4503/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 19. Februar 2010 unter der Zahl 4525/J an mich eine schriftliche parlamentarische     Anfrage betreffend "ÖVP-Sicherheitsabende mit Beamten der Polizei und                         Sicherheitsdirektion - Missbrauch der Sicherheitspolitik" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Im Wirkungsbereich der Sicherheitsdirektion Salzburg finden verschiedene Sicherheitsveranstaltungen statt. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, dass sowohl Vertreter der örtlichen als auch der allgemeinen (überörtlichen) Sicherheitspolizei gemeinsam mit der Bevölkerung in einen geordneten Sicherheitsdialog treten. Die Vertreter der Sicherheitsexekutive nehmen an diesen Veranstaltungen in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten teil und bedürfen daher weder einer besonderen Genehmigung noch eines besonderen Auftrages.

Darüber hinaus werden im Zuge solcher Veranstaltungen je nach Wunsch des einladenden Organs basierend auf dem gesetzlichen Auftrag des § 25 Sicherheitspolizeigesetz (Kriminalpolizeiliche Beratung) durch Mitwirkung von im Rahmen der Kriminalprävention tätigen Beamten des Landes-, der Stadt- und Bezirkspolizeikommanden sowie der Polizeiinspektionen Vorträge gehalten und Beratungen durchgeführt.


Gemäß § 1 der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über das Tragen von Uniformen und die Verpflichtung zur Ausweisleistung, BGBl. II Nr. 203/2005, sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres verpflichtet, im Dienst die amtlich zugewiesene oder mit Zustimmung des Bundesministeriums für Inneres beschaffte Dienstkleidung (Uniform) zu tragen.

 

Zu Frage 5:

Durch die Teilnahme an solchen Veranstaltungen sind Mehrdienstleistungen nicht angefallen. An Reisegebühren wurden bis dato durch den Landespolizeikommandanten Euro 11,60 und durch die die kriminalpolizeiliche Beratung durchführenden Beamten der Kriminalprävention Euro 53,47 geltend gemacht. Diese Aufwendungen sind nicht gesondert budgetiert.

 

Zu Frage 6:

Die Sicherheitsinformationsveranstaltungen wurden erstmalig am 14. Jänner 2010 vorgestellt.

Über Einladung der jeweiligen Bürgermeister fanden nachfolgende Sicherheitsinformationsveranstaltungen statt:

 

28.01.2010

Wals

Sicherheitsabend

Kriminalpol.

Beratung

Sicherheitsdirektor,

Landespolizei- und PI-Kommandant

Präventionsbeamte

Uniform

Uniform

Uniform

zivil

02.02.2010

Hallein

Sicherheitsabend

Kriminalpol.

Beratung

Sicherheitsdirektor-Stv

Landes-, Bezirkspolizei- und PI-Komman-dant

Präventionsbeamte

Uniform

Uniform

Uniform

 

zivil

09.02.2010

St. Michael im Lungau

Sicherheitsabend

Kriminalpol.

Beratung

Sicherheitsdirektor,

PI-Kommandant-Stv

Präventionsbeamte

Uniform

Uniform

zivil

11.02.2010

Annaberg

Sicherheitsabend

Sicherheits-dialog

Sicherheitsdirektor-Stv

 

Uniform

11.02.2010

St. Johann im Pongau

Sicherheitsabend

Kriminalpol.

Beratung

Sicherheitsdirektor,

Landespolizei- und PI-Kommandant

Präventionsbeamte

Uniform

Uniform

Uniform

zivil

18.02.2010

Zell/See

Sicherheitsabend

Kriminalpol.

Beratung

Landespolizei- und PI-Kommandant

Präventionsbeamte

Uniform

Uniform

zivil

23.02.2010

Goldegg

Sicherheitsabend

Kriminalpol.

Beratung

Bezirkspolizei- und PI-Kommandant

Präventionsbeamte

Uniform

Uniform

zivil

03.03.2010

Eben

Sicherheitsabend

Kriminalpol.

Beratung

Bezirkspolizei- und PI-Kommandant

Präventionsbeamte

Uniform

Uniform

zivil


17.02.2010

Gnigl-Langwied-Schallmoos

Stadtteilgespräch

Sicherheits-dialog

Stadtpolizeikommandant

PI-Kommandant

zivil

 

Uniform

 

18.02.2010

Nonntal- Herrnau-Josefiau

Stadtteilgespräch

Sicherheits-dialog

Stadtpolizeikommandant-Stv

PI-Kommandant

zivil

 

zivil

22.02.2010

Aigen

Stadtteilgespräch

Sicherheits-dialog

Stadtpolizeikommandant

PI-Kommandant

zivil

 

Uniform

24.02.2010

Itzling-Sam-Kasern

Stadtteilgespräch

Sicherheits-dialog

Stadtpolizeikommandant-Stv

PI-Kommandant

zivil

 

zivil

03.03.2010

Altstadt-Neustadt-Mülln

Stadtteilgespräch

Sicherheitsdialog

Stadtpolizeikommandant-Stv

PI-Kommandant

zivil

 

Uniform

08.03.2010

Lehen-Elisabethvorstadt

Stadtteilgespräch

Sicherheitsdialog

Stadtpolizeikommandant-Stv

PI-Kommandant

zivil

 

zivil

10.03.2010

Maxglan

Stadtteilgespräch

Sicherheitsdialog

Stadtpolizeikommandant

PI-Kommandant-Stv

zivil

 

zivil

17.03.2010

Parsch

Stadtteilgespräch

Sicherheitsdialog

Stadtpolizeikommandant und Stv

PI-Kommandant

zivil

 

Uniform

 

Zu Frage 7:

Ende des Jahres 2009 nahmen im Wirkungsbereich des Landespolizeikommandos Burgenland im Rahmen der Kriminalprävention tätige Beamten des Landespolizeikommandos und der Bezirkspolizeikommanden an Veranstaltungen in insgesamt neun Gemeinden ausschließlich auf Grundlage des § 25 Sicherheitspolizeigesetz teil.

 

Die Bundespolizeidirektion Wien erteilte dem Wiener Landespolizeikommandanten und den beizuziehenden örtlich und sachlich zuständigen Polizeibeamten die Genehmigung zur Teilnahme an Sicherheitsveranstaltungen am 17. März und am 19. April 2010.