4521/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 20. April 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0096-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4745/J betreffend „Maßnahmen gegen Kinder- und Jugendarmut in Österreich“, welche die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen am 26. Februar 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Weil das Armutsrisiko von Kindern in erster Linie von der Erwerbstätigkeit der Eltern abhängt, hat sich die Bundesregierung im Strategiebericht 2008-2010 vorgenommen, die Einkommensarmut von Kindern von 15 % auf 10 % innerhalb der nächsten zehn Jahre insbesondere durch verbesserte Erwerbschancen der Eltern zu reduzieren und die Entwicklungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen weiter zu erhöhen. Wie aus den Daten von EU-SILC 2008 hervorgeht, liegt die Armutsgefährdungsrate von Kindern (bis zum 18. Lebensjahr) unterdurchschnittlich bei 8 %, wenn beide Eltern voll erwerbstätig sind.


Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Aufgabe der Familienpolitik auf Bundesebene und damit familienpolitischer Konsens ist es, Armut in Familien und daher von Kindern auf Bundesebene durch horizontale Leistungen zu verhindern. Dazu gehören die im internationalen Vergleich sehr hohen Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld, nach Alter und Kinderzahl gestaffelte Familienbeihilfen, einkommensabhängiger Mehrkindzuschlag sowie steuerliche Entlastungen (Kinderabsetzbetrag, Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen), die im Familienpaket im Rahmen der Steuerreform 2009 um weitere € 510 Mio. erhöht wurden. Dabei wurde der Kinderabsetzbetrag für alle Kinder von € 50,90 auf € 58,40 erhöht und ein neuer Kinderfreibetrag in der Höhe von € 220 jährlich eingeführt, vom dem steuerpflichtige Eltern profitieren.

 

Zur Entlastung der mit dem Schulbeginn anfallenden Kosten wurde 2008 ein zusätzlicher Monatsbetrag der Familienbeihilfe (13. Familienbeihilfe) eingeführt.

 

Diese horizontalen Leistungen werden durch einzelne zielgruppenspezifische Leistungen dort ergänzt, wo allgemein höhere Armutsgefährdung vorliegt. Für Familien mit drei und mehr Kindern, die besonders häufig armutsgefährdet sind, wurden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 folgende zielgruppenspezifische Maßnahmen gesetzt: Bei der bestehenden Geschwisterstaffelung wurden die Beträge ab dem dritten Kind auf € 35 angehoben und für das vierte und jedes weitere Kind auf € 50. Für den einkommensabhängigen Mehrkindzuschlag von € 36,40 für jedes dritte und weitere Kind wurde die Einkommensgrenze auf € 55.000 angehoben. Für diese neuen Leistungen für Mehrkinderfamilien, von der etwa 170.000 Kinder profitieren, wurden rund € 36 Mio. eingesetzt.

 

Die Erhöhung der Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder beträgt nun € 138,30 monatlich.

 

Auch die Verbesserungen beim Kinderbetreuungsgeld (KBG) tragen zur Prävention von Armut bei. Durch die Anhebung der Zuverdienst- bzw. Einkommensgrenze für das KBG und den Zuschuss zum KBG für den das KBG beziehenden Elternteil auf € 16.200 wurde die Einkommenssituation deutlich verbessert.

 

Mit der durch die Flexibilisierung des KBG begünstigten raschen Rückkehr in den Beruf sollen sowohl die berufliche Verankerung und Chancen beider Elternteile, als auch die aktuelle Einkommenssituation speziell von Alleinerzieher/inne/n verbessert werden. Die Flexibilisierung des KBG mit höheren monatlichen Beträgen bei kürzerer Dauer sollte auch den Anreiz für Väter erhöhen, sich aktiv in die Kinderbetreuung einzubringen und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Eltern weiter verbessern.

 

Um die finanzielle Situation von Alleinerzieherfamilien zu verbessern, wurde mit dem Familienrechtsänderungsgesetz 2009 die bisher für die Gewährung eines Unterhaltsvorschusses notwendige Voraussetzung einer erfolglosen Exekutionsführung aufgehoben, wodurch die Unterhaltsbevorschussung beschleunigt und die Kontinuität der Vorschussleistungen erhöht und damit die finanzielle Situation von Kindern mit Unterhaltsanspruch verbessert wird.

 

Wie in internationalen Studien festgestellt, können Sozialtransfers Erwerbseinkommen nicht voll ersetzen. Daher hat die Bundesregierung in den letzten Jahren Initiativen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesetzt. Besonders ist auf die Maßnahmen zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote hinzuweisen. In den Jahren 2008 - 2010 investieren Bund und Länder zusätzlich € 105 Mio. in den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots, wobei der Schwerpunkt bei den Unter-Dreijährigen liegt. Damit werden die Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und die Startchancen aller Kinder im Bildungssystem verbessert.

 

Um allen Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Berufsleben zu bieten, hat die Bundesregierung durch eine Kostenbeteiligung von je € 70 Mio. pro Kindergartenjahr ab September 2009 den kostenlosen und verpflichtenden Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung im 5. Lebensjahr (Jahr vor dem Schuleintritt) initiiert. Seit dem Kindergartenjahr 2009/10 wird der Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung in allen Bundesländern halbtags kostenlos angeboten und ab dem Kindergartenjahr 2010/11 werden 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche verpflichtend sein. Die Modalitäten wurden im Rahmen einer 15a-B-VG-Vereinbarung mit allen Bundesländern festgelegt.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

 

Die Förderungsmittel des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend sind für familien- und jugendpolitische Maßnahmen zweckgewidmet, in denen armutspräventive Maßnahmen nicht ausdrücklich inkludiert sind.

 

Es wurden jedoch unter familienpolitischen Aspekten folgende Projekte und Organisationen mit armutspräventivem Bezug gefördert:

 

Plattform für Alleinerziehende:

€   75.000

Österr. Kinderfreunde - Ferienaktion:

€   12.000

Kath. Familienverband - Ferienaktion:

€   12.000

OÖ Familienbund - Ferienaktion:

€   12.000

Immo Humana - Wohnungssuche für
Mütter/Schwangere in Not:

€   15.000

 

Eine Aussage für 2010 kann noch nicht getroffen werden, da die tatsächliche Förderhöhe erst nach Vorliegen und Prüfung aller Ansuchen festgelegt werden kann.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

In der Debatte um Eingliederungsindikatoren sind Warenkörbe stark umstritten, weil es keine empirische Entscheidungsgrundlage über die Höhe von Schwellenwerten gibt. Viel wichtiger als abstrakte Zahlen sind ein Case-Management und eine Vielfalt von Maßnahmen, die an den konkreten Bedürfnissen der Betroffenen anknüpfen. Im Übrigen darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4744/J durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwiesen werden.


Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Wie bereits ausgeführt, setzt das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend auf ein Set bestehend aus der Erleichterung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aus armutspräventiven Transferleistungen, auf für die Eltern kostengünstige Kinderbetreuungsangebote und auf die Stärkung der Kompetenz der Familien und sozialen Netze.