4523/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.04.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 20. April 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0085-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4682/J betreffend „die Ausschöpfung von durch die AWS GesmbH zur Verfügung gestellten Fördertöpfen“, welche die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen am 25. Februar 2010 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:
Öffentliche Mittel sind nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einzusetzen. So basiert die Fokussierung der KMU-Zuschussförderung auf Innovation auf der Tatsache, dass die Unterstützung von innovativen Investitionen bedeutend höhere Multiplikatoreffekte auslöst als konventionelle Erweiterungsinvestitionen. So können die eingesetzten Budgetmittel möglichst große Hebelwirkungen entfalten.
Förderungen werden auch dort eingesetzt, wo vom Markt entsprechende Leistungen nicht oder nicht im notwendigen Ausmaß zur Verfügung gestellt werden. Haftungsübernahmen sind als Hilfe für jene Unternehmen geschaffen worden, die eine gesunde wirtschaftliche Basis haben, denen aber Sicherheiten fehlen, um erforderliche Finanzierungen darzustellen. Dies kann aber nicht bedeuten, dass die abwickelnde Förderagentur jegliches Risiko übernimmt.
Zur sparsamen Verwendung der Förderungsgelder ist es demgemäß zwingend, eine genaue Entscheidungs- bzw. Beurteilungsbasis zu haben. Daher kann im Bereich der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) nicht von einer "komplizierten Beantragung von Fördermitteln" gesprochen werden; die Prüfung der eingereichten Projekte und die (Nach-)Beschaffung von Unterlagen, die für die Beurteilung einer Haftungsübernahme unentbehrlich sind, ist vor dem Hintergrund des sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Einsatzes von öffentlichen Mitteln notwendig.
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Nachstehender Tabelle sind die Zahlen für die Förderungsanträge nach dem KMU-Förderungsgesetz (KMU-FG) aufgeteilt nach Haftungen und Zuschüssen für die Jahre 2005-2009 zu entnehmen.
|
Jahr |
KMU-FG |
||
|
Haftungen |
Zuschüsse |
Summe |
|
|
2005 |
1.420 |
3.781 |
5.201 |
|
2006 |
1.595 |
4.541 |
6.136 |
|
2007 |
1.327 |
4.404 |
5.731 |
|
2008 |
1.090 |
3.953 |
5.043 |
|
2009 |
1.786 |
4.059 |
5.845 |
Daraus geht etwa hervor, dass 2009 gegenüber dem Vorjahr im bearbeitungsintensiven Haftungsbereich eine Steigerung der Antragszahlen von rund 64 % zu verzeichnen war.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Für die Jahre 2005 bis 2009 berichtet die aws die folgenden Genehmigungszahlen für Förderanträge nach dem KMU-Förderungsgesetz:
|
Jahr |
KMU-FG |
||
|
Haftungen |
Zuschüsse |
Summe |
|
|
2005 |
884 |
3.065 |
3.949 |
|
2006 |
845 |
3.249 |
4.094 |
|
2007 |
880 |
3.167 |
4.047 |
|
2008 |
571 |
2.673 |
3.244 |
|
2009 |
842 |
2.403 |
3.245 |
Zu den Kriterien für die Beurteilung der Anträge wird auf die einleitenden Feststellungen verwiesen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Bei den Zuschussförderungen beträgt die aws-interne Bearbeitungszeit in der Regel zwei Stunden. Bei Haftungsübernahmen sind - abhängig vom übernommenen Risiko und der Komplexität der Finanzierung - aws-interne Gesamtprüfzeiten von bis zu zehn Werktagen einschließlich obligatorischem Betriebsbesuch und Befassung des aws-Aufsichtsrates (bei Obligi über € 2 Mio.) möglich.
Weiters wird die Gesamt-Durchlaufzeit vom Antragseingang bis zur Zu- oder Absage wesentlich von der Vollständigkeit und Qualität der Unterlagen beeinflusst. Nach Schätzung der aws langen nur rund 10% der Anträge vollständig ein und können damit sofort in Bearbeitung genommen werden. Bei rund 90% der Anträge sind fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Durchlaufzeit ist damit auch von der Reaktionszeit von Hausbanken und Kunden abhängig.
Vor diesem Hintergrund ergaben sich typische Gesamtdurchlaufzeiten im Rahmen des KMU-Innovationsprogramms "Unternehmensdynamik" im Schnitt:
· 2006 44 Tage
· 2007 21 Tage
· 2008 11 Tage
· 2009 20 Tage
· 2010 17 Tage
Festzuhalten ist jedenfalls, dass gerade bei der Übernahme höherer Risiken durch Gesetz, Richtlinien und den gebotenen sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln intensivere Prüfungen erforderlich sind.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Mit der Abwicklung des KMU-Fördergesetzes sind – einschließlich Betreuung bestehender Obligi, Abwicklung von Schadensfällen, Kontrolle und Verwaltung - im Schnitt rund 50 Vollzeitäquivalente (VZÄ) befasst. Die Zahl der Sachbearbeiter in diesem Bereich ist seit Jahren weitgehend konstant.
Die aws insgesamt verfügte im Jahr 2005 über rund 130 VZÄ, für 2009 wurden 165 VZÄ ausgewiesen. Festzuhalten ist, dass seit 2005 die Leistungspalette erheblich ausgeweitet wurde. Zu erwähnen sind unter Anderem neue Programme in den Bereichen Patentschutz, Kreativwirtschaft, Technologieförderung, das Konjunkturbelebungsgesetz 2008, die Einrichtung des aws-Mittelstandsfonds sowie die Schaffung der Venture Capital-Initiative.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die "ausgeschütteten Förderungen" auf Basis des KMU-Förderungsgesetzes – als Summe der zugesagten Zuschüsse und zugesagten Haftungsübernahmen – beliefen sich in den letzten fünf Jahren auf folgende Summen: € 131 Mio. (2005), € 134 Mio. (2006), € 146 Mio. (2007), € 98 Mio. (2008), € 120 Mio. (2009). Die Gesamtförderungsleistung der aws einschließlich vergebener erp-Kredite, übernommener Haftungen nach dem Garantiegesetz sowie aller Serviceleistungen betrug 2009 rund € 990 Mio.
Festzustellen ist, dass im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise ein Trend zu kleineren Projekten und niedrigeren Finanzierungsvolumen bei steigenden Antragszahlen zu verzeichnen ist.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Das jeweils neu übernommene Haftungsvolumen betrug in den letzten fünf Jahren bei Förderungen nach dem KMU-Förderungsgesetz jeweils:
2005: € 102 Mio.
2006: € 102 Mio.
2007: € 114 Mio.
2008: € 71 Mio.
2009: € 99 Mio.
Anzumerken ist, dass im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise ein Trend zu kleineren Projekten und Finanzierungsvolumina bei steigenden Antragszahlen zu verzeichnen ist.
Zu Punkt 7 der Anfrage:
Die „Ausschöpfungsquoten", berechnet als aushaftendes Obligo im Verhältnis zum verfügbaren Garantierahmen, betrugen in den letzten fünf Jahren im Falle des KMU-Förderungsgesetzes jeweils:
2005: 70%
2006: 69%
2007: 70%
2008: 30%
2009: 30%
Mit 2008 hat der Gesetzgeber den verfügbaren Rahmen von € 750 Mio. auf € 1.500 Mio. erweitert, um einem möglichen Engpass in Bezug auf den gesetzlich verfügbaren Haftungsrahmen vorzubeugen.
Während die Anzahl der Anträge auf Haftungsübernahme in der aws gestiegen ist, ging die Investitionsfreudigkeit insgesamt jedoch zurück. Wie eine von aws und WKO in Auftrag gegebene Studie belegt, investierten mehr als 75 % der Unternehmen 2009 in geringerem Ausmaß als es der AfA entspricht. Somit war trotz eines attraktiven Förderungsangebots die Nachfrage auf Grund der Wirtschaftskrise eher rückläufig.
Zu Punkt 8 der Anfrage:
Die jeweils durch die aws (einschließlich erp-Kredite) an KMU zur Verfügung gestellten Mittel (unabhängig von der Rechtsbasis) betrugen in den letzten fünf Jahren:
2005: € 605 Mio.
2006: € 721 Mio.
2008: € 641 Mio.
2008: € 534 Mio.
2009: € 639 Mio.
Insgesamt weist die aws für 2009 eine Gesamtförderleistung von etwa € 990 Mio. aus. Der KMU-Anteil betrug nach Anzahl der Genehmigungen im Jahr 2009 rund 97 %.