452/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Dezember 2008 unter der Zahl 409/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Asylpolitik in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Für die Jahre 1998 bis 2001 wird auf die Beilagen verwiesen. Für die Jahre 2002 bis 2008 wird auf die öffentliche Statistik des Bundesministeriums für Inneres (www.bmi.gv.at) verwiesen. Eine statistische Auswertung betreffend einzelner Ethnien wird nicht geführt.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.


Zu den Fragen 8 bis 11, 32 und 33:

Die Einrichtung einer zusätzlichen Erstaufnahmestelle (EASt) soll zu einer Entlastung der Kapazitäten in den bestehenden EASt Ost, West sowie Flughafen beitragen. Derzeit kann noch keine Aussage dazu getroffen werden, ob und welche Standorte in Frage kommen können. Eine Prüfung wird jedenfalls im Lichte der Steigerung der Vollzugseffizienz, Verfahrensbeschleunigung sowie Effizienzsteigerung erfolgen.

 

Zu Frage 12:

Das Bundeskriminalamt, Zentralstelle zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität, hat entsprechende Maßnahmen wie beispielsweise Sonderbefragungen oder internationale Ermittlungen mit den Landeskriminalämtern sowie mit den betroffenen internationalen Partnerdienststellen eingeleitet.

 

Zu Frage 13:

Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex) ist die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der Binnengrenze, da mit Ausnahme der Landgrenze zum Fürstentum Liechtenstein alle Landgrenzen Österreichs Binnengrenzen sind, nur ausnahmsweise im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit für einen bestimmten eng begrenzten Zeitraum möglich. Eine derartige Bedrohung liegt im vorliegenden Zusammenhang nicht vor.

 

Zu Frage 14:

Insgesamt wurden im Zeitraum 1. September 2003 bis 30. November 2008 22.145 Konsultationsverfahren gemäß der Dublin II-Verordnung seitens Österreichs eingeleitet.

 

Zu den Fragen 15, 17 bis 24:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 16:

Im Zeitraum 1. September 2003 bis 31. Dezember 2008 konnten 4.415 Personen nach der Dublin II Verordnung überstellt werden.

 

Zu Frage 25:

Meinungen und Ansichten sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 


Zu den Fragen 26 bis 27:

Als Sicherheitsmaßnahmen finden sowohl regelmäßige Sicherheitsbesprechungen unter Einbindung aller maßgeblichen Behördenvertreter als auch wöchentliche Treffen der jeweiligen Betreuungsstellenleitung mit allen Betreuungsorganisationen statt.

Als zusätzliche organisatorische Maßnahmen wurden das European Homecare Projekt „Prävention von Drogen und Alkohol“, das Streetworkprojekt „Dialog“ der Caritas Oberösterreich und die Asylwerberbelehrungsveranstaltung mit Dolmetschern durch Leiter der Organisationseinheiten gesetzt sowie eine „Office-Hour“ der Betreuungsstellenleitung eingerichtet.

Zudem wurden bauliche Maßnahmen wie beispielsweise Errichtung von Sicherheitszäunen und Schrankenanlagen, Installierung von Videoüberwachung sowie der Um- und Ausbau der Polizeiinspektion St. Georgen getätigt. Zudem wurde die Präsenz der Polizei innerhalb und außerhalb der Betreuungsstellen erhöht.

Dadurch kann rasch auf aktuelle Probleme reagiert werden, wodurch sich die Akzeptanz und das Verständnis in der Bevölkerung erhöht.

 

Zu den Fragen 28 und 30:

In der Betreuungsstelle Ost kamen mit Stichtag 31.12. im Jahr 2004 34, im Jahr 2005 46, im Jahr 2006 20, im Jahr 2007 21 und im Jahr 2008 25 grundversorgte Personen auf einen Exekutivbeamten.

In der Betreuungsstelle West kamen mit Stichtag 31.12. im Jahr 2004 10, im Jahr 2005 14, im Jahr 2006 7, im Jahr 2007 5 und im Jahr 2008 5 grundversorgte Personen auf einen Exekutivbeamten.

 

Zu den Fragen 29 und 31:

Mangels einer ausreichenden Definition der Begriffe „Betreuer/Berater“ ist eine Beantwortung nicht möglich.

 

Zu den Fragen 34, 35 und 37:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 36:

Kommissionsvizepräsident Jaques Barrot hat Änderungen in den Grundprinzipien der Dublin II-Verordnung, wie zum Beispiel des one-chance-only Prinzips für Asylwerber, die Ausweitung des Rechtsschutzes für Asylwerber, die faktische Eliminierung der Souveränitäts-/ Selbsteintrittsrechtsklausel zu Gunsten der Ermessensklausel, eine Berücksichtigung der Aufnahme- und Verfahrensrichtlinie, eine Aussetzung von Überstellungen bei besonderer Belastung von Mitgliedstaaten oder Nichterfüllung der Aufnahmerichtlinie sowie die Aufnahme von Bestimmungen zur Beschränkung der Schubhaft vorgeschlagen.

 

Zu den Fragen 38 bis 41:

Die Ratschlussfolgerungen zu irakischen Flüchtlingen wurden bei der Tagung des Rates für Justiz und Inneres am 27.11.2008 angenommen. Diese basieren auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Österreich nimmt derzeit nicht am Resettlement-Programm für irakische Flüchtlinge teil. Konsequenzen für die österreichische Asylpolitik ergeben sich darüber hinaus unmittelbar keine.

 

Zu Frage 42:

Nein.

 

 

Beilagen

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.