, die keinen Zuschuss erhalten haben.

Hinsichtlich etwaiger Auswirkungen auf Unterhaltverpflichtungen ist die Rechtsprechung in Unterhaltssachen abzuwarten.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister