4519/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel:    +43 1 711 00 - 0

Fax:    +43 1 711 00 - 2156

Frau                                                   (5-fach)                        rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

Präsidentin des Nationalrates                                             www.bmask.gv.at

Parlament                                                                              DVR: 001 7001

 

1010 Wien                                                                      

 

 

 

 

GZ: BMASK-40001/0021-IV/4/2010                                                                                                     Wien,

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4909/J-NR/2010 der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Zunächst darf ich im Hinblick auf die Fragen 1 und 2 auf die Beantwortung der an das Bundesministerium für Finanzen gerichteten gleichlautenden parlamentarischen Anfrage Nr. 4908/J durch das BMF verweisen.


Frage 3:

 

Die Weiterentwicklung und dabei auch die Finanzierung der Pflegevorsorge stellt eine große politische Herausforderung dar, der man sich in der beim Sozialministerium eingerichteten Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegevorsorge“ intensiv weiterhin zielgerichtet widmet. Dieser Arbeitsgruppe gehören unter anderem Vertreter von Bund, Ländern, des Gemeindebundes, des Städtebundes, der Sozialversicherungsträger sowie der Sozialpartner und Interessenvertretungen an.

 

In der zur Finanzierung der Pflegevorsorge im Rahmen dieser Arbeitsgruppe ein­gerichteten Untergruppe wurden Strategien für eine langfristig nachhaltige Finan­zierung der Pflegevorsorge von Experten/Expertinnen insbesondere vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden demographischen Wandels kritisch reflektiert und erörtert. Besonderes Augenmerk wurde auf die mittel- und langfristigen Entwicklungen der Kosten der Pflegevorsorge auf Grund der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen gelegt. Eine weitere Basis für künftige Entscheidungen im Rahmen der Finanzierung der Pflegevorsorge bildete auch die Entwicklung alternativer Finanzierungsmodelle samt deren volkswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Diese Themenbereiche wurden seitens des Österreichischen Institutes für Wirt­schaftsforschung (WIFO) in zwei detaillierten Studien über die „Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge“ sowie „Alternative Finanzierungsformen der Pfle­gevorsorge“ eingehend beleuchtet.

 

Die Ergebnisse dieser Studien stellen eine fundierte Ausgangsbasis für künftige Ent­scheidungen über die zukünftige Finanzierung der Pflegevorsorge dar, die eine wich­tige Aufgabe in dieser Regierungsperiode sein wird.

 

Aufbauend auf diesen Grundlagen des WIFO werden insbesondere mit den Ländern und dem Bundesministerium für Finanzen Arbeitsgespräche zur künftigen Finanzie­rung der Pflegevorsorge im Sinne einer nachhaltigen Sicherung geführt werden.

 

Auch die LandessozialreferentInnenkonferenz hat sich in ihrer Tagung am 18. Jänner 2010 mit Finanzierungsfragen befasst und unter dem TOP „Pflegevorsorge; Schaffung einheitlicher Kriterien“ den folgenden Beschluss gefasst:

 

1.    Die Landessozialreferenten/-referentinnen werden bis Ende April 2010 im Wege der Verbindungsstelle eine Grobschätzung der Kosten der Pflege auf Basis der gesundheitlichen und demographischen Entwicklung ohne Behin­dertenbereich mit hinterlegten Mengengerüsten dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übermitteln.


2.    Die Landessozialreferenten/-referentinnen werden bis Ende April 2010 im Wege der Verbindungsstelle zu den vier im geltenden Regierungsübereinkommen definierten Leistungen - (insbesondere) mobile Dienste am Wochenende, Tagesbetreuung, Kurzzeitpflege im Heim, Case- und Caremanagement - sowie zu alternativen Wohnformen einen Vorschlag über einheitliche Leistungs- und Finanzierungskriterien erarbeiten und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Verfügung stellen.

 

Entsprechend diesem Beschluss wurde nunmehr die Gesundheit Österreich GmbH/Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (GÖG/ÖBIG) mit der Durchführung folgender Aufgaben betraut:

 

1.  Aktualisierung der Kostenschätzung der Betreuung und Pflege bis zum Jahr 2020 (ohne Behindertenbereich) auf Basis der Bedarfs- und Entwicklungspläne der Länder

 

2.  Unterstützung bei der Erarbeitung von Qualitäts- und Finanzierungskriterien für folgende Leistungen:

a.            Mobile Dienste am Wochenende

b.            Tagesbetreuung

c.            Fixe Kurzzeitpflegeplätze im Heim

d.            Case- und Caremanagement und

e.            Alternative Wohnformen.

 

Diese Arbeiten sollen auf Basis der Informationen der Länder erfolgen. Daher ist eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern unerlässlich.

 

Die Ergebnisse dieser Studie werden auch Thema der kommenden LandessozialreferentInnenkonferenz im Juni 2010 sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen