4511/AB XXIV. GP
Eingelangt am
20.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4679/J des Abgeordneten Kickl, u. a. wie folgt:
Vorweg führe ich aus, dass die in der Anfrage erwähnten Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauchsfällen beim Ausgleichszulagenbezug mit 1. Jänner 2010 in Kraft getreten sind.
Wie mir der Hauptverband hiezu mitteilte, können konkrete Aussagen über das Ausmaß ihrer Effekte nach etwa zwei Monaten Anwendung noch nicht getroffen werden.
Ich weise aber jedenfalls darauf hin, dass einschlägige Bestimmungen präventive Wirkungen haben und Missbrauchsfälle schon dadurch vermeiden helfen, indem bekannt wird, dass entsprechende Maßnahmen effektiv gesetzt werden können.
Zusätzlich habe ich die Pensionsversicherungsträger beauftragt, bei einem Antrag auf eine Ausgleichszulage durch Fremde obligatorisch eine Vorlage der nach den §§ 8 und 9 NAG vorgesehenen Bescheinigung bzw. Dokumentation des Aufenthaltstitels zu verlangen und sich nicht mit der Vorlage des Meldezettels zu begnügen.
Die Pensionsversicherungsanstalt habe ich zudem beauftragt, mir in einem Jahr über die weitere Entwicklung zu berichten.
Frage 1:
Diesbezüglich liegen mir keine Statistiken vor.
Frage 2:
Der von mir diesbezüglich befragte Hauptverband hat mir hiezu Folgendes mitgeteilt:
„Von der PVA wurde österreichweit zum Anweisungszeitpunkt Februar 2010 bei 27.531 Ausgleichszulagen-Beziehern eine Baranweisung durchgeführt, was einem Anteil von 15,8 % entspricht (dem gegenüber stehen 84,2 % Giroanweisungsfälle). Das war aber schon bisherige Praxis und sagt nichts darüber aus, aus welchen Gründen das der Fall war (Barzahlung von Beginn an oder eine Umstellung darauf kann nach § 104 Abs. 6 ASVG ja auch – z. B. aus verschiedenen privaten Gründen - ausdrücklich verlangt worden sein).
Zusätzlich ist insofern noch eine Verschärfung der Anweisung möglich, als eine Barauszahlung der Pension zu eigenen Handen (Eigenhandzustellung) durchgeführt werden kann. Zum Stand 5. Februar 2010 erfolgte an 163 Personen die Eigenhandzustellung der Ausgleichszulage.
Bundesweit verteilen sich die Zahlen wie folgt:
|
Burgenland |
0 |
|
Kärnten |
5 |
|
NÖ |
5 |
|
OÖ |
29 |
|
Salzburg |
40 |
|
Steiermark |
13 |
|
Tirol |
36 |
|
Vorarlberg |
25 |
|
Wien |
10 |
|
Gesamt |
163 |
Zu welchem Zeitpunkt die Eigenhandzustellung verfügt wurde, ist nicht bekannt.
In der VAEB und der SVA erfolgte bis dato keine Umstellung auf Barauszahlung.“
Frage 3:
Der Hauptverband teilte mir diesbezüglich mit, dass statistische Zahlen darüber nicht geführt werden und diese auch in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht herstellbar sind.
Ergänzend wurde mir diesbezüglich mitgeteilt, dass Auslandsaufenthalte grundsätzlich nicht untersagt sind (z.B. Urlaub) und aus diesen nur dann Rückschlüsse gezogen werden können, wenn vermehrt ausländische Arztrechnungen abzurechnen waren. Bei den Gebietskrankenkassen werden allerdings ausländische Arztrechnungen nicht danach sortiert, ob sie von Ausgleichszulagenempfängern eingereicht wurden oder nicht. Dem entsprechend existieren darüber auch keine Statistiken.
Bei der VAEB hat es diesbezügliche Anfragen bereits vor der Gesetzesänderung gegeben (Verdachtsfälle), die Anzahl kann nicht mehr festgestellt werden.
Frage 4:
Wie mir der Hauptverband diesbezüglich mitteilte, erfolgt die Überprüfung durch direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweils in Betracht kommenden Versicherungsträger (bzw. bei Mehrspartenträgern der entsprechenden Organisationseinheiten) im Einzelfall.
Frage 5:
Laut Auskunft des Hauptverbandes liegen in der PVA darüber keine statistischen Daten vor. Es wurde mir mitgeteilt, dass derartige Unterlagen dann abverlangt werden, wenn der Antragsteller mit anderen Personen im gemeinsamen Haushalt lebt. In diesen Fällen wird immer geprüft, ob und in welchem Ausmaß sich der Antragsteller an den Wohnungskosten (z.B. Miete, Strom, Heizung usw.) beteiligt.
Darüber hinaus wurde mir bekannt gegeben, dass bei der SVA in den anhängigen Verfahren zur Vorlage aller zum Nachweis des Aufenthalts geeigneten Unterlagen, einschließlich Rechnungen eines österreichischen Energieversorgungsunternehmens, aufgefordert wurde.
Fragen 6 bis 8:
Der Hauptverband hat mir hiezu mitgeteilt, dass bei der PVA diesbezüglich keine Daten aufliegen, bzw. bis dato statistisch kein Zahlenmaterial erfasst wurde.
Darüber hinaus wurde mir zur Kenntnis gebracht, dass die VAEB in einem vergleichbaren Fall zwar die Ausgleichszulage mittels Bescheid entzogen hat, diese aber durch Gerichtsentscheid wieder zuerkannt wurde.
Frage 9:
Aus den in meinem Ministerium aufliegenden Zahlen ergibt sich, dass im Dezember 2009 zu insgesamt 241.619 Pensionen (76.652 Männer und 164.967 Frauen) eine Ausgleichszulage bezahlt wurde.
Davon entfielen 18.777 oder 7,85% auf zwischenstaatliche Fälle (7.341 Männer und 11.436 Frauen).
Zusätzlich erhielten im Dezember 2009 555 Personen (163 Männer und 392 Frauen) zwar eine Ausgleichszulage, aber keine österreichische (Teil)Pension, sondern eine Pension aus einem anderen EU- bzw. EWR- Staat.
Fragen 10 und 11:
Wie mir der Hauptverband mitteilte, haben bei der PVA zum Stand Jänner 2010 553 EU- und EWR-Bürger bzw. Schweizer Staatsangehörige eine Ausgleichszulage zur (alleinigen) ausländischen Leistung bezogen (EWR-Ausgleichszulage-Fälle).
Ich möchte aber betonen, dass es sich bei diesen Fällen um keine Missbrauchsfälle handelt. Diese Personen beziehen nach derzeit geltender nationaler und europäischer Rechtslage völlig zu Recht eine Ausgleichszulage. Es werden jedoch strenge Vollzugskontrollen angestellt, um einem Missbrauch vorzubeugen.
Im Übrigen darf man nicht vergessen, dass auch Österreicher von den europäischen Bestimmungen profitieren. Alleine in der Schweiz leben 1325 Österreicher, die eine „Schweizer Ausgleichzulage“ beziehen. Das ist mehr als doppelt so viel im Vergleich zu EU(EWR)bürgern, die in Österreich eine Ausgleichszulage beziehen.