4500/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0057-I/4/2010                                                 Wien, am 15. April 2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Lichtenecker, Freundinnen und Freunde ha­ben am 26. Februar 2010 unter der Nr. 4729/J an mich eine schriftliche parlamenta­rische Anfrage betreffend Energiesparmaßnahmen des Ministeriums gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Wie hoch war der Stromverbrauch des Bundeskanzleramtes in den letzten vier Jahren (Auflistung nach den einzelnen Jahren von 2006 bis 2009)

Ø  Wie hoch war der Energieverbrauch für Wärme bzw. Kühlung des Bundeskanzler­amtes in den letzten vier Jahren (Auflistung nach den einzelnen Jahren von 2006 bis 2009)?

 

 

Strom

Fernwärme

 

Betrag

Verbrauch in kWh

Betrag

Verbrauch in MWh

2006

€ 367.500,00

3.268.295

€ 379.700,00

5.721.300

2007

€ 424.700,00

3.610.800

€ 261.200,00

3.921.200

2008

€ 519.600,00

3.815.100

€ 331.300,00

4.927.600

2009

€ 537.800,00

3.922.700

 

 

Die Abrechnungen für Fernwärme 2009 liegen dem Bundeskanzleramt noch nicht vollständig vor.

 

Zu Frage 3:

Ø  Welche Energieeffizienzmaßnahmen (Raumheizung, Warmwasseraufbereitung, Beleuchtung, Klimatisierung, elektrische Geräte) wurden von Ihnen seit Regie­rungsantritt im Januar 2009 durchgeführt? Mit dem Ersuchen um eine Auflistung der einzelnen Maßnahmen.

 

Folgende Maßnahmen wurden bereits durch die Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ) durchgeführt:

- Austausch der Heizkörperventile zur besseren Raumtemperaturregelung

- Installation einer Warmwasserwärmepumpe

- Verbesserung der Energieeffizienz bei Serverräumen.

Weitere Maßnahmen werden laufend vom BKA umgesetzt:

- kontinuierlicher Austausch von Glühbirnen auf Energiesparlampen

- Anschaffung energiesparender Elektro- und IT-Geräte

 

Zu Frage 4:

Ø  Wurde in den Jahren 2006 bis 2009 eine thermische Sanierung am Dienstgebäu­de Ihres Ministeriums durchgeführt? Wenn ja, wann und wie hoch waren die In­vestitionen?

 

Eine teilweise thermische Sanierung wurde an den Dienstgebäuden Ballhausplatz 2 und Hohenstaufengasse 3 im Jahr 2009 durchgeführt. Die dafür aufgewendeten In­vestitionen wurden von der zuständigen BHÖ getragen.

 

Zu Frage 5:

Ø  Welche Energieeffizienzmaßnahmen (Raumheizung, Warmwasseraufbereitung, Beleuchtung, Klimatisierung, elektrische Geräte) sind von Ihnen in der derzeitigen Regierungsperiode geplant? Mit dem Ersuchen um eine Auflistung der einzelnen Maßnahmen. Wie hoch werden die diesbezüglichen Investitionen sein?

 

Folgende Maßnahmen sind durch die BHÖ geplant:

- Optimierung des Heizungssystems

- Austausch der Heizungspumpen auf Hocheffizienzpumpen am Ballhausplatz 2

 

Folgende Maßnahmen sind durch das BKA geplant:

- IT-Abluft-Nutzung


Das BKA arbeitet laufend an der Umsetzung von energieeffizienten Maßnahmen im Rahmen der baulichen wie denkmalgeschützten Gegebenheiten, aktuell konnten durch die Aufstellung einer neuen USV-Anlage (= unterbrechungslose Stromversor­gung) positive Ergebnisse erzielt werden. Die vom BKA zu tragenden Investitions­kosten sind in Erhebung.

 

Zu Frage 6:

Ø  Wird eine thermische Sanierung des öffentlichen Dienstgebäudes für notwendig erachtet? Wenn ja, bis wann ist diese vorgesehen und wie hoch werden die dies­bezüglichen Investitionen sein? Falls nein, warum nicht?

 

Grundsätzlich wird im Einvernehmen mit der BHÖ eine thermische Sanierung an den öffentlichen Dienstgebäuden befürwortet. Derzeit sind keine diesbezüglichen Arbei­ten vorgesehen.

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

Ø  Wie hoch schätzen Sie das gesamte Energieeinsparpotential – ohne Verlust der vollen Arbeits- und Einsatzfähigkeit – in Ihrem Ministerium ein?

Ø  Wie hoch schätzen Sie die finanzielle Einsparung pro Jahr unter Nutzung des ge­samten Energieeinsparungspotentials in Ihrem Ministerium ein?

Ø  Wie hoch werden die Investitionen eingeschätzt, um das gesamte Energieeinspa­rungspotential am und im Dienstgebäude des Bundeskanzleramtes zu realisie­ren?

 

Eine Abschätzung ist derzeit nicht möglich.

 

Zu Frage 10:

Ø  Sollte die Durchführung von Energiesparmaßnahmen nicht in den Vollzugsbereich Ihres Ministeriums fallen, was werden Sie tun, damit die zuständige Stelle (z.B. Burghauptmannschaft oder Bundesimmobiliengesellschaft) aktiv wird und geeig­nete Maßnahmen setzt?

 

Es werden an die jeweils zuständige Stelle Vorschläge unter Bedachtnahme auf die finanziellen Möglichkeiten eingebracht.

 

Mit freundlichen Grüßen