4513/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                           BMWF-10.000/0040-III/FV/2010

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 20. April 2010

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4559/J-NR/2010 betreffend Forschungsprämie contra Grundlagenforschung, die die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen am 24. Februar 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Es ist wichtig, dass jene Maßnahmen gesetzt werden, die die Attraktivität des Standortes
Österreich im internationalen Wettbewerb sicherstellen. Ich habe bereits mehrfach darauf
hingewiesen, dass ein ausgewogener Mix von direkten wie indirekten Fördermaßnahmen stark zur Belebung des Standortes Österreich beigetragen hat. Eine Weiterentwicklung dieser
Fördermaßnahmen kann nur in enger Abstimmung mit der ökonomischen Entwicklung des
Bundeshaushalts im Einklang stehen. Die von mir ins Leben gerufene Initiative „Wissenspartnerschaft“ kann einen wesentlichen Beitrag in der Kooperation zwischen Wissenschaft und
Wirtschaft leisten.


Zu Frage 3:

Es ist naheliegend darauf hinzuweisen, dass die Grundlagenforschung und die Finanzierung der Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie z.B. der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) oder des Austrian Institute of Technology (AIT) auch
weiterhin Kernaufgabe öffentlicher direkter Forschungsförderung bleiben müssen. Denn daraus generiert der Standort Österreich jene bahnbrechenden Innovationen, die notwendig sind, um nachhaltigen Wohlstand, Wertschöpfung und Wettbewerb in Österreich zu schaffen.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Mein Ressort erarbeitet gerade einen Entwurf, wie ein solches Gesetz ausformuliert werden könnte. Es ist daher derzeit nicht möglich, bereits mit konkreten Zahlen zu operieren; dies wäre dem Hohen Haus gegenüber unseriös. Die Grundbasis eines Gesetzesentwurfes wird in enger Abstimmung mit den Zielsetzungen der FTI-Strategie des Bundes erfolgen.

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.