4504/AB XXIV. GP
Eingelangt am
19.04.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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GZ. BMVIT-10.000/0007-I/PR3/2010 DVR:0000175 Präsidentin des Nationalrats Mag.a Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n
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Wien, am . April 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 19. Februar 2010 unter der Nr. 4528/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Aufzugskartell – Illegale Preisabsprachen – Schadenersatz? gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Mit wie vielen und welchen Unternehmen haben die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) aktuell Aufzugwartungsverträge abgeschlossen?
Ø Welche Beträge haben die ÖBB jeweils in den Jahren 2007, 2008 und 2009 für die Aufzugswartung an diese Unternehmen bezahlt (Aufschlüsselung der Beträge auf Jahre und Aufzugwartungsfirmen?
Ø Was hat die Überprüfung der Aufzugwartungsverträge bei den ÖBB ergeben?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden getroffen?
Zu diesen Fragen möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die angesprochenen Vorgänge nicht in die Ingerenz der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie fallen und darf in diesem Zusammenhang auf Artikel 52 Abs 2 B-VG sowie auf § 90 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates (GOG) hinweisen.
Zu Frage 4:
Ø Werden Sie nun nach Vorliegen des Gutachtens der Finanzprokuratur als ressortzuständige Bundesministerin auf die ÖBB Einfluss nehmen bzw. diese anweisen, klagsweise gegen die kartellrechtlichen verurteilten Aufzugsfirmen vorzugehen, damit die laufenden Wartungskosten herabgesetzt und die zu viel bezahlten Wartungskosten an die ÖBB zurückbezahlt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Die zuständigen Organe haben ihrer organrechtlichen Verantwortung entsprechend alle in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen zur Kostenoptimierung unter Einhaltung der entsprechenden Qualitätsstandards zu treffen.