4520/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 20. April 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0056-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4569/J betreffend „Altersstruktur und Personalstände im BMWFJ“, welche die Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen am 24. Februar 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1, 3 und 11 der Anfrage:

 

Bezüglich der mit 1. Jänner 2000, 1. Jänner 2006 und 1. Jänner 2009 vorhandenen Planstellen im seinerzeitigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist auf den Personal- bzw. Stellenplan im jeweiligen BFG zu verweisen. Eine Aufteilung der Planstellen in Sektionen, Bereiche, Abteilungen und Referate ist dabei nicht vorgesehen. Die Anzahl der nicht nachbesetzten Planstellen ergibt sich aus der Differenz des Personalplanes 2000 mit dem Stellenplan 2010.


Die Zahl der tatsächlichen Beschäftigten in der Zentralstelle (ohne Karenzierte, Vorruhestände und Lehrlinge) beträgt zum Stichtag 1. Jänner 2006 1.013,06 VBÄ und zum Stichtag 1. Jänner 2009 990,93 VBÄ. Aus verwaltungsökonomischen Gründen können Zeiträume vor dem Jahr 2006 nicht ausgewertet werden.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Aus verwaltungsökonomischen Gründen kann nur die Zentralstelle ausgewertet werden. Bezüglich der Kabinettsmitarbeiter wird auf die parlamentarischen      Anfragen Nr. 2344/J der XXI. GP, Nr. 4126/J der XXII. GP und Nr. 4151/J der XXIV. GP verwiesen.

 

Aufschlüsselung der Bediensteten in VBÄ der Zentralstelle des seinerzeitigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zum Stichtag 1. Jänner 2006 und 1. Jänner 2009:

 

Stichtag:

1.1.2006

1.1.2009

Beamte:

623,38

585,13

VB:

389,65

405,80

davon sondervertragliche Dienstverträge:

23,75

29,75

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Gliederung der Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle des Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und nachgeordneter Dienststellen in VBÄ, aufgegliedert nach Art des Beschäftigungsverhältnisses, Geburtsjahr und Geschlecht:

 

Art des Beschäftigungs-verhältnisses

Geburtsjahr

m

w

Gesamt-ergebnis

Beamte:

1944

2,00

0,00

2,00

1945

5,00

0,00

5,00

1946

7,00

1,00

8,00

1947

22,00

2,00

24,00

1948

24,00

5,00

29,00

1949

22,00

4,00

26,00

1950

29,00

4,00

33,00

1951

42,00

4,00

46,00

1952

37,00

16,00

53,00

1953

42,50

7,80

50,30

1954

44,00

5,00

49,00

1955

36,00

6,00

42,00

1956

60,00

20,00

80,00

1957

67,10

21,75

88,85

1958

77,75

28,85

106,60

1959

70,85

15,15

86,00

1960

59,35

18,68

78,03

1961

69,00

26,10

95,10

1962

65,00

23,48

88,48

1963

50,00

23,85

73,85

1964

41,65

24,10

65,75

1965

40,80

27,28

68,08

1966

34,25

24,30

58,55

1967

41,88

14,45

56,33

1968

32,83

15,23

48,06

1969

35,75

7,60

43,35

1970

17,00

8,20

25,20

1971

23,75

10,55

34,30

1972

8,75

4,25

13,00

1973

14,00

6,85

20,85

1974

4,00

2,50

6,50

1975

2,00

2,00

4,00

1976

2,00

1,50

3,50

1977

1,00

1,00

2,00

Ergebnis

1.131,21

382,47

1.513,68

Nach Kollektivvertrag:

1949

1,00

0,00

1,00

1953

1,00

0,00

1,00

1956

1,00

0,00

1,00

Ergebnis

3,00

0,00

3,00

Sonstige Beschäftigungs- verhältnisse:

1948

0,00

0,23

0,23

1949

 0,00

0,23

0,23

1950

0,00

0,25

0,25

1951

0,00

0,74

0,74

1953

0,00

0,23

0,23

1954

0,23

0,23

0,46

1955

0,00

0,58

0,58

1956

0,00

0,45

0,45

1957

0,00

0,25

0,25

1958

0,00

0,73

0,73

1959

0,00

0,48

0,48

1961

0,00

0,23

0,23

1962

0,00

0,43

0,43

1963

0,00

0,48

0,48

1964

0,00

1,03

1,03

1965

0,00

0,98

0,98

1966

0,00

0,25

0,25

1967

0,00

0,25

0,25

1968

0,00

0,50

0,50

1969

0,00

0,70

0,70

1970

0,00

0,48

0,48

1971

0,00

0,78

0,78

1972

0,00

0,25

0,25

1975

0,00

0,23

0,23

1976

0,00

0,23

0,23

1977

0,00

0,28

0,28

1978

0,00

0,23

0,23

1982

0,00

0,18

0,18

1985

0,00

0,28

0,28

Ergebnis

0,23

12,19

12,42

Vertragsbedienstete:

1945

1,00

0,50

1,50

1946

2,00

0,00

2,00

1947

1,00

1,00

2,00

1948

2,00

1,00

3,00

1949

4,00

2,00

6,00

1950

8,00

4,80

12,80

1951

8,63

5,10

13,73

1952

6,00

3,50

9,50

1953

8,00

8,93

16,93

1954

4,63

5,38

10,01

1955

2,00

7,26

9,26

1956

6,00

14,03

20,03

1957

11,00

18,99

29,99

1958

7,00

17,84

24,84

1959

9,00

14,98

23,98

1960

17,00

19,48

36,48

1961

19,00

20,75

39,75

1962

12,00

13,98

25,98

1963

14,00

19,15

33,15

1964

9,00

11,35

20,35

1965

11,00

19,18

30,18

1966

13,00

19,35

32,35

1967

16,00

13,05

29,05

1968

17,00

18,89

35,89

1969

17,00

9,25

26,25

1970

13,35

17,75

31,10

1971

9,00

18,88

27,88

1972

8,50

12,63

21,13

1973

21,00

12,10

33,10

1974

10,00

12,75

22,75

1975

14,75

11,50

26,25

1976

12,00

11,43

23,43

1977

7,00

14,58

21,58

1978

8,63

12,33

20,96

1979

8,00

11,40

19,40

1980

6,00

4,63

10,63

1981

7,00

9,00

16,00

1982

10,00

5,38

15,38

1983

7,00

12,00

19,00

1984

9,60

2,98

12,58

1985

4,40

5,00

9,40

1986

2,00

2,00

4,00

1987

5,00

5,75

10,75

1988

2,00

6,00

8,00

1989

2,00

8,00

10,00

1990

1,00

0,00

1,00

1991

0,00

3,00

3,00

Ergebnis

393,49

468,83

862,32

Ergebnis insgesamt:

1.527,93

863,49

2.391,42

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Eine Beantwortung dieser Fragen ist ohne unvertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich. Die Weiterbildung erfolgt jedenfalls nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse.


Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:

 

Bis zum Jahr 2006 ist auf den Personal- bzw. Stellenplan im jeweiligen BFG zu verweisen. Seit dem Finanzjahr 2007 sind im Personalplan Planstellen für Lehrlinge nicht explizit ausgewiesen. Parallel dazu werden gemäß § 20 Z 3 BHG die Geldleistungen für Ausbildungsverhältnisse und Lehrverhältnisse den Sachausgaben zugerechnet. Durch diese Vorgehensweise gibt es nunmehr keine planstellenmäßige Einschränkung für die Beschäftigung von Lehrlingen, und die Ressorts können daher nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten Jugendlichen eine Berufsbildung ermöglichen, was sich letztendlich in den wachsenden Lehrlingszahlen der letzten sechs Jahre widerspiegelt.

 

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 22. Dezember 2009 unter Hinweis auf das Regierungsprogramm, in dem sie sich an mehreren Stellen die Bekämpfung und Vermeidung jeglicher Art der Jugendarbeitslosigkeit zum Ziel gesetzt hat, beschlossen, im Sinne der Bemühungen und der auch schon bisher getätigten Lehrlingsoffensiven die Vorbildwirkung der Bundesverwaltung als Arbeitgeber klar weiterzuführen und als Beitrag zur Umsetzung des Regierungsprogramms das verschiedenartige Lehrstellenangebot im Bundesdienst nach Möglichkeit der Ressorts weiter auszubauen.

 

Bei der Aufnahme von Lehrlingen soll im Rahmen der ressortspezifischen Möglichkeiten insbesondere darauf hingewirkt werden, zukunftsorientierte Ausbildungswege für männliche und weibliche Lehrlinge zu forcieren; auch soll für weibliche Lehrlinge das Interesse an  neuen Berufen geweckt werden.

 

Der Lehrlingsaustausch mit anderen Bereichen sowie die neuen, verbesserten Möglichkeiten zur Ablegung der Berufsreifeprüfung („Lehre & Matura“) sollen dabei ebenso weiter gestärkt werden.

 

Im Übrigen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 1281/J der XXIII. GP bzw. 1543/J der XXIV. GP verwiesen.


Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Aus verwaltungsökonomischen Gründen können nur Zeiträume nach dem Jahr 2006 betreffend die Zentralstelle ausgewertet werden. Die folgende Aufstellung umfasst nur Beamte, da bei Vertragsbediensteten der Grund des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis nicht ausgewertet werden kann.

 

Aufschlüsselung der Neupensionierungen von Beamten der Zentralstelle des seinerzeitigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit bzw. jetzigen Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und deren Durchschnittsalter in den Jahren 2006 bis 2009:

 

Neupensionierungen

Anzahl

Durchschnittsalter

2006

12

60,48 Jahre

2007

12

60,48 Jahre

2008

20

62,69 Jahre

2009

15

62,69 Jahre

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Es ist auf den Stellenplan zum BFG i.d.F. der 1. Anpassung 2010 zu verweisen.